31990D0358

90/358/EWG: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 3. April 1990 zur Entlastung des Verwaltungsrats des Europaeischen Zentrums fuer die Foerderung der Berufsbildung fuer die Verwendung seiner Haushaltsmittel fuer das Haushaltsjahr 1988

Amtsblatt Nr. L 174 vom 07/07/1990 S. 0057 - 0058


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BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 3. April 1990

zur Entlastung des Verwaltungsrats des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für die Verwendung seiner Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 1988

(90/358/EWG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

- aufgrund des EWG-Vertrags und insbesondere seines Artikels 206b,

- in Kenntnis der Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 1988 sowie des Berichts des Rechnungshofs hierüber,

- in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 12. März 1990 (C3-85/90),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (Dok. A3-69/90),

1. nimmt die folgenden Zahlenangaben für die Haushaltsrechnung des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung zur Kenntnis:

Haushaltsjahr 1988

Einnahmen (ECU)

1. Zuschüsse von der Kommission der EG 7 116 520,27

2. Bankzinsen 18 621,06

3. Wechselkursgewinne 0,00

4. Sonstige Einnahmen 8 764,48

Ausgaben

1. Endgültige Haushaltsmittel 7 318 000,00

2. Mittelbindungen 7 133 118,41

3. Nichtverwendete Mittel (1-2) 184 881,59

4. Zahlungen 5 831 561,54

5. Mittelübertragungen aus dem Vorjahr 1 221 527,02

6. Zahlungen aus den übertragenen Mitteln 1 054 402,86

7. Aus dem Vorjahr übertragene und verfallene Mittel (5-6) 167 124,16

8. Auf 1989 übertragene Mittel 1 301 556,87

9. Verfallene Mittel (1-4-8) 184 881,59

2. verlangt die unverzuegliche Änderung der Finanzvorschriften für das Zentrum, wie es gemäß der revidierten Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften erforderlich ist;

3. nimmt die Empfehlung des Rechnungshofes, daß das Zentrum zu einem System der analytischen Rechnungsführung nach Forschungszielen übergehen soll, zur Kenntnis und fordert, daß das Zentrum einen Pilotversuch zur Ermittlung der Nützlichkeit einer solchen Methode der Rechnungsführung unternimmt;

4. stellt fest, daß das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung als Reaktion auf die Empfehlung des Rechnungshofes bereits einen Bericht seitens eines externen Beraters über den Ausbau seiner EDV-Anlagen in Auftrag gegeben hat und daß der Bericht die vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen rechtfertigt; 5. erteilt dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes Entlastung für die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 1988;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Verwaltungsrat des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und für seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Reihe L) zu sorgen.

Geschehen zu Straßburg am 3. April 1990.

1.2 // Der Generalsekretär // Der Präsident // Enrico VINCI // Enrique BARÓN CRESPO