VERORDNUNG (EWG) Nr. 1871/87 DER KOMMISSION vom 16. Juni 1987 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates hinsichtlich Maßnahmen zur Förderung der Versuchsfischerei -
Amtsblatt Nr. L 180 vom 03/07/1987 S. 0001
I ( Veröffentlichungsbedürftigte Rechtsakte ) VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 1871/87 DER KOMMISSION vom 16 . Juni 1987 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates hinsichtlich Maßnahmen zur Förderung der Versuchsfischerei DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates vom 18 . Dezember 1986 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur ( 1 ), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe : Es ist festzulegen, welche Arten von Kosten bei der Durchführung einer Versuchsfischereikampagne im Sinne der Artikel 13 und 14 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86, nachstehend "Kampagne" genannt, für einen Gemeinschaftszuschuß in Betracht kommen . Zuschußfähig dürfen nur diejenigen Kosten sein, die mit der Durchführung der Kampagne unmittelbar zusammenhängen, sowie bestimmte Kosten aufgrund von Verpflichtungen, die der Begünstigte nach den Gemeinschaftsvorschriften zu erfuellen hat . Die Anträge auf Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses müssen alle von der Kommission für ihre diesbezuegliche Entscheidung benötigten Angaben enthalten . Für die Anträge ist eine einheitliche Form vorzusehen . Da die Maßnahmen zur Förderung der Versuchsfischerei auf eine Verlagerung der gemeinschaftlichen Fischereitätigkeit abzielen, ist es notwendig, den Mitgliedstaaten bestimmte Ergebnisse der durchgeführten Kampagnen mitzuteilen . Die der Kommission von den Mitgliedstaaten zugeleiteten Erstattungsanträge müssen bestimmte Angaben enthalten, aus denen hervorgeht, daß es sich um Kosten im Sinne der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 handelt . Um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen, müssen die Mitgliedstaaten die zur Berechnung der Zuschüsse verwendeten Belege drei Jahre lang nach Zahlung der letzten Erstattung der Kommission zur Verfügung halten . Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : TITEL I Zuschußfähige Kosten Artikel 1 ( 1 ) Die für eine Förderungsprämie im Sinne von Artikel 15 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 in Betracht kommenden Kosten bei der Durchführung einer Versuchsfischereikampagne sind in Anhang I festgelegt . ( 2 ) Die zuschußfähigen Kosten verstehen sich ohne erstattungsfähige Mehrwertsteuer ( MwSt .). TITEL II Beantragung der Förderungsprämie Artikel 2 ( 1 ) Die über den beteiligten Mitgliedstaat oder die beteiligten Mitgliedstaaten bei der Kommission gestellten Anträge für Kampagnevorhaben müssen die in Anhang II genannten Angaben enthalten und in der dort vorgesehenen Form vorgelegt werden. ( 2 ) Die in Absatz 1 genannten Anträge sind der Kommission in doppelter Ausfertigung einzureichen . Für die Belege und anderen Unterlagen als die in Anhang II vorgesehenen Formulare genügt die einfache Ausfertigung . ( 3 ) Die in Absatz 1 genannten Anträge werden am Tag ihres Eingangs bei der Kommission registriert . Artikel 3 ( 1 ) Im Sinne dieser Verordnung gilt als - "Beginn der Kampagne" der registrierte Tag des Auslaufens aus dem Einsatzhafen oder gegebenenfalls letzten Ausrüstungshafen unmittelbar vor der Fangtätigkeit . Bei Kampagnen, die mit mehreren Fischereifahrzeugen durchgeführt werden, wird der Auslauftag des ersten Fahrzeugs des Schiffsverbandes zugrunde gelegt; - "Einsatzhafen" der Hafen, von dem aus das Fahrzeug seine Tätigkeit hauptsächlich ausübt; - "letzter Ausrüstungshafen" der Hafen, in dem das Fahrzeug das Fischfanggerät und den Schiffsbedarf endgültig an Bord nimmt und seine Besatzung vervollständigt oder gegebenenfalls die zugelassenen wissenschaftlichen Beobachter einschifft; - "Ende der Kampagne" der Tag der Rückkehr des Fahrzeugs oder des letzten Fahrzeugs eines Schiffsverbandes in den letzten Auslaufhafen, vorausgesetzt, daß zwischenzeitlich keine mit der Kampagne nicht in Zusammenhang stehende Tätigkeit ausgeuebt wurde; - "Dauer der Kampagne" die Zahl der pro Jahr auf See verbrachten Tage zwischen Beginn und Ende der betreffenden Kamagne . ( 2 ) Die Förderungsprämie wird nur gewährt, wenn die Kampagnen nach dem Tag der Registrierung bei der Kommission beginnen . Liegt das Datum des Zuschussantrags nach der Abfahrt des betreffenden Fahrzeugs aus dem Einsatzhafen, aber vor dem Verlassen des letzten Ausrüstungshafens vor Aufnahme der Fischereitätigkeit, so kann der Zuschussantrag angenommen werden; jedoch sind die zwischen dem Einsatzhafen und dem letzten Ausrüstungshafen entstandenen Ausgaben von einem Zuschuß der Gemeinschaft ausgeschlossen . Artikel 4 Bei jedem der Kommission eingereichten Vorhaben müssen die beteiligten Mitgliedstaaten sich vergewissern und bestätigen, daß die zuständigen Behörden für die Dauer der betreffenden Kampagnen die gesetzlich vorgeschriebenen Fanggenehmigungen erteilt haben . Artikel 5 Über die Vorhaben gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 muß ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien bestehen . TITEL III Abschlußbericht über die Kampagne Artikel 6 ( 1 ) Der Bericht gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86, nachstehend "Abschlußbericht über die Kampagne" genannt, muß der Kommission spätestens fünf Monate nach Ende der betreffenden Kampagne vorliegen . ( 2 ) Der Abschlußbericht über die Kampagne muß die in Anhang III genannten Angaben enthalten und in der dort vorgesehenen Form vorgelegt werden . TITEL IV Zahlungsbedingungen Artikel 7 ( 1 ) Die der Kommission von den beteiligten Mitgliedstaaten zugeleiteten Zahlungsanträge gemäß Artikel 15 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 müssen die in Anhang IV genannten Angaben enthalten und in der dort vorgesehenen Form vorgelegt werden . ( 2 ) Die beteiligten Mitgliedstaaten bescheinigen ferner die Richtigkeit der in den Zahlungsanträgen enthaltenen Angaben . Artikel 8 Die Förderungsprämie wird erst gezahlt, wenn der Kommission der Abschlußbericht über die Kampagne vorliegt . TITEL V Allgemeine Schlußbestimmungen Artikel 9 Umfasst ein Vorhaben mehrere aufeinanderfolgende Kampagnen in demselben Fanggebiet, um die Grundlagen für eine regelmässige und langfristige Bewirtschaftung zu schaffen, so wird die Förderungsprämie für die einzelnen Kampagnen gezahlt, nachdem die Kommission die von den Antragstellern am Ende der vorhergegangenen Kampagnen vorgelegten Abschlußberichte geprüft hat . Gelangt die Kommission aufgrund der Ergebnisse der vorangegangenen Kampagnen zu der Auffassung, daß in dem betreffenden Gebiet eine regelmässige und langfristige Bewirtschaftung nicht zu erwarten ist, so kann sie die Entscheidung über die Gewährung der Prämie für die folgenden Kampagnen rückgängig machen . Die Entscheidung über die Rückgängigmachung wird den Antragstellern sowie den beteiligten Mitgliedstaaten mitgeteilt . Die übrigen Mitgliedstaaten werden hiervon im Rahmen des Ständigen Strukturausschusses für die Fischwirtschaft unterrichtet . Artikel 10 Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 über die Rechts - und Verwaltungsvorschriften, denen ihre Finanzbeteiligung an der Förderung der Versuchsfischereikampagnen unterliegt . Dabei sind insbesondere die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben und die Gewährung der Finanzbeteiligung sowie das Prüfungsverfahren anzugeben, dem die Antragsteller für eine Förderungsprämie unterzogen werden . Artikel 11 Die Mitgliedstaaten halten alle zur Berechnung der Zuschüsse gemäß der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 verwendeten Belege oder deren beglaubigte Zweitschriften sowie die vollständigen Antragsunterlagen drei Jahre lang nach der letzten Zahlung zur Verfügung der Kommission . Artikel 12 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Brüssel, den 16 . Juni 1987 Für die Kommission António CARDOSO E CUNHA Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 . ANHANG I ART UND BEDINGUNGEN DER ZUSCHUSSFÄHIGKEIT VON