31990R2047

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2047/90 DER KOMMISSION vom 18. Juli 1990 zur Aenderung der Verordnung (EWG) Nr. 1823/89 ueber die Massnahmen zur Verbesserung der Olivenoelqualitaet im Jahr 1989

Amtsblatt Nr. L 187 vom 19/07/1990 S. 0028 - 0028


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VERORDNUNG (EWG) Nr. 2047/90 DER KOMMISSION

vom 18. Juli 1990

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1823/89 über die Maßnahmen zur Verbesserung der Olivenölqualität im Jahr 1989

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung Nr. 136/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2902/89 (2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1823/89 der Kommission (3) wurden für 1989 die Maßnahmen festgelegt, mit denen die Qualität des erzeugten Olivenöls verbessert werden sollte. Die zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten eingereichten Programme werden gerade angewendet. Damit sie abgeschlossen werden können, sollten die mit der letztgenannten Verordnung festgesetzten Fristen verschoben werden.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Fette -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1823/89 wird das Datum »31. Juli 1990" durch das Datum »31. Dezember 1990" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Juli 1990

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. 172 vom 30. 9. 1966, S. 3025/66.

(2) ABl. Nr. L 280 vom 29. 9. 1989, S. 2.

(3) ABl. Nr. L 177 vom 24. 6. 1989, S. 41.