31990R3645

Verordnung (EWG) Nr. 3645/90 des Rates vom 11. Dezember 1990 zur Anwendung der gemeinsamen Rindfleischpreise in Portugal

Amtsblatt Nr. L 362 vom 27/12/1990 S. 0011 - 0011
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 36 S. 0021
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 36 S. 0021


VERORDNUNG (EWG) Nr. 3645/90 DES RATES vom 11. Dezember 1990 zur Anwendung der gemeinsamen Rindfleischpreise in Portugal

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, insbesondere auf Artikel 234 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Entscheidung 90/264/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über die Annäherung der portugiesischen an die gemeinsamen Butter- und Rindfleischpreise(1) wurde in Anwendung von Artikel 265 Absatz 1 Buchstabe b) der Beitrittsakte eine erste Preisannäherung vorgenommen.

Nach Artikel 285 Absatz 5 der Beitrittsakte ermöglicht es diese Preisannäherung, die gemeinsamen Preise auch in Portugal anzuwenden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die für Rindfleisch festgesetzten gemeinsamen Orientierungs- und Interventionspreise gelten auch in Portugal.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 1990.

Im Namen des RatesDer PräsidentV. SACCOMANDI

(1)ABl. Nr. L 150 vom 14. 6. 1990, S. 23.