31989H0049

89/49/EWG: Empfehlung des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms sind

Amtsblatt Nr. L 019 vom 24/01/1989 S. 0024 - 0024


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EMPFEHLUNG DES RATES

vom 21. Dezember 1988

betreffend die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms sind

(89/49/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

bei der Genehmigung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (1),

mit der Feststellung, daß diese Richtlinie nur die den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten in den Mitgliedstaaten ausgestellten Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise betrifft,

in dem Bestreben, der besonderen Lage der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, die Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Diploms, Prüfungszeugnisses oder sonstigen Befähigungsnachweises sind und die sich in einer Lage befinden, die einer der in Artikel 3 der Richtlinie beschriebenen Situationen vergleichbar ist -

EMPFIEHLT

den Regierungen der Mitgliedstaaten, den obengenannten Personen den Zugang zu reglementierten Berufen und ihre Ausübung innerhalb der Gemeinschaft durch Anerkennung dieser Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise in ihrem Hoheitsgebiet zu erleichtern.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1988.

Im Namen des Rates

Der Präsident

V. PAPANDREOU

(1) Siehe Seite 16 dieses Amtsblatts.