31992R1877

Verordnung (EWG) Nr. 1877/92 der Kommission vom 6. Juli 1992 zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der kategorien 19, 68, 74 und 83 (laufende Nummern 40.0190, 40.0680, 40.0740 und 40.0830) mit Ursprung in Thailand, dem die in der Verordnung (EWG) nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

Amtsblatt Nr. L 189 vom 09/07/1992 S. 0018 - 0019


VERORDNUNG (EWG) Nr. 1877/92 DER KOMMISSION

vom 6. Juli 1992

zur Wiedereinführung des Zollsatzes für die Waren der Kategorien 19, 68, 74 und 83 (laufende Nummern 40.0190, 40.0680, 40.0740 und 40.0830) mit Ursprung in Thailand, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 des Rates vom 20. Dezember 1990 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen für Textilwaren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1991 (1), verlängert für 1992 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3587/91 (2), insbesondere auf Artikel 12,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 wird die Zollpräferenzregelung für 1992 für jede Warenkategorie in den Anhängen I und II gewährt, die Gegenstand von Einzelplafonds ist, und zwar bis zur Höhe der Mengen, die in Spalte 8 ihres Anhangs I und in Spalte 7 ihres Anhangs II bezueglich bestimmter oder jeder in Spalte 5 derselben Anhänge genannten Ursprungsländer oder -gebiete festgesetzt sind. Gemäß Artikel 11 der genannten Verordnung können die Zollsätze bei der Einfuhr der betreffenden Waren jederzeit wiedereingeführt werden, sobald die genannten Einzelplafonds auf Gemeinschaftsebene erreicht sind.

Für die Waren der Kategorien 19, 68, 74 und 83 (laufende Nummern 40.0190, 40.0680, 40.0740 und 40.0830) mit Ursprung in Thailand ist der Plafond auf 1 746 000 Stück, 91 Tonnen, 67 000 Stück bzw. 60 Tonnen festgesetzt. Am 5. Februar 1992 haben die in der Gemeinschaft angerechneten Einfuhren der genannten Waren mit Ursprung in Thailand, dem Zollpräferenzen gewährt werden, den in Rede stehenden Plafond erreicht.

Es ist angezeigt, den Zollsatz für die betreffenden Waren gegenüber Thailand wiedereinzuführen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Ab 12. Juli 1992 wird der Zollsatz, der aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3832/90 für 1992 ausgesetzt ist, für Einfuhren in die Gemeinschaft von folgenden Waren mit Ursprung in Thailand wiedereingeführt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Juli 1992 Für die Kommission

Christiane SCRIVENER

Mitglied der Kommission