31991D0026

91/26/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates in der Bundesrepublik Deutschland (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 016 vom 22/01/1991 S. 0027 - 0028


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18 . Dezember 1990 zur Änderung der Grenzen der benachteiligten Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG des Rates in der Bundesrepublik Deutschland ( Nur der deutsche Text ist verbindlich ) ( 91/26/EWG )

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 75/268/EWG des Rates vom 28 . April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 797/85 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe :

In der Richtlinie 86/465 /EWG des Rates vom 14 . Juli 1986, betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG ( Deutschland ) ( 3 ), geändert durch die Richtlinie 89/586/EWG ( 4 ), werden die Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die in das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 75/268/EWG aufgenommen sind .

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 75/268/EWG beantragt, die Grenzen der benachteiligten Gebiete im Anhang zur Richtlinie 86/465/EWG zu ändern .

Die Einbeziehung neuer Gemeinden in die Verzeichnisse betreffend die Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 75/268/EWG entspricht den Merkmalen und den Werten, die in der Richtlinie 86/465/EWG für die Abgrenzung der jeweiligen Gebiete zugrunde gelegt wurden .

Die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 75/268/EWG beantragten Änderungen führen zu einer Vergrösserung der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Gesamtbereich der benachteiligten Gebiete .

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Agrarstrukturen und ländliche Entwicklung -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN : Artikel 1

Das im Anhang der Richtlinie 86/465/EWG enthaltene Verzeichnis der benachteiligten Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß dem Anhang zu dieser Entscheidung geändert . Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet .

Brüssel, den 18 . Dezember 1990

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 128 vom 19 . 5 . 1975, S . 1 . ( 2 )

ABl . Nr . L 93 vom 30 . 3 . 1985, S . 1 . ( 3 )

ABl . Nr . L 273 vom 24 . 9 . 1986, S . 1 . ( 4 )

ABl . Nr . L 330 vom 15 . 11. 1989, S . 1 .

ANHANG Benachteiligte Gebiete im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 75/268/EWG

BAYERN

BENACHTEILIGTE AGRARZONEN

Aufzunehmende Gebiete

Regierungsbezirk Oberbayern

Landkreis

Gemeinde

mit Teilflächen

( Gemarkung/Altgemeinde )

186 Pfaffenhofen a . d . Ilm 125 Gerolsbach Gerolsbach-Süd 189 Traunstein 137 Pittenhart Pittenhart -Süd

Regierungsbezirk Niederbayern

Landkreis

Gemeinde

mit Teilflächen

( Gemarkung/Altgemeinde )

227 Rottal-Inn 112 Bayerbach Steinberg-Süd 113 Birnbach, M . Asenham -Süd 128 Kirchdorf am Inn Ecken 149 Triftern, M . Anzenkirchen-Süd

Zu streichende Gebiete

Regierungsbezirk Niederbayern

Landkreis

Gemeinde

mit Teilflächen

( Gemarkung/Altgemeinde )

273 Kehlheim 137 Kehlheim, St . Kehlheim ( ohne Affecking )

Regierungsbezirk Mittelfranken

Landkreis

Gemeinde

mit Teilflächen

( Gemarkung/Altgemeinde )

571 Ansbach 205 Steinsfeld Gattenhofen-West

Regierungsbezirk Schwaben

Landkreis

Gemeinde

mit Teilflächen

(Gemarkung/Altgemeinde )

771 Aichach-Friedberg 113 Aichach, St . Aichach-Ost 772 Augsburg 145 Gablingen Gablingen-West 779 Donau-Ries 117 Auhausen Auhausen-Ost