31992R3487

Verordnung (EWG) Nr. 3487/92 der Kommission vom 1. Dezember 1992 zur Festsetzung von Durchschittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

Amtsblatt Nr. L 353 vom 03/12/1992 S. 0014 - 0017


VERORDNUNG (EWG) Nr. 3487/92 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 1992 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1577/81 der Kommission vom 12. Juni 1981 zur Einführung eines Systems vereinfachter Verfahren zur Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3334/90 (2), insbesondere auf Artikel 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Artikel 1

der Verordnung (EWG) Nr. 1577/81 bestimmt, daß die Kommission periodische Durchschnittswerte je Einheit für die Waren nach der Klasseneinteilung im Anhang festsetzt.

Die Anwendung der in derselben Verordnung festgelegten Regeln und Kriterien auf die der Kommission nach Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung mitgeteilten Angaben führt zu den im Anhang zur vorliegenden Verordnung festgesetzten Durchschnittswerten je Einheit -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1577/81 vorgesehenen Durchschnittswerte je Einheit werden wie im Anhang angegeben festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 4. Dezember 1992 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. Dezember 1992 Für die Kommission

Christiane SCRIVENER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 154 vom 13. 6. 1981, S. 26. (2) ABl. Nr. L 321 vom 21. 11. 1990, S. 6.

ANHANG

/* Tabellen: S. ABl. */