31989D0444

BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 1989 über die Ernennung eines Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses (89/444/EWG, Euratom) -

Amtsblatt Nr. L 211 vom 22/07/1989 S. 0008 - 0008


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BESCHLUSS DES RATES

vom 18. Juli 1989

über die Ernennung eines Mitglieds des Wirtschafts- und Sozialausschusses

(89/444/EWG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 193 bis 195,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 165 bis 167,

gestützt auf das Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 5,

gestützt auf den Beschluß des Rates vom 15. September 1986 über die Ernennung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Zeit bis zum 20. September 1990 (1),

in der Erwägung, daß der Sitz eines Mitglieds des genannten Ausschusses nach dem Ausscheiden von Herrn Armand Colle, das dem Rat am 14. Februar 1989 mitgeteilt wurde, frei geworden ist,

gestützt auf die am 12. Mai 1989 von der Ständigen Vertretung Belgiens vorgelegte Kandidatenliste,

in Anbetracht der befürwortenden Stellungnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Herr Willy Waldack wird als Nachfolger von Herrn Armand Colle für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 20. September 1990, zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 1989.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. DUMAS

(1) ABl. Nr. C 244 vom 30. 9. 1986, S. 2.