KOSTEN BEI DER GEWÄHRUNG EINER FÖRDERUNGSPRÄMIE FÜR VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNEN Für die Gewährung einer Förderungsprämie kommen unter den aufgeführten Bedingungen die nachstehenden Kosten in Betracht : 1 . Laufende Betriebskosten des oder der an den Kampagnen beteiligten Fischereifahrzeuge, insbesondere für - Schiffsbedarf und - Wartungsarbeiten; 2 . Entlohnung der Besatzung während der Kampagnen, insbesondere - Heuern einschließlich Erlösanteile, - Sozialabgaben, - gesetzliche oder tarifliche Zulagen und Prämien; 3 . Betriebsaufwendungen auf See und/oder an Land, die zur Erreichung der Ziele der Kampagnen unbedingt erforderlich sind, insbesondere für - Fangmaterial und verbrauchbares Fanggerät, - Verpackungen, - Hafenabgaben, - Anlandungs -, Fracht - und/oder Lagerkosten; 4 . Kosten für wissenschaftliche Arbeiten, die vollständig der Vorbereitung, Beobachtung und Auswertung der Kampagnen dienen; 5 . Kosten für die zur Durchführung der Kampagnen erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen Fanggenehmigungen; ausgenommen sind Genehmigungen im Rahmen von Fischereiabkommen zwischen dem betreffenden Küstenstaat und der Gemeinschaft; 6 . Versicherungsprämien, mit denen ausschließlich die Risiken bei der Durchführung der betreffenden Kampagnen abgedeckt werden; 7 . Finanzaufwendungen, die sich unmittelbar aus aufgenommenen Krediten für die Durchführung der betreffenden Kampagnen ergeben und von den Antragstellern tatsächlich getragen werden; ausgeschlossen sind alle anderen Gemein - und Finanzierungskosten; 8 . Abschreibungen bis zu 3 % der Gesamtkosten der betreffenden Kampagnen bei Fahrzeugen, die weniger als zwölf Jahre alt sind; 9 . sonstige Kosten, die eindeutig unmittelbar mit den zuvor für die Kampagnen festgesetzten Zielen zusammenhängen . ANHANG II VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE Mitgliedstaat : Datum des Eingangs bei der Kommission : Vorhaben Nr . ( Wird von der Kommission ausgefuellt ) VERWALTUNGSBOGEN ( in doppelter Ausfertigung vom Mitgliedstaat auszufuellen ) Für das Vorhaben einer Versuchsfischereikampagne von (;) mit Sitz in bescheinigt die Behörde 1 . Der Mitgliedstaat befürwortet das Vorhaben . 2 . Das Vorhaben betrifft gewerbsmässige Fischereitätigkeiten im Gebiet ($) durch Schiffe mit einer Länge zwischen den Loten von über 18 m mit (=) . . . ( aufeinanderfolgenden ) Kampagnen mit dem Ziel der Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer regelmässigen und langfristigen Befischung der Bestände in dieser Zone gemäß Artikel 14 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 . 3 . Das Vorhaben sieht pro Schiff und Jahr mindestens 60 Fangtage innerhalb einer Kampagne in einer oder mehreren Fangreisen vor . 4 . Das Vorhaben sieht vor (& ): - die Anwesenheit an Bord von (%) ....... anerkannten wissenschaftlichen Beobachtern - die Mitwirkung von (() ...... bei der Vorbereitung der Kampagne und der Auswertung der Ergebnisse . 5 . Die vorgeschriebenen Fanggenehmigungen und anerkannten Gutachten wurden erteilt . 6 . Das Vorhaben wird bei der Kommission eingereicht im Hinblick auf die Gewährung einer Förderungsprämie ( Landeswährung ) ( ohne MwSt ., wenn rückerstattungsfähig ) - in Höhe von insgesamt ( d . h . 20 % der zuschußfähigen Gesamtausgaben ): - in Höhe von voraussichtlich : - für eine oder mehrere Kampagnen mit Aufwendungen von insgesamt : 7 . Der einzelstaatliche Kostenzuschuß ()) wird gewährt durch die - nationalen Behörden : - regionalen/kommunalen Behörden : - in Höhe von insgesamt : d . h . . . . % der zuschußfähigen Gesamtkosten und teilt ferner folgendes mit : 8 . Der einzelstaatliche Zuschuß ()) wird bei der Zahlung gegebenenfalls so angepasst, daß er im Rahmen des in Artikel 15 ( Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 ) festgelegten Anteils an den zuschußfähigen Ausgaben der bei der Gewährung der Förderungsprämie zugrunde gelegten Kampagne(n ) bleibt . 9 . Die Kampagne(n ) wird(werden ) durchgeführt (·) - durch einen einzelnen Reeder JA NEIN - durch mehrere zusammengeschlossene Reeder JA NEIN - durch einen oder mehrere Reeder, zusammengeschlossen mit einem oder mehreren Verarbeitungs - oder Vermarktungsunternehmen JA NEIN im Rahmen eines schriftlichen Vertrags zwischen den Parteien . JA NEIN 10 . Die Auszahlung der Förderungsprämie erfolgt durch das in Ziffer 0.3 des Zuschussantrags genannte Finanzinstitut . 11 . Für das Vorhaben gilt folgende MwSt.-Regelung : - MwSt . voll rückerstattungsfähig JA NEIN - MwSt . teilweise rückerstattungsfähig JA NEIN - MwSt . nicht rückerstattungsfähig JA NEIN - MwSt.-Befreiung JA NEIN Bemerkungen (§): 12 . Mit der Übermittlung der Belege beauftragte Behörde oder Stelle : Dienststelle : Telefon : Zuständiger Sachbearbeiter : Fernschreiber Nr .: Datum : Unterschrift : Dienstsiegel der Behörde (;) Name des Hauptantragstellers, der als natürliche oder juristische Person die Finanzierung des Vorhabens trägt . ($) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Gebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen und/oder internationalen Behörden . Bei mehreren Zonen ist das geographische Gesamtgebiet auf einer Seekarte in der Anlage zum Zuschussantrag auszuweisen. (=) Betreffende Zahl eintragen . (%) Anzahl der wissenschaftlichen Beobachter an Bord angeben . (& ) Unzutreffendes streichen . (() Name oder Firmenbezeichnung de begleitenden wissenschaftlichen Instituts . ()) Als einzelstaatlicher Zuschuß gilt jede finanzielle Beteiligung an dem Vorhaben aus staatlichen oder anderen öffentlichen Mitteln . (·) Zutreffendes ankreuzen . (§) Auszufuellen, falls für die einzelnen Investitionen unterschiedliche Mehrwertsteuerregelungen gelten . VORHABEN EINER VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE Mitgliedstaat : Datum des Eingangs bei der Kommission : Vorhaben Nr . ( Wird von der Kommission ausgefuellt ) ANTRAG AUF GEMEINSCHAFTSZUSCHUSS ( Für jedes Vorhaben in doppelter Ausfertigung mit Schreibmaschine oder in Druckschrift auszufuellen ) Vorhaben zur Durchführung von Versuchsfischereikampagne(n ) (;) im Gebiet ($) durch . . . Schiff(e ); vorgesehenes Datum der Ausfahrt aus . . .: . . / . . / . . (=) - Der/die Unterzeichnete(n ) teilen der Kommission die beigefügten Angaben mit und verpflichten sich zur Übermittlung aller für die Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf die Gewährung einer Förderungsprämie erforderlichen zusätzlichen Informationen auf Anforderung der Kommission . - Der/die Unterzeichnete(n ) haben von den Verordnungen ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates (%) und ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission (¹) Kenntnis genommen und verpflichten sich zur Einhaltung deren einschlägiger Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Abschlußberichts über die Kampagne . .................., den ........... Unterschrift(en ) des/der wissenschaftlichen Beobachter(s ): Unterschrift(en ) des/der Antragsteller(s ): (¹) Anzahl der vorgesehenen Kampagnen eintragen . ($) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen oder internationalen Behörden . Bei mehreren Zonen ist das geographische Gesamtgebiet auf einer Seekarte als Anlage auszuweisen . (³) Sehr wichtig : Das Datum des Eingangs des Vorhabens bei der Kommission, das in der Empfangsbestätigung für den Antragsteller und den Mitgliedstaat vermerkt ist, gilt als Bezugszeitpunkt für die Zuschußfähigkeit des Vorhabens; gemäß Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 dürfen die vorgesehenen Kampagnen erst nach dem Eingangsdatum beginnen. (%) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 . (& ) ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 . 0 . ANGABEN ÜBER DEN/DIE ANTRAGSTELLER (;) 0.1 . Antragsteller ($) - Name oder Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach (=): - Postleitzahl und Ort : - Telefonnummer : Fernschreiber Nr .: - Haupttätigkeit des Antragstellers : - Rechtsform : - Gründungsdatum ( nur bei Gesellschaften ): 0.2 . Erzeugerorganisation, Genossenschaft oder andere den Antragsteller vertretende Stelle (%) - Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort : - Telefonnummer : Fernschreiber Nr .: - Sachbearbeiter : - Rechtsform : 0.3 . Kreditinstitut des Antragstellers oder mit der Zahlung beauftragte Stelle - Firmenbezeichnung : - Zweigstelle : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort : - Kontonummer des Antragstellers (& ): 04 . Hat der Antragsteller bereits einen Gemeinschaftszuschuß für die Durchführung einer Versuchsfischereikampagne erhalten? JA NEIN Wenn ja, bitte Name des Antragstellers, Nummer und Jahr des Vorhabens aus der Entscheidung über die Zuschußgewährung angeben : Vorhaben Nr . ( Verordnung :) Vorhaben Nr . ( Verordnung :) (;) Bei ergänzenden Unterlagen oder Belegen in der Anlage sind die betreffenden Felder auf diesem Formblatt anzukreuzen und die Anlagen entsprechend zu numerieren und zu ordnen . ($) Als Antragsteller gilt die natürliche oder juristische Person, die die Finanzierung des Vorhabens trägt . Bei mehreren Antragstellern sind deren Namen und Vornamen aufzuführen, beginnend mit dem Hauptantragsteller . (³) ( Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Anschrift angeben . (%) Hält der Antragsteller die Benennung seines Vertreters für angezeigt, so gilt dieser als bevollmächtigt für den Empfang und die Weiterleitung des Schriftverkehrs im Zusammenhang mit der Prüfung des Vorhabens . (¹) ( Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Kontonummer auf ihren Namen angeben . 1 . ANGABEN ÜBER DIE FISCHEREIZONE(N ) 1.1 . Geographische Abgrenzung Kennzahl der Haupttätigkeitszone (¹) eintragen und Kopie einer Seekarte dieses Gebietes beifügen, gegebenenfalls mit entsprechender Ausweisung durch den Antragsteller : Hinweis : Die Kommission gewährt einen Gemeinschaftszuschuß nur für Vorhaben in Gewässern, die a ) nicht unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Staates fallen, b ) unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Drittlands fallen, - mit dem die Gemeinschaft ein Fischereiabkommen geschlossen hat, - mit dem die Gemeinschaft über ein Fischereiabkommen verhandelt, c ) an die Hoheitsgebiete von Mitgliedstaaten angrenzen, in denen keine Fischereivorschriften der Gemeinschaft gelten, d ) unter die Hoheit oder Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats fallen . 1.2 . Bedingungen für den Zugang zu der/den Fischereizone(n ) Gegebenenfalls Beschreibung der Situation bezueglich des Zugangs zu der/den Fischereizone(n ). Sehr wichtig : Falls die Durchführung der Fischereitätigkeiten der Erteilung gesetzlicher Fanggenehmigungen unterliegt, so müssen der/die Antragsteller - schriftlich erklären, daß die gesetzlichen Genehmigungen erteilt wurden, - dem Antrag eine Zweitschrift der entsprechenden Belege beifügen . 1.3 . Meteorologische Situation Angabe(n ) über die vorherrschenden meteorologischen Bedingungen in der Fangzone . (;) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen und/oder internationalen Behörden . 1.4 . Derzeitige Bestandslage Bitte angeben : Quelle (;) Bewirtschaftungsfähige Arten Bestandsschätzung ( MSY in Tonnen ) Mögliche bzw . zugelassene Fangzeiten (;) Angabe der Informationsquellen . Bemerkungen gegebenenfalls als Anlage beifügen . 1.5 . Derzeitige Bewirtschaftungslage BEWIRT - SCHAFTET NICHT BEWIRT - SCHAFTET Wenn bewirtschaftet : Flagge des/der in der Zone tätigen Schiffe Schiffstyp (;) Tätigkeitszeitraum Fischart(en ) Derzeitiger Bewirtschaftungsgrad ($) (;) Kode der internationalen statistischen Standardklassifizierung der Fischereischiffe ( ISSCFU ). ($) Bitte angeben, ob die Arten nicht, wenig, mässig, stark oder übermässig bewirtschaftet werden . 1.6 . Besondere Bewirtschaftungsbedingungen JA NEIN Wenn ja, bitte genaue Angabe ( Maschengrösse, Fangzeiten, . . .). 1.7 . Logistik a ) Hafeneinrichtungen ( Beschreibungen und Beurteilung der vorhandenen Anlagen ); b ) Sonstige Infrastruktur ( Flug - und Nachrichtenverbindungen, . . .). 2 . ANGABEN ÜBER DIE BETEILIGTEN UNTERNEHMEN 2.1 . Reederei ( für jeden am Vorhaben beteiligten Reeder auszufuellen ) - Name oder Firmenbezeichnung : - Vollständige Anschrift einschließlich Telefon und Fernschreiber : - Rechtsform : - Frühere Tätigkeiten : 2.2 . Andere Wirtschaftsunternehmen ( für jedes am Vorhaben beteiligte Unternehmen auszufuellen ) - Name oder Firmenbezeichnung : - Vollständige Anschrift einschließlich Telefon und Fernschreiber : - Rechtsform : - Frühere Tätigkeiten : 2.3 . Wissenschaftliche(r ) Beobachter AN LAND AN BORD - Name des begleitenden Instituts : - Name und Dienstbezeichnung des beauftragten Sachverständigen : - Anschrift : - Status : - Spezialisierung : 2.4 . Vertragliche Vereinbarungen - Kurze Aufstellung über die jeweiligen Beteiligungen, Aufgaben und Risiken der einzelnen Parteien . - Entsprechende(n ) Beleg(e ) ( schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien ) gegebenenfalls als Anlage beifügen . 3 . ANGABEN ÜBER DIE ZIELE DER VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE(N ) 3.1 . Technische und wissenschaftliche Ziele Voraussichtliche Fänge In nachstehender Tabelle sind für jede Kampagne die durchschnittlich zu erwartenden Fänge der gesuchten Arten einzutragen . KAMPAGNE Nr . Name des Schiffes Anzahl vorgesehener Fangreisen Arten zur gewerbsmässigen Nutzung Vorgesehene Fangmengen/Tag Anzahl vorgesehener Fangtage Vorgesehene Umladungen / Anlandungen Bemerkungen gegebenenfalls als Anlage beifügen . 3.2 . Gewerbliche Ziele Voraussichtliche Anlandungen/Umladungen und Verkäufe Folgende Tabelle ist nach Möglichkeit für jede Kampagne und für die ganze Flotte auszufuellen : KAMPAGNE Nr . . . . VOM . ./ . ./ . . BIS . . / . . / . . Arten zur gewerbsmässigen Nutzung Anlandung/Umladung Verkauf Menge ( Tonnen ) Aufmachung ( a ) Verarbeitung ( b ) Verbrauchermarkt ( Land ) ( a ) Angaben über Frischanlandung oder Verarbeitung an Bord ( gefroren, tiefgefroren, zugerichtet, verpackt . . .) sowie Zurichtung ( ausgenommen, geköpft, filetiert oder ganz ) der Fänge . ( b ) Gegebenenfalls Art der vorgesehenen Verarbeitung an Land angeben . Bemerkungen ( gegebenenfalls Marktstudie als Anlage beifügen ): 4 . ANGABEN ÜBER DIE VERSUCHSFISCHEREITÄTIGKEITEN - Für jedes Schiff auszufuellen - 4.1 . Beschreibung des Schiffes Name ( in Großbuchstaben ): Rufzeichen : Registriernummer : Registrierhafen : Gewöhnlicher Einsatzhafen : Schiffstyp ( ISSCFV-Kode ): 4.1.1 . Technische Merkmale - Länge ( zwischen den Loten ): m - Tonnage - Motorleistung kw - Ladevermögen : m= - Besatzungsunterkünfte : Personen - Tag der ersten Indienststellung : Elektronische Einrichtungen Beschreibung - Radargerät - Positionsgerät - Navigationsgerät - Meteorologische Instrumente - Sender/Empfänger - Echolot - Sonar - Andere 4.1.2 . Eigentumsverhältnisse Gechartertes Schiff : JA NEIN - Name des Charterers : - Eigentümer : 4.1.3 . Frühere Tätigkeit des Schiffes ( Für jedes Schiff auszufuellen ) - Name des Schiffes : - Überwiegendes Tätigkeitsgebiet - Letztes Tätigkeitsgebiet vom . . / . . / . . bis . . / . . / . . - Gewöhnliche Fangtätigkeit - Übliche(s ) Fanggerät(e ) - Hauptfangarten und durchschnittliche Anlandungen im Jahr vor der Antragstellung : Fischart Menge Fänge Anlandung Aufmachung der Anlandungen (;) Erstverkauf ( Anlandehafen ) (;) Angaben über etwaige Verarbeitung an Bord ( gefroren, tiefgekühlt, verpackt, zugerichtet, . . .) oder Frischanlandung . - Bemerkungen ( Tätigkeitsbilanz): 4.1.4 . Vorgesehene Anpassungen für die beantragte(n ) Versuchsfischereikampagne(n ) Gegebenenfalls genauer Nachweis über Investitionen für die Vorbereitung und Durchführung der Kampagne . 4.2 . Beschreibung der Fangreisen 4.2.1 . Fangplan Angabe der vorgesehenen Tätigkeiten des/der Schiffe(s ) für jede Kampagne und Fahrt in folgender Aufstellung : KAMPAGNE Nr . . . . VOM . . / . . / . . BIS . . / . . / . . Name des Schiffes Nummer der Fangreise Ausfahrt (;) Hafen Tag Rückkehr (;) Hafen Tag Fangzone Anzahl Fangtage Zwischenaufenthalt Hafen Dauer (;) Im Sinne der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ). 5 . KOSTENVORANSCHLAG FÜR DIE KAMPAGNE( N ) 5.1 . Voraussichtliche Betriebskosten Folgende Tabelle für jedes Schiff und jede Kampagne ausfuellen : Name des Schiffs : KAMPAGNE Nr . . . / . . / . . VOM . . / . . / . . BIS GESAMTTAGE AUF SEE : ( in Landeswährung ) Betrag einschließlich Steuern und Abgaben ohne MwSt ., wenn rückerstattungsfähig 1 . Laufende Betriebskosten : - Schiffsbedarf - Wartung/Instandhaltung 2 . Entlohnung der Besatzung : - Heuern - Sozialabgaben - Zulagen/Prämien 3 . Betriebsaufwendungen : - Fangmaterial - Verbrauchbares Fanggerät - Verpackungen - Hafengebühren und -abgaben - Anlandungskosten - Fracht - Lagerung 4 . Wissenschaftliche Aufwendungen : - Dienstbezuege - andere 5.1 . Lizenzgebühren (;) 6.1 . Versicherung (;) 7.1 . Kreditkosten (;) 8.1 . Abschreibungen (;) 9.1 . Sonstige Kosten (;) Zuschußfähige Kosten insgesamt Nicht zuschußfähige Kosten insgesamt, davon : 5.2 . Lizenzgebühren (;) 7.2 . Kreditkosten (;) 8.2 . Abschreibungen (;) 9.2 . Verschiedene GESAMTKOSTEN Einkünfte : 1 . Verkauf 2 . Beihilfen GESAMTEINNAHMEN ERGEBNIS (;) Gemäß Anhang I der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ). Bemerkungen zu den einzelnen Posten gegebenenfalls als Anlage beifügen . 5.2 . Übersicht über die Ausgaben für die Kampagne(n ) Zusammenfassung der Angaben aus Ziffer 5.1 nach folgender Aufstellung ( eine Zeile pro Schiff und Kampagne ): Name des Schiffes Nummer der Kampagne Anzahl der Tage auf See Zuschußfähige Aufwendungen ( in Landeswährung ) ( ohne MwSt ., wenn rückerstattungsfähig ) Insgesamt Je Tag auf See ( 1 ) ( 2 ) ( 3 ) ( 4 ) ( 5 ) = ( 4):(3 ) ( 1)(2 ) Zutreffendes ankreuzen.(3)(4 ) Zutreffendes ankreuzen.(5 ) VOM . . / . . / . . BIS . . / . . / . .( 6 ) Umfasst das Vorhaben mehrere Versuchsfischereikampagnen, so sind diese mit entsprechender Ordnungsnummer zu versehen und die gleiche Reihenfolge während des ganzen Vorhabens beizubehalten . Im Falle einer einzigen Versuchsfischereikampagne ist die Ziffer 0 einzutragen.(7 ) (. . .): BRT(8 ) Angabe der Berechnungsweise ( Londoner - oder Oslör-Konventionen bzw . andere Methode).(9):(10):(11):(12):(13 ) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs, bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen oder internationalen Behörden . ( 14 ) Kode für die Haupttätigkeit des Schiffes nach der internationalen statistischen Standardklassifizierung der Fischereischiffe ( ISSCFV ). ( 15 ) Kode nach der internationalen statistischen Standardklassifizierung der Fischfanggeräte ( ISSCFG ). ANHANG III VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE ABSCHLUSSBERICHT Mitgliedstaat : Datum des Eingangs bei der Kommission : Vorhaben Nr . ( Wird von der Kommission ausgefuellt ) ABSCHLUSSBERICHT ÜBER DIE VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE - zu richten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generaldirektion Fischerei, 200, rü de la Loi, B-1049 Brüssel - ( Alle Berichte sind vom Antragsteller in doppelter Ausfertigung mit Schreibmaschine oder in Druckschrift auszufuellen ) Vorhaben Nr . (;) Die Kampagne Nr . . . . (²) wurde mit . . . Schiffen in dem/den folgenden Gebiet(en ) (³) durchgeführt : Ausfahrt von (%): am Rückkehr nach (%): am (& ) im Rahmen des Versuchsfischereivorhabens, das bei der Kommission eingereicht worden ist am ((): (;) Nummer des Vorhabens, die auf der von der Kommission beim Eingang des obengenannten Kampagnevorhabens ausgestellten Empfangsbestätigung vermerkt ist . ($) Kampagnenummer, die das an die Kommission gerichtete Versuchsfischereivorhaben ursprünglich trug . Im Falle einer einzigen Versuchsfischereikampagne ist die Ziffer 0 einzutragen . (=) Angabe des ICES - bzw . NAFO-Bereichs; bei anderen Seegebieten Bezeichnung der zuständigen nationalen und/oder internationalen Behörden . Bei mehreren Zonen ist das geographische Gesamtgebiet auf einer Seekarte als Anlage auszuweisen . (%) Im Sinne von Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ). (& ) Wichtig : Dieser Bericht muß binnen drei Monaten nach Abschluß der Kampagne eingegangen sein . (() Datum der Registrierung des obengenannten Vorhabens bei der Kommission . - Dieser Bericht dient zur Unterrichtung der Kommission über sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Durchführung der obengenannten Kampagne und zur Begründung etwaiger Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben . - Der/die Unterzeichnete(n ) haben von der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates (;), insbesondere Artikel 17, und der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 Kenntnis genommen . - Sie bescheinigen auf Ehre und Gewissen, daß die Angaben in diesem Dokument und seinen Anlagen zutreffend sind . ( Ort) den . . . . . Unterschrift(en ) des/der wissenschaftlichen Beobachter(s ): Unterschrift(en ) des/der Antragsteller( s ): (;) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12 . 1986, S . 7 . 0 . ANGABEN ÜBER DEN/DIE ANTRAGSTELLER ( Nur ausfuellen, wenn eine Änderung des ursprünglichen Vorhabens vorliegt ) (;) 0.1 . Antragsteller ($) - Name oder Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach (³): - Postleitzahl und Ort: - Telefonnummer : Fernschreiber-Nr .: - Haupttätigkeit des Antragstellers : - Rechtsform : - Gründungsdatum ( nur bei Gesellschaften ): 0.2 . Erzeugerorganisation, Genossenschaft oder andere den Antragsteller vertretende Stelle (%) - Firmenbezeichnung : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort : - Telefonnummer : Fernschreiber-Nr .: - Sachbearbeiter - Rechtsform : 0.3 . Kreditinstitut des Antragstellers oder mit der Zahlung beauftragte Stelle - Firmenbezeichnung : - Zweigstelle : - Strasse und Hausnummer oder Postfach : - Postleitzahl und Ort :- Kontonummer des Antragstellers (¹): (;) Bei ergänzenden Unterlagen oder Belegen in der Anlage sind die betreffenden Felder auf diesem Formblatt anzukreuzen und die Anlagen entsprechend zu numerieren und zu ordnen . ($) Als Antragsteller gilt die natürliche oder juristische Person, die die Finanzierung des Vorhabens trägt . Bei mehreren Antragstellern sind deren Namen und Vornamen aufzuführen, beginnend mit dem Hauptantragsteller . (=) (Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Anschrift angeben . (%) Hält der Antragsteller die Nennung seines Vertreters für angezeigt, so gilt dieser als bevollmächtigt für den Empfang und die Weiterleitung des Schriftverkehrs . (& ) (Sehr wichtig ): Auch bei mehreren Antragstellern nur eine Kontonummer auf ihren Namen angeben . 1 . ALLGEMEINE ANGABEN ZU DER/DEN FISCHEREIZONE(N ) 1.1 . Geographische Lage Die befischten Zonen nennen und beschreiben, und die Bewirtschaftungslage angeben . 1.2 . Zugangsbedingungen In Kurzform die Bedingungen für den Zugang zu den Fischbeständen, insbesondere die von den zuständigen Behörden auferlegten Bestimmungen angeben . 2 . ANGABEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER KAMPAGNE Für jeden Rag ist eine Aufstellung über die Fischereitätigkeit nach dem Muster auf Seite 27 sowie eine Kopie der Anlande-/Umladungserklärung(en ) der Europäischen Gemeinschaften ( Verordnung ( EWG ) Nr . 2807/83 der Kommission ) (;) beizufügen . Die Fischereitätigkeit während der obengenannten Kampagne lässt sich wie folgt zusammenfassen : 2.1 . Befischung a ) Die beigefügte Tabelle 2 .1A ausfuellen . b ) Sämtliche wissenschaftlichen und technischen Beobachtungen zur obengenannten Kampagne aufführen, insbesondere über - die gefangenen, an Bord behaltenen oder gegebenenfalls als Probe entnommenen und die ins Meer zurückgeworfenen Arten ( qualitative und quantitative Schätzungen ); - die verwendeten Fanggeräte und -techniken; - das/die eingesetzte(n) Schiff(e ); - die Logistik ( Beschreibung der Versorgung des Schiffes und der Infrastruktur an Land : Entladung, Lagerung, Verkehrs - und Nachrichtenverbindungen ). 2.2 . Verarbeitung/Vermarktung - Die beigefügte Tabelle 2.2A ausfuellen; - Bemerkungen . (;) ABl . Nr . L 276 vom 10 . 10 . 1983, S . 1 . 2.1A . Übersicht über die Fangtätigkeit Übliche Bezeichnung der gefangenen Arten ( a ) Wissenschaftliche Bezeichnung Fanggebiet ( b ) Fangzeit ( in Stunden ) Verwendete(s ) Fanