21.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 334/104 |
Berichtigung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
( Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 256 vom 13. September 1991 )
Auf Seite 57, im Anhang I, Nummer IV Buchstabe a
anstatt:
„a) |
‚kurze Feuerwaffe‘ eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist und deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet;“ |
muss es heißen:
„a) |
‚kurze Feuerwaffe‘ eine Feuerwaffe, deren Lauf nicht länger als 30 cm ist oder deren Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet;“ |
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