VERORDNUNG (EWG) Nr. 1966/90 DER KOMMISSION vom 10. Juli 1990 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1428/90 zur Wiedererhebung der gegenueber dritten Laendern geltenden Zollsaetze fuer bestimmte Waren mit Ursprung in Jugoslawien
Amtsblatt Nr. L 178 vom 11/07/1990 S. 0012 - 0012
***** VERORDNUNG (EWG) Nr. 1966/90 DER KOMMISSION vom 10. Juli 1990 zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1428/90 zur Wiedererhebung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Waren mit Ursprung in Jugoslawien DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (1), insbesondere auf Protokoll Nr. 1, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3606/89 des Rates vom 20. November 1989 zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1990) (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1428/90 der Kommission (3) ist ab 2. Juni 1990 die Wiederanwendung der gegenüber dritten Ländern geltenden Zollsätze für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Jugoslawien der KN-Codes 5802 11 00, 5802 19 00 und ex 6302 60 00 (laufende Nr. 02.0090) verfügt worden. Die Verordnung (EWG) Nr. 1428/90 ist aufgrund von von einem Mitgliedstaat mitgeteilten statistischen Angaben angenommen worden, die sich als fehlerhaft erwiesen haben. Deshalb ist die Verordnung (EWG) Nr. 1428/90 mit Wirkung vom 2. Juni 1990 aufzuheben - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EWG) Nr. 1428/90 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 2. Juni 1990. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 10. Juli 1990 Für die Kommission Christiane SCRIVENER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 41 vom 14. 2. 1983, S. 2. (2) ABl. Nr. L 352 vom 4. 12. 1989, S. 1. (3) ABl. Nr. L 137 vom 30. 5. 1990, S. 20.