BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 3151/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 über die Fangmeldungen von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die in den Fischereigebieten bestimmter Entwicklungsländer fischen
Amtsblatt Nr. L 037 vom 10/02/1988 S. 0019
BERICHTIGUNG FÜR : Verordnung (EWG) Nr. 3151/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 über die Fangmeldungen von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die in den Fischereigebieten bestimmter Entwicklungsländer fischen Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 3151/87 der Kommission vom 22. Oktober 1987 über die Fangmeldungen von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Mitgliedstaats, die in den Fischereigebieten bestimmter Entwicklungsländer fischen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 300 vom 23. Oktober 1987) Seite 15, Artikel 1 Absatz 1, erste Zeile: 1.2 // anstatt: // »Die Vorschriften der Artikel 3, 6, 7 Absätze 1, 3 und 4 sowie des Artikels 9 Absätze 1 und 4. . ." // muß es heissen: // »Die Vorschriften der Artikel 5, 6, 7 Absätze 1, 3 und 4 sowie des Artikels 9 Absätze 1 und 4. . .".