31990R1179

VERORDNUNG ( EWG ) NR. 1179/90 DES RATES VOM 7. MAI 1990 ZUR AENDERUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR. 1678/85 UEBER DIE IN DER LANDWIRTSCHAFT ANZUWENDENDEN UMRECHNUNGSKURSE

Amtsblatt Nr. L 119 vom 11/05/1990 S. 0001 - 0022


VERORDNUNG (EWG) Nr. 1179/90 DES RATES

vom 7. Mai 1990

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1678/85 über die in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1676/85 des Rates vom 11. Juni 1985 über den Wert der Rechnungseinheit und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1636/87 (2), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission (3),

nach Stellungnahme des Währungsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die derzeit anwendbaren repräsentativen Kurse sind durch die Verordnung (EWG) Nr. 1678/85 (4), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 982/90 (5), festgesetzt worden.

Es sollten neue landwirtschaftliche Umrechnungskurse, welche der heutigen wirtschaftlichen Realität näherkommen,

festgesetzt werden; dabei sind die Umrechnungskurse zugrunde zu legen, die in Anwendung des automatischen Abbaus der Paritätsunterschiede nach der Anpassung vom 5. Januar 1990 für die Wirtschaftsjahre 1990 und 1991 gelten.

Diese Kurse müssten unter Berücksichtigung ihrer Auswirkung, insbesondere auf die Preise, sowie der in dem betreffenden Mitgliedstaat bestehenden Lage angepasst

werden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge der Verordnung (EWG) Nr. 1678/85 werden durch die Anhänge der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 7. Mai 1990.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. COLLINS

(1) ABl. Nr. L 164 vom 24. 6. 1985, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 153 vom 13. 6. 1987, S. 1.

(3) ABl. Nr. C 49 vom 28. 2. 1990, S. 129.

(4) ABl. Nr. L 164 vom 24. 6. 1985, S. 11.

(5) ABl. Nr. L 100 vom 20. 4. 1990, S. 8.

ANHANG I

BELGIEN - LUXEMBURG

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ANHANG II

DÄNEMARK

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ANHANG III

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

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ANHANG IV

GRIECHENLAND

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ANHANG V

SPANIEN

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ANHANG VI

FRANKREICH

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ANHANG VII

IRLAND

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ANHANG VIII

ITALIEN

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ANHANG IX

NIEDERLANDE

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ANHANG X

PORTUGAL

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ANHANG XI

VEREINIGTES KÖNIGREICH

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