VERORDNUNG (EWG) Nr. 138/91 DER KOMMISSION vom 18. Januar 1991 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe -
Amtsblatt Nr. L 016 vom 22/01/1991 S. 0010 - 0015
VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 138/91 DER KOMMISSION vom 18 . Januar 1991 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG ) Nr . 1930/90 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ), in Erwägung nachstehender Gründe : Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1420/87 des Rates vom 21 . Mai 1987 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 3972 /86 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 3 ) wurde die Liste der für die Nahrungsmittelhilfe in Betracht kommenden Länder und Organisationen und der für die Beförderung der Nahrungsmittellieferung über die fob-Stufe hinaus geltenden allgemeinen Kriterien festgelegt . Die Kommission hat infolge mehrerer Beschlüsse über die Nahrungsmittelhilfe bestimmten Ländern und Empfängerorganisationen 22 759 Tonnen Getreide zugeteilt . Diese Bereitstellungen erfolgen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 der Kommission vom 8 . Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ( 4 ). Zu diesem Zweck sollten insbesondere die Lieferfristen und -bedingungen sowie das Verfahren zur Bestimmung der sich daraus ergebenden Kosten genauer festgelegt werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft wird Getreide bereitgestellt zur Lieferung an die in den Anhängen aufgeführten Begünstigten gemäß Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 zu den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen . Die Zuteilung der Lieferungen erfolgt im Wege der Ausschreibung . Es wird davon ausgegangen, daß der Zuschlagsempfänger die geltenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen kennt und akzeptiert . Andere in seinem Angebot enthaltene Bedingungen oder Vorbehalte gelten als nicht geschrieben . Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Brüssel, den 18 . Januar 1991 Für die Kommission Ray MAC SHARRY Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . L 174 vom 7 . 7 . 1990, S . 6 . ( 3 ) ABl . Nr . L 136 vom 26 . 5 . 1987, S . 1 . ( 4 ) ABl . Nr . L 204 vom 25 . 7 . 1987, S . 1 . ANHANG I PARTIE A 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1002/90 - 1007/90 2. Programm : 1990 3 . Begünstigter : Euronaid, Rhijngeesterstraatweg 40, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe im ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Siehe Anhang II 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Haferflocken 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ) ( 5 ) ( 6 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 9 ) 8 . Gesamtmenge : 672 Tonnen ( 1 159 Tonnen Getreide ) 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 9 ) ( 10 ) ( 11 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis (unter II B 3 ). Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): Siehe Anhang II 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 19 . 2 . bis 19 . 3 . 1991 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 5 . 2 . 1991, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 19 . 2 . 1991, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 5 . 3 . bis 5 . 4 . 1991 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 4 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B oder 25670 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 8 ): Die am 25 . 1 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3741/90 der Kommission ( ABl . Nr . L 360 vom 21 . 12 . 1990, S . 15 ) festgesetzte Erstattung PARTIE B 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 1060/90 2 . Programm : 1990 3 . Begünstigter ( 7 ): Mosambik 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): B 1 : Beira : COGROPA, CP 176, Beira, Moçambique ( Tel : 32 63 88/32 24 89 ) B 2 : Nacala : COGROPA, Rua Capitao Curado, CP 245, Nacala, Moçambique ( Tel : 2 62 14/2 68 50 ) 5 . Bestimmungsort oder -land : Mosambik 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Geschliffener Reis ( Erzeugniscode 1006 30 92 900 ) 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ) ( 5 ) ( 6 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 10 ) 8 . Gesamtmenge : 4 000 Tonnen ( 9 600 Tonnen Getreide ) 9 . Anzahl der Partien : 1 ( 2 Teilmengen : B 1 : 2 500 Tonnen; B 2 : 1 500 Tonnen ) 10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 9 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II B 1 a )) Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): "ACÇAO Nº 1060/90 / ARROZ BRANCO / COMUNIDADE EUROPEIA" 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Löschhafen - gelöscht 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : B 1 : Beira, B 2 : Nacala 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 15 . 2 . - 15 . 3 . 1991 18 . Lieferfrist : 15 . 4 . 1991 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 5 . 2 . 1991, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 19 . 2 . 1991, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 1 . 3 . - 31 . 3 . 1991 c ) Lieferfrist : 30 . 4 . 1991 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 4 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B oder 25670 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 8 ): Die am 25 . 1 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3741/90 der Kommission ( ABl . Nr . L 360 vom 21 . 12 . 1990, S . 15 ) festgesetzte Erstattung PARTIE C 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 1061/90 2 . Programm : 1990 3 . Begünstigter ( 7 ): Mosambik 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): C 1 : Beira : COGROPA, CP 176, Beira, Moçambique, Tel : 32 63 88/32 24 89 C 2 : Nacala : COGROPA, Rua Capitao Curado, CP 245, Nacala, Moçambique, Tel : 2 62 14 /2 68 50 5 . Bestimmungsort oder -land : Mosambik 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Bruchreis 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ) ( 5 ) ( 6 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 11 ) 8 . Gesamtmenge : 6 000 Tonnen ( 12 000 Tonnen Getreide ) 9 . Anzahl der Partien : 1 ( 2 Teilmengen : C 1 : 3 500 Tonnen; C 2 : 2 500 Tonnen ) 10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 9 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14. 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II B 1 a )) Beschriftung der Säcke ( mit Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): "ACÇAO Nº 1061/90 / ARROZ QUEBRADO / COMUNIDADE EUROPEIA" 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Löschhafen - gelöscht 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : C 1 : Beira, C 2 : Nacala 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 15 . 2 . - 15. 3 . 1991 18 . Lieferfrist : 15 . 4 . 1991 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 5 . 2 . 1991, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 19 . 2 . 1991, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 1 . 3 . - 31 . 3 . 1991 c ) Lieferfrist : 30 . 4 . 1991 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/Tonne 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 4 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, 200, rü de la Loi, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B oder 25670 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 8 ): Die am 25 . 1 . 1991 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3741/90 der Kommission ( ABl . Nr . L 360 vom 21 . 12 . 1990, S . 15 ) festgesetzte Erstattung Vermerke : ( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben . ( 2 ) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission : - Partie A : Siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis; - Partien B und C : FSC DA CAMARA, CP 1306, Maputo ( Tel .: 74 40 93, Telex : 6-146 CCE-MO ). ( 3) Der Zuschlagsempfänger übergibt dem Begünstigten eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind . In der Bescheinigung über die radioaktive Belastung ist der Gehalt an Cäsium 134 und 137 anzugeben . ( 4 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Bieter gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 dieses Anhangs angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen : - entweder durch Boten an das in Ziffer 24 dieses Anhangs aufgeführte Büro - oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel : - 235 01 32, - 236 10 97, - 235 01 30, - 236 20 05 . ( 5 ) Der Zuschlagsempfänger übermittelt dem Vertreter des Empfängers bei der Lieferung ein Gesundheitszeugnis . ( 6 ) Der Zuschlagsempfänger übermittelt dem Vertreter des Empfängers bei der Lieferung ein Ursprungszeugnis . ( 7 ) Der Zuschlagsempfänger tritt mit dem Begünstigten baldmöglichst zur Bestimmung der erforderlichen Versandbescheinigungen in Verbindung . ( 8 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2226/89 ( ABl . Nr . L 214 vom 25 . 7 . 1989, S . 10 ), ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 dieses Anhangs angegeben ist . ( 9 ) Für ein etwaiges Umsacken liefert der Zuschlagsempfänger 2 % Leersäcke derselben Qualität wie die mit der Ware gefuellten Säcke und mit der verlangten Aufschrift, gefolgt von einem grossen R . ( 10 ) Der Zuschlagsempfänger muß dem Vertreter des Begünstigten eine vollständige Ladeliste eines jeden Containers übermitteln, in der die Anzahl Säcke aufgeführt ist, die zu jeder in der Ausschreibungsbekanntmachung aufgeführten Verladenummer gehören . Der Zuschlagsempfänger muß jeden Container mit einer numerierten Plombe verschließen, deren Nummer dem Spediteur des Begünstigten mitgeteilt wird . Lieferung in Containern von 20 Fuß ( Maßnahmen Nrn . 1002/90 - 1003/90 : Containern von 40 Fuß ); Bedingungen FCL/LCL . Der Lieferant übernimmt die Kosten für das Verbringen frei Terminal im Verladehafen, gestapelt . Der Empfänger übernimmt die folgenden Verladekosten, auch die für den Abtransport der Container vom Terminal . Artikel 13 Ziffer 2 zweiter Unterabsatz der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 ist nicht anwendbar . ( 11 ) Der Lieferant sendet ein Duplikat der Originalrechnung an : De Keyzer & Schütz BV, Postbus 1438, Blaak 16, NL-3000 BK Rotterdam . ANEXO II - BILAG II - ANHANG II - PARARTIMA II - ANNEX II - ANNEXE II - ALLEGATO II - BIJLAGE II - ANEXO II Designación del lote Cantidad total del lote ( en toneladas ) Cantidades parciales ( en toneladas ) Beneficiario País destinatario Inscripción en el embalaje Parti Totalmängde ( tons ) Delmängde ( tons ) Modtager Modtagerland Emballagens paategning Bezeichnung der Partie Gesamtmenge der Partie ( in Tonnen ) Teilmengen ( in Tonnen ) Empfänger Bestimmungsland Aufschrift auf der Verpackung Charaktirismos tis partidas Synoliki posotita tis partidas ( se tonoys ) Merikes posotites ( se tonoys ) Dikaioychos Chora proorismoy Endeixi epi tis syskevasias Lot Total quantity ( in tonnes ) Partial quantities ( in tonnes ) Beneficiary Recipient country Markings on the packaging Désignation du lot Quantité totale du lot ( en tonnes ) Quantités partielles ( en tonnes ) Bénéficiaire Pays destinataire Inscription sur l'emballage Designazione della partita Quantità totale della partita ( in tonnellate ) Quantitativi parziali ( in tonnellate ) Beneficiario Päse destinatario Iscrizione sull'imballaggio Aanduiding van de partij Totale höveelheid van de partij ( in ton ) Deelhöveelheden ( in ton ) Begunstigde Bestemmingsland Aanduiding op de verpakking Designaçao do lote Quantidade total ( em toneladas ) Quantidades parciais ( em toneladas ) Beneficiário País destinatário Inscriçao na embalagem A 672 408 Caritas N Haïti Action no 1002/90 / Flocons d'avoine / Haïti / Caritas N / 900319 / Port-au-Prince / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 168 Protos Haïti Action no 1003/90 / Flocons d'avoine / Haïti / Protos / 901510 / Port-au-Prince / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 AATM Madagascar Action no 1004/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / AATM / 901733 / Toliary / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 AATM Madagascar Action no 1005/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / AATM / 901739 / Toamasina / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 AATM Madagascar Action no 1006/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / AATM / 901747 / Fianarantsoa via Toamasina / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 24 Appel détresse Madagascar Action no 1007/90 / Flocons d'avoine / Madagascar / Appel détresse / 906806 / Antananarivo via Toamasina / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite