VERORDNUNG (EWG) Nr. 2222/88 DES RATES vom 19. Juli 1988 zur Festsetzung der Preise für Getreide im Wirtschaftsjahr 1988/89 -
Amtsblatt Nr. L 197 vom 26/07/1988 S. 0018 - 0019
VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 2222/88 DES RATES vom 19 . Juli 1988 zur Festsetzung der Preise für Getreide im Wirtschaftsjahr 1988/89 DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 43, gestützt auf die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, insbesondere auf Artikel 89, gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 2727/75 des Rates vom 29 . Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 2221/88 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 5, auf Vorschlag der Kommission ( 3 ), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 4), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 5 ), in Erwägung nachstehender Gründe : Die auf moderne Betriebe ausgerichtete Markt - und Preispolitik ist das Hauptinstrument der Einkommenspolitik in der Landwirtschaft . Sie kommt nur dann voll zum Tragen, wenn sie sich in die gemeinsame Agrarpolitik einfügt, zu der auch eine dynamische Sozialstrukturpolitik und die Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrages gehören . Vielfach können die Überschüsse weder auf den Ausfuhrmärkten noch auf dem Binnenmarkt zu normalen Bedingungen abgesetzt werden . Um die Haushaltskosten zu senken, die sich aus dem Absatz der Überschüsse auf den Märkten von Drittländern ergeben, und um den inländischen Verbrauch stärker anzuregen, sollte die restriktive Preispolitik fortgesetzt werden . Dieses Ziel kann unter Berücksichtigung der neuen Interventionsregelung dann erreicht werden, wenn der im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angewandte Interventionspreis bei Weichweizen, Gerste, Roggen, Mais und Sorghum im Wirtschaftsjahr 1988/89 unverändert bleibt . Im Rahmen einer auf Qualität ausgerichteten Politik ist die Erzeugung von zur Brotherstellung geeignetem Weichweizen höherer Qualität und von Brotroggen zu fördern . Dazu ist es angezeigt, den Sonderzuschlag für Brotweichweizen und Brotroggen unverändert beizubehalten . Bei Hartweizen hat der Rat ab dem Wirtschaftsjahr 1986/87 begonnen, den Interventionspreis dem des Weichweizens anzunähern . Unter Berücksichtigung des jetzigen Preisverhältnisses zwischen den betreffenden Getreidearten und des auf dem Hartweizenmarkt festzustellenden Ungleichgewichts erweist sich eine weitere Annäherung als zweckmässig . Der Interventionspreis für Hartweizen sollte deshalb erneut gesenkt werden . Die Anwendung von Artikel 68 der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals hat in Spanien zu Preisen geführt, die von den gemeinsamen Preisen abweichen . In Anwendung von Artikel 70 Absatz 1 der Beitrittsakte sind die spanischen Preise alljährlich zu Beginn des Wirtschaftsjahres den gemeinsamen Preisen anzunähern . Die für diese Annäherung vorgesehenen Kriterien führen dazu, die spanischen Preise für Getreide ausser Hartweizen und Mais in nachstehend aufgeführter Höhe festzusetzen . Da die Interventionsregelungen seit dem Beitritt geändert worden sind, ist angezeigt, vom Wirtschaftsjahr 1988/89 an für Hartweizen und Mais die spanischen Interventionspreise an die in der übrigen Gemeinschaft geltenden Interventionspreise anzugleichen - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Die Preise für Getreide im Wirtschaftsjahr 1988/89 sind im Anhang festgesetzt . Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Sie gilt ab 1 . Juli 1988 . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Geschehen zu Brüssel am 19 . Juli 1988 . Im Namen des Rates Der Präsident Y . POTTAKIS ( 6 ) ABl . Nr . L 281 vom 1 . 11 . 1975, S . 1 . ( 7 ) Siehe Seite 16 dieses Amtsblatts . ( 8 ) ABl . Nr . C 139 vom 30 . 5 . 1988, S. 3 . ( 9 ) ABl . Nr . C 167 vom 27 . 6 . 1988 . ( 10 ) ABl . Nr . C 175 vom 4 . 7 . 1988, S . 33 . EWG:L197UMBA12.94 FF : 3UAL; SETUP: 01; Höhe : 407 mm; 82 Zeilen; 3867 Zeichen; Bediener : SUSI Pr .: A; Kunde : ................................ ANHANG WEICHWEIZEN Interventionspreis 179,44 Gemeinsamer Richtpreis 250,30 MAIS Interventionspreis 179,44 Gemeinsamer Richtpreis 228,00 ROGGEN Interventionspreis - Zehnergemeinschaft 170,47 - Spanien 162,85 Gemeinsamer Richtpreis 228,00 SORGHUM Interventionspreis - Zehnergemeinschaft 170,47 - Spanien 161,17 Gemeinsamer Richtpreis 228,00 GERSTE Interventionspreis - Zehnergemeinschaft 170,47 - Spanien 161,17 Gemeinsamer Richtpreis 228,00 HARTWEIZEN Interventionspreis - Zehnergemeinschaft 276,34 - Spanien 221,90 Gemeinsamer Richtpreis 334,91