31992D0535

92/535/EWG: Beschluss des Rates vom 26. Oktober 1992 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Albanien über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit

Amtsblatt Nr. L 343 vom 25/11/1992 S. 0001 - 0001


BESCHLUSS DES RATES vom 26. Oktober 1992 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Albanien über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (92/535/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 113 und 235,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Albanien über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit ist notwendig, um die Ziele der Gemeinschaft im Bereich der Aussenwirtschaftsbeziehungen zu erreichen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Albanien über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 21 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor (2).

Artikel 3

Die Gemeinschaft wird in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuß durch die Kommission vertreten, die von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt wird.

Geschehen zu Luxemburg am 26. Oktober 1992.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. GUMMER

(1) ABl. Nr. C 284 vom 2. 11. 1992.(2) Siehe Seite 10 dieses Amtsblatts.