31989D0135

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Februar 1989 zur Genehmigung von vier von der portugiesischen Regierung aufgestellten Programmen sowie der Änderung von zwei in Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3828/85 des Rates zur Einführung eines Sonderprogramms zur Entwicklung der Landwirtschaft in Portugal bereits genehmigten Programmen (Nur der portugiesische Text ist verbindlich) (89/135/EWG) (89/135/EWG) -

Amtsblatt Nr. L 049 vom 21/02/1989 S. 0035 - 0035


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 7. Februar 1989

zur Genehmigung von vier von der portugiesischen Regierung aufgestellten Programmen sowie der Änderung von zwei in Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3828/85 des Rates zur Einführung eines Sonderprogramms zur Entwicklung der Landwirtschaft in Portugal bereits genehmigten Programmen

(Nur der portugiesische Text ist verbindlich)

(89/135/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3828/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Einführung eines Sonderprogramms zur Entwicklung der Landwirtschaft in Portugal (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2182/88 (2), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die portugiesische Regierung hat mit Datum vom 17. Mai 1988 drei Sonderprogramme mitgeteilt. Sie betreffen neue kollektive Bewässerungssysteme, die Erneuerung bestehender Bewässerungsnetze sowie Maßnahmen zur Entwässerung und Erhaltung der Böden im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 3828/85. Ziel dieser Programme ist eine Verbesserung der Wasserversorgungslage.

Mit Datum vom 13. Juli 1988 hat die portugiesische Regierung ein Sonderprogramm im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3828/85 mitgeteilt, das Studien zur Analyse der portugiesischen Landwirtschaft betrifft und darauf abzielt, die Effizienz der Stützungsmaßnahmen zur Entwicklung der portugiesischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Leitlinien der Gemeinsamen Agrarpolitik zu steigern.

Die portugiesische Regierung hat mit Datum vom 25. Juli 1988 eine Ergänzung zu dem Sonderprogramm für die Erneuerung und Verbesserung der traditionellen Bewässerungssysteme auf der Insel Madeira mitgeteilt. Zweck der Ergänzung ist es, Privatunternehmer in die Durchführung dieses Programms einzubeziehen.

Mit Datum vom 21. Oktober 1988 hat die portugiesische Regierung eine Ergänzung zu dem Sonderprogramm über forstwirtschaftliche Maßnahmen im Sinne von Artikel 22 der Verordnung (EWG) Nr. 3828/85 mitgeteilt. Inhalt dieser Ergänzung ist zum einen die Aufnahme der autonomen Region Madeira in dieses Programm und zum anderen die Änderung der Hoechstgrenzen für Einheitskosten-Ausgaben, die bei der Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft zu berücksichtigen sind.

Zu den finanziellen Aspekten wurde der Ausschuß des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft gehört.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die von der portugiesischen Regierung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3828/85 am 17. Mai, 13. Juli, 25. Juli und 21. Oktober 1988 mitgeteilten Sonderprogramme und Ergänzungen dazu werden genehmigt.

Artikel 2

Die von der portugiesischen Regierung im Zuge der Durchführung dieser Programme gewährten Beihilfen sind ab dem 21. Oktober 1988 erstattungsfähig.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Brüssel, den 7. Februar 1989

Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 372 vom 31. 12. 1985, S. 5.

(2) ABl. Nr. L 191 vom 22. 7. 1988, S. 13.