31992R2273

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2273/92 DER KOMMISSION vom 3. August 1992 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorie Nr. 20 (laufende Nummer 40.0200) mit Ursprung in Sri Lanka, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden -

Amtsblatt Nr. L 220 vom 05/08/1992 S. 0017 - 0017


VERORDNUNG (EWG) Nr. 2273/92 DER KOMMISSION vom 3. August 1992 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorie Nr. 20 (laufende Nummer 40.0200) mit Ursprung in Sri Lanka, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vom 20. Dezember 1990 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1991 (1), verlängert für 1992 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3587/91 (2), insbesondere auf Artikel 12,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 wird die Zollpräferenzregelung für 1992 für jede Warenkategorie in den Anhängen I und II gewährt, die Gegenstand von Einzelplafonds ist, und zwar bis zur Höhe der Mengen, die in Spalte 8 ihres Anhangs I und in Spalte 7 ihres Anhangs II bezueglich bestimmter oder jeder in Spalte 5 derselben Anhänge genannten Ursprungsländer oder -gebiete festgesetzt sind. Gemäß Artikel 11 der genannten Verordnung können die Zollsätze bei der Einfuhr der betreffenden Waren jederzeit wiedereingeführt werden, sobald die genannten Einzelplafonds auf Gemeinschaftsebene erreicht sind. Für die Waren der Kategorie Nr. 20 (laufende Nummer 40.0200) mit Ursprung in Sri Lanka ist der Plafond auf 232 Tonnen festgesetzt. Am 24. April 1992 haben die in der Gemeinschaft angerechneten Einfuhren der genannten Waren mit Ursprung in Sri Lanka, dem Zollpräferenzen gewährt werden, den in Rede stehenden Plafond erreicht.

Es ist angezeigt, den Zollsatz für die betreffenden Waren gegenüber Sri Lanka wiedereinzuführen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Ab 8. August 1992 wird der Zollsatz, der aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 für 1992 ausgesetzt ist, für Einfuhren in die Gemeinschaft von folgenden Waren mit Ursprung in Sri Lanka wiedereingeführt:

Laufende

Nummer Kategorie

(Einheiten) KN-Code Warenbezeichnung 40.0200 20 (Tonnen) 6302 21 00

6302 22 90

6302 29 90

6302 31 10

6302 31 90

6302 32 90

6302 39 90 Bettwäsche, andere als aus Gewirken

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. August 1992 Für die Kommission

Christiane SCRIVENER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 370 vom 31. 12. 1990, S. 39. (2) ABl. Nr. L 341 vom 12. 12. 1991, S. 1. Diese Verordnung ist zuletzt geändert worden durch die Verordnung (EWG) Nr. 1509/92 (ABl. Nr. L 159 vom 12. 6. 1992, S. 1).