31987R2658R(02)

BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Amtsblatt Nr. L 378 vom 31/12/1987 S. 0120


BERICHTIGUNG FÜR :

Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Seiten 54 und 55, Fußnote ( 1 ) muß wie folgt lauten :

"( 1 ) Zollfreiheit für Fische der Art Gadus morhua und Gadus ogac aus den Unterpositionen 0305 51 10, 0305 51 90 und 0305 62 00 und für Fische der Art Boreogadus saida aus den Unterpositionen 0305 59 11, 0305 59 19 und 0305 69 10, im Rahmen eines von den zuständigen Behörden zu gewährenden jährlichen Zollkontingents von 25 000 Tonnen unter der Bedingung der Einhaltung des Referenzpreises ."

Seite 214, Code-Nr . 2917 39 10 :

1.2anstatt :

"Tetrabromphthalsäurenanhydrid"

muß es heissen :

"Bromderivate ".