31991R0138

VERORDNUNG (EWG) Nr. 138/91 DER KOMMISSION vom 18. Januar 1991 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe -

Amtsblatt Nr. L 016 vom 22/01/1991 S. 0010 - 0015


VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 138/91 DER KOMMISSION vom 18 . Januar 1991 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG ) Nr . 1930/90 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ),

in Erwägung nachstehender Gründe :

Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1420/87 des Rates vom 21 . Mai 1987 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 3972 /86 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 3 ) wurde die Liste der für die Nahrungsmittelhilfe in Betracht kommenden Länder und Organisationen und der für die Beförderung der Nahrungsmittellieferung über die fob-Stufe hinaus geltenden allgemeinen Kriterien festgelegt .

Die Kommission hat infolge mehrerer Beschlüsse über die Nahrungsmittelhilfe bestimmten Ländern und Empfängerorganisationen 22 759 Tonnen Getreide zugeteilt .

Diese Bereitstellungen erfolgen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 der Kommission vom 8 . Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ( 4 ). Zu diesem Zweck sollten insbesondere die Lieferfristen und -bedingungen sowie das Verfahren zur Bestimmung der sich daraus ergebenden Kosten genauer festgelegt werden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1

Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft wird Getreide bereitgestellt zur Lieferung an die in den Anhängen aufgeführten Begünstigten gemäß Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 zu den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen . Die Zuteilung der Lieferungen erfolgt im Wege der Ausschreibung .

Es wird davon ausgegangen, daß der Zuschlagsempfänger die geltenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen kennt und akzeptiert . Andere in seinem Angebot enthaltene Bedingungen oder Vorbehalte gelten als nicht geschrieben . Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

Brüssel, den 18 . Januar 1991

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S . 1 . ( 2 )

ABl . Nr . L 174 vom 7 . 7 . 1990, S . 6 . ( 3 )

ABl . Nr . L 136 vom 26 . 5 . 1987, S . 1 . ( 4 )

ABl . Nr . L 204 vom 25 . 7 . 1987, S . 1 .

ANHANG I PARTIE A

1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1002/90 - 1007/90

2. Programm : 1990

3 . Begünstigter : Euronaid, Rhijngeesterstraatweg 40, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest

4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe im ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987

5 . Bestimmungsort oder -land : Siehe Anhang II

6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Haferflocken

7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ) ( 5 ) ( 6 ):

Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 9 )

8 . Gesamtmenge : 672 Tonnen ( 1 159 Tonnen Getreide )

9 . Anzahl der Partien : 1

10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 9 ) ( 10 ) ( 11 ):

Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis (unter II B 3 ).

Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ):

Siehe Anhang II

11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen

13 . Verschiffungshafen : -

14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

15 . Löschhafen : -

16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 19 . 2 . bis 19 . 3 . 1991

18 . Lieferfrist : -

19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

20 . Frist für die Angebotsabgabe : 5 . 2 . 1991, 12 Uhr

21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

a ) Frist für die Angebotsabgabe : 19 . 2 . 1991, 12 Uhr

b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 5 . 3 . bis 5 . 4 . 1991

c ) Lieferfrist : -

22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t

23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 4 ):

Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B oder 25670 B )

25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 8 ):

Die am 25 . 1 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3741/90 der Kommission ( ABl .

Nr . L 360 vom 21 . 12 . 1990, S . 15 ) festgesetzte Erstattung

PARTIE B

1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 1060/90

2 . Programm : 1990

3 . Begünstigter ( 7 ): Mosambik

4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): B 1 : Beira : COGROPA, CP 176, Beira, Moçambique ( Tel : 32 63 88/32 24 89 )

B 2 : Nacala : COGROPA, Rua Capitao Curado, CP 245, Nacala, Moçambique ( Tel : 2 62 14/2 68 50 )

5 . Bestimmungsort oder -land : Mosambik

6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Geschliffener Reis ( Erzeugniscode 1006 30 92 900 )

7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ) ( 5 ) ( 6 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 10 )

8 . Gesamtmenge : 4 000 Tonnen ( 9 600 Tonnen Getreide )

9 . Anzahl der Partien : 1 ( 2 Teilmengen : B 1 : 2 500 Tonnen; B 2 : 1 500 Tonnen )

10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 9 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II B 1 a ))

Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ):

"ACÇAO Nº 1060/90 / ARROZ BRANCO / COMUNIDADE EUROPEIA"

11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

12 . Lieferstufe : frei Löschhafen - gelöscht

13 . Verschiffungshafen : -

14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

15 . Löschhafen : B 1 : Beira, B 2 : Nacala

16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 15 . 2 . - 15 . 3 . 1991

18 . Lieferfrist : 15 . 4 . 1991

19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

20 . Frist für die Angebotsabgabe : 5 . 2 . 1991, 12 Uhr

21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

a ) Frist für die Angebotsabgabe : 19 . 2 . 1991, 12 Uhr

b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 1 . 3 . - 31 . 3 . 1991

c ) Lieferfrist : 30 . 4 . 1991

22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t

23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 4 ):

Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B oder 25670 B )

25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 8 ):

Die am 25 . 1 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3741/90 der Kommission ( ABl . Nr . L 360 vom 21 . 12 . 1990, S . 15 ) festgesetzte Erstattung

PARTIE C

1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 1061/90

2 . Programm : 1990

3 . Begünstigter ( 7 ): Mosambik

4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): C 1 : Beira : COGROPA, CP 176, Beira, Moçambique, Tel : 32 63 88/32 24 89

C 2 : Nacala : COGROPA, Rua Capitao Curado, CP 245, Nacala, Moçambique, Tel : 2 62 14 /2 68 50

5 . Bestimmungsort oder -land : Mosambik

6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Bruchreis

7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ) ( 5 ) ( 6 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 11 )

8 . Gesamtmenge : 6 000 Tonnen ( 12 000 Tonnen Getreide )

9 . Anzahl der Partien : 1 ( 2 Teilmengen : C 1 : 3 500 Tonnen; C 2 : 2 500 Tonnen )

10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 9 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14. 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II B 1 a ))

Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ):

"ACÇAO Nº 1061/90 / ARROZ QUEBRADO / COMUNIDADE EUROPEIA"

11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft

12 . Lieferstufe : frei Löschhafen - gelöscht

13 . Verschiffungshafen : -

14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : -

15 . Löschhafen : C 1 : Beira, C 2 : Nacala

16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : -

17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 15 . 2 . - 15. 3 . 1991

18 . Lieferfrist : 15 . 4 . 1991

19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung

20 . Frist für die Angebotsabgabe : 5 . 2 . 1991, 12 Uhr

21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

a ) Frist für die Angebotsabgabe : 19 . 2 . 1991, 12 Uhr

b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 1 . 3 . - 31 . 3 . 1991

c ) Lieferfrist : 30 . 4 . 1991

22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/Tonne

23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu

24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 4 ):

Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B oder 25670 B )

25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 8 ):

Die am 25 . 1 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3741/90 der Kommission ( ABl . Nr . L 360 vom 21 . 12 . 1990, S . 15 ) festgesetzte Erstattung

Vermerke :

( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben .

( 2 ) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission :

- Partie A : Siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis;

- Partien B und C : FSC DA CAMARA, CP 1306, Maputo ( Tel .: 74 40 93, Telex : 6-146 CCE-MO ).

( 3) Der Zuschlagsempfänger übergibt dem Begünstigten eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind .

In der Bescheinigung über die radioaktive Belastung ist der Gehalt an Cäsium 134 und 137 anzugeben .

( 4 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Bieter gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 dieses Anhangs angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen :

- entweder durch Boten an das in Ziffer 24 dieses Anhangs aufgeführte Büro

- oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel :

- 235 01 32,

- 236 10 97,

- 235 01 30,

- 236 20 05 .

( 5 ) Der Zuschlagsempfänger übermittelt dem Vertreter des Empfängers bei der Lieferung ein Gesundheitszeugnis .

( 6 ) Der Zuschlagsempfänger übermittelt dem Vertreter des Empfängers bei der Lieferung ein Ursprungszeugnis .

( 7 ) Der Zuschlagsempfänger tritt mit dem Begünstigten baldmöglichst zur Bestimmung der erforderlichen Versandbescheinigungen in Verbindung .

( 8 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2226/89 ( ABl . Nr . L 214 vom 25 . 7 . 1989, S . 10 ), ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 dieses Anhangs angegeben ist .

( 9 ) Für ein etwaiges Umsacken liefert der Zuschlagsempfänger 2 % Leersäcke derselben Qualität wie die mit der Ware gefuellten Säcke und mit der verlangten Aufschrift, gefolgt von einem grossen R .

( 10 ) Der Zuschlagsempfänger muß dem Vertreter des Begünstigten eine vollständige Ladeliste eines jeden Containers übermitteln, in der die Anzahl Säcke aufgeführt ist, die zu jeder in der Ausschreibungsbekanntmachung aufgeführten Verladenummer gehören .

Der Zuschlagsempfänger muß jeden Container mit einer numerierten Plombe verschließen, deren Nummer dem Spediteur des Begünstigten mitgeteilt wird .

Lieferung in Containern von 20 Fuß ( Maßnahmen Nrn . 1002/90 - 1003/90 : Containern von 40 Fuß ); Bedingungen FCL/LCL . Der Lieferant übernimmt die Kosten für das Verbringen frei Terminal im Verladehafen, gestapelt . Der Empfänger übernimmt die folgenden Verladekosten, auch die für den Abtransport der Container vom Terminal . Artikel 13 Ziffer 2 zweiter Unterabsatz der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 ist nicht anwendbar .

( 11 ) Der Lieferant sendet ein Duplikat der Originalrechnung an : De Keyzer & Schütz BV, Postbus 1438, Blaak 16, NL-3000 BK Rotterdam .

ANEXO II - BILAG II - ANHANG II - PARARTIMA II - ANNEX II - ANNEXE II - ALLEGATO II - BIJLAGE II - ANEXO II

Designación

del lote Cantidad total del lote

( en toneladas ) Cantidades parciales

( en toneladas ) Beneficiario

País destinatario

Inscripción en el embalaje

Parti Totalmängde

( tons ) Delmängde

( tons ) Modtager

Modtagerland

Emballagens paategning

Bezeichnung

der Partie Gesamtmenge

der Partie

( in Tonnen ) Teilmengen

( in Tonnen ) Empfänger

Bestimmungsland

Aufschrift auf der Verpackung

Charaktirismos

tis partidas Synoliki posotita

tis partidas

( se tonoys ) Merikes posotites

( se tonoys ) Dikaioychos

Chora

proorismoy

Endeixi epi tis syskevasias

Lot Total quantity

( in tonnes ) Partial quantities

( in tonnes ) Beneficiary

Recipient country

Markings on the packaging

Désignation

du lot Quantité totale du lot

( en tonnes ) Quantités partielles

( en tonnes ) Bénéficiaire

Pays destinataire

Inscription sur l'emballage

Designazione

della partita Quantità totale

della partita

( in tonnellate ) Quantitativi parziali

( in tonnellate ) Beneficiario

Päse destinatario

Iscrizione sull'imballaggio

Aanduiding

van de partij Totale höveelheid

van de partij

( in ton ) Deelhöveelheden

( in ton ) Begunstigde

Bestemmingsland

Aanduiding op de verpakking

Designaçao

do lote Quantidade total

( em toneladas ) Quantidades parciais

( em toneladas ) Beneficiário

País destinatário

Inscriçao na embalagem

A 672 408 Caritas N Haïti Action no 1002/90 / Flocons d'avoine / Haïti / Caritas N / 900319 / Port-au-Prince / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 168 Protos Haïti Action no 1003/90 / Flocons d'avoine / Haïti / Protos / 901510 / Port-au-Prince / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 AATM Madagascar Action no 1004/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / AATM / 901733 / Toliary / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 AATM Madagascar Action no 1005/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / AATM / 901739 / Toamasina / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 AATM Madagascar Action no 1006/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / AATM / 901747 / Fianarantsoa via Toamasina / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 Appel

détresse Madagascar Action no 1007/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / Appel détresse / 906806 / Antananarivo via Toamasina / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite