BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 1990 über die Ernennung eines Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses (90/43/Euratom, EWG) -
Amtsblatt Nr. L 022 vom 27/01/1990 S. 0077 - 0077
***** BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 1990 über die Ernennung eines Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses (90/43/Euratom, EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 193 bis 195, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 165 bis 167, gestützt auf das Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 5, gestützt auf den Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über die Ernennung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit bis zum 20. September 1990 (1), in der Erwägung, daß der Sitz eines Mitglieds des genannten Ausschusses frei geworden ist, nachdem Herr P. A. A. Spijkers ausgeschieden ist, was dem Rat am 1. September 1989 zur Kenntnis gebracht wurde, gestützt auf die am 26. September 1989 von der Ständigen Vertretung der Niederlande vorgelegte Kandidatenliste, nach Eingang der positiven Stellungnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - BESCHLIESST: Einziger Artikel Herr K. de Knegt wird als Nachfolger von Herrn P. A. A. Spijkers für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 1990, zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt. Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 1990. Im Namen des Rates Der Präsident M. O'KENNEDY (1) ABl. Nr. C 244 vom 30. 9. 1986, S. 2.