21.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 334/104


Berichtigung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

( Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 256 vom 13. September 1991 )

Auf Seite 57, im Anhang I, Nummer IV Buchstabe a

anstatt:

„a)

‚kurze Feuerwaffe‘ eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet;“

muss es heißen:

„a)

‚kurze Feuerwaffe‘ eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist oder deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet;“

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