VERORDNUNG (EWG) Nr. 1864/89 DER KOMMISSION vom 27. Juni 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe -
Amtsblatt Nr. L 181 vom 28/06/1989 S. 0014 - 0021
VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 1864/89 DER KOMMISSION vom 27 . Juni 1989 über Lieferungen von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 1870/88 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ), in Erwägung nachstehender Gründe : Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1420/87 des Rates vom 21 . Mai 1987 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 3 ) wurde die Liste der für die Nahrungsmittelhilfe in Betracht kommenden Länder und Organisationen und der für die Beförderung der Nahrungsmittellieferung über die fob-Stufe hinaus geltenden allgemeinen Kriterien festgelegt . Die Kommission hat infolge mehrerer Beschlüsse über die Nahrungsmittelhilfe bestimmten Ländern und Empfängerorganisationen 106 985 Tonnen Getreide zugeteilt. Diese Bereitstellungen erfolgen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 der Kommission vom 8 . Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ( 4 ). Zu diesem Zweck sollten insbesondere die Lieferfristen und -bedingungen sowie das Verfahren der Bestimmung der sich daraus ergebenden Kosten genauer festgelegt werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft wird Getreide bereitgestellt zur Lieferung an die in den Anhängen aufgeführten Begünstigten gemäß Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 zu den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen . Die Zuteilung der Lieferungen erfolgt im Wege der Ausschreibung . Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Brüssel, den 27 . Juni 1989 Für die Kommission Ray MAC SHARRY Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . L 168 vom 1 . 7 . 1988, S . 7 . ( 3 ) ABl . Nr . L 136 vom 26 . 5 . 1987, S . 1 . ( 4 ) ABl . Nr . L 204 vom 25 . 7 . 1987, S . 1 . ANHANG I 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 97/89 2 . Programm : 1988 ( 576 Tonnen ); 1989 ( 14 424 Tonnen ) 3 . Begünstigter : World Food Programme ( WEP ), via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Roma ( Telex 626675 WFP I ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Äthiopien 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizen 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 1 ); Spezifische Merkmale : Proteingehalt : mindestens 11 v . H . 8 . Gesamtmenge : 15 000 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung : lose Schüttung und 315 000 neue leere Jutesäcke mit einem Gewicht von 600 g, mit einem Fassungsvermögen von 50 kg und 200 Nadeln und die erforderlichen Fäden; Beschriftung der Säcke ( Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): ACTION No 97/89 / ETHIOPIA 0388501 / WHEAT / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / ACTION OF THE WORLD FOOD PROGRAMME / ASSAB" 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen ( 7 ) ( 8 ) 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . bis 20 . 8 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 11 . 7 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 25 . 7 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 15 . 8 . - 10 . 9 . 1989 c ) Lieferfrist: - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 1 . 7 . 1989 gültige Erstattung ANHANG II 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 170/89 und 169/89 2 . Programm : 1989 3 . Begünstigter : World Food Programme ( WEP ), via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Roma ( Telex 626675 WFP I ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Marokko, Tunesien 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizen 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 1 ); Spezifische Merkmale : Proteingehalt : mindestens 11 v . H . 8 . Gesamtmenge : 8 732 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 ( 2 Teilmengen : I : 2 720 Tonnen; II: 6 012 Tonnen ) 10 . Aufmachung : - I : lose Schüttung und 57 000 neue leere Jutesäcke mit einem Gewicht von 600 g, mit einem Fassungsvermögen von 50 kg und 70 Nadeln und die erforderlichen Fäden; - II : Lose Schüttung Beschriftung der Säcke ( Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): - I : ACTION No 170/89 / MAROC 0252701 / BLÉ / ACTION DU PROGRAMME ALIMENTAIRE MONDIAL / CASABLANCA" 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen ( 8 ) 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 20 . 8 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 11 . 7 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 25 . 7 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 15 . 8 . - 10 . 9 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23. Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 1 . 7 . 1989 gültige Erstattung ANHANG III 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 171/89 2 . Programm : 1989 3 . Begünstigter : World Food Programme ( WEP ), via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Roma ( Telex 626675 WFP I ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Bangladesch 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizen 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 1 ); Spezifische Merkmale : Proteingehalt : mindestens 11 v . H . 8 . Gesamtmenge : 25 352 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung : lose Schüttung 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen ( 7 ) ( 8 ) 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 31 . 8 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 11 . 7 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe: 25 . 7 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 15 . 8 . - 15 . 9 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6): Die am 1 . 7 . 1989 gültige Erstattung ANHANG IV 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 235/89 2 . Programm : 1989 3 . Begünstigter : World Food Programme ( WEP ), via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Roma ( Telex 626675 WFP I ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Pakistan 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizen 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 1 ); Spezifische Merkmale : Proteingehalt : mindestens 11 v. H . 8 . Gesamtmenge : 48 480 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 2 ( I : 24 240 Tonnen; II : 24 240 Tonnen ) 10 . Aufmachung : lose Schüttung 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen ( 7 ) ( 8 ) 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 31 . 8 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 11 . 7 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 25 . 7 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 15 . 8 . - 15 . 9 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 1 . 7 . 1989 gültige Erstattung ANHANG V 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 172/89 und 173/89 2 . Programm : 1989 3 . Begünstigter : World Food Programme ( WEP ), via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Roma ( Telex 626675 WFP I ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16. 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Demokratische Volksrepublik Jemen 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizen 7. Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 1 ); Spezifische Merkmale : Proteingehalt : mindestens 11 v . H . 8 . Gesamtmenge : 916 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 4 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3 . veröffentlichtes Verzeichnis ( II B 1 a )) Beschriftung der Säcke ( Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): I : 600 Tonnen ACTION No 172/89 / YEMEN PDR 0258001 / WHEAT / ACTION OF THE WORLD FOOD PROGRAMME / ADEN" II : 316 Tonnen : ACTION No 173/89 / YEMEN PDR 0245302 / WHEAT / ACTION OF THE WORLD FOOD PROGRAMME / ADEN" 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 15 . 8 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 11 . 7 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 18 . 7 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 15 . 8 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU /t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 1 . 7 . 1989 gültige Erstattung ANHANG VI 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 236/89 und 237/89 2 . Programm : 1989 3 . Begünstigter : World Food Programme ( WEP), via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Roma ( Telex 626675 WFP I) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 2 ): Siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Somalia 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Weichweizen 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 3 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( unter II A 1 ); Spezifische Merkmale : Proteingehalt : mindestens 11 v . H . 8 . Gesamtmenge : 8 505 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 ( I : 6 405 Tonnen; II : 2 100 Tonnen ) 10 . Aufmachung und Kennzeichnung ( 4 ): Siehe im ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 3, veröffentlichtes Verzeichnis ( II B 1 a )) Beschriftung der Säcke ( Buchstaben von mindestens 5 cm Höhe ): - I : 6 405 Tonnen : ACTION No 236/89 / SOMALIA 0403700 / WHEAT / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / ACTION OF THE WORLD FOOD PROGRAMME / MOGADISHU" - II : 2 100 Tonnen : ACTION No 237/89 / SOMALIA 0403600 / WHEAT / GIFT OF THE EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY / ACTION OF THE WORLD FOOD PROGRAMME / BERBERA" 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Markt der Gemeinschaft 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen 13. Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 30 . 9 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Frist für die Angebotsabgabe : 25 . 7 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung : a ) Frist für die Angebotsabgabe : 8 . 8 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . - 30 . 9 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 5 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe ( 5 ): Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment Loi 120, bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles, Telex AGREC 22037 B 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 6 ): Die am 1 . 7 . 1989 gültige Erstattung Vermerke : ( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben . ( 2 ) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission : Siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis . ( 3 ) Der Zuschlagsempfänger übergibt dem Begünstigten eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind . In der Bescheinigung über die radioaktive Belastung ist der Gehalt an Cäsium 134 und 137 anzugeben . Der Zuschlagsempfänger überreicht dem Empfänger oder seinem Vertreter bei der Lieferung folgende Dokumente : - Ursprungszeugnis, - pflanzengesundheitliches Zeugnis . ( 4 ) Im Hinblick auf eine eventuelle Umfuellung muß der Zuschlagsempfänger 2 % leere Säcke derselben Qualität wie die die Ware enthaltenden Säcke liefern . Diese Säcke müssen ausser der Aufschrift auch ein grosses R tragen . ( 5 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Bieter gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 diese Anhänge angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen : - entweder durch Boten zu Händen der in Ziffer 24 diese Anhänge aufgeführten Büros - oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel : - 235 01 32, - 236 10 97, - 235 01 30, - 236 20 05 . ( 6 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ) ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 diese Anhänge angegeben ist . ( 7 ) Die Verschiffung ist für zwei Schiffe mit einem Tiefgang von je32 Fuß vorgesehen . ( 8 ) Abweichend von Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe f ) und Artikel 13 Ziffer 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 muß der angebotene Preis die Verlade - und Lagerkosten einschließen . Für die Verladung und Lagerung ist der Zuschlagsempfänger verantwortlich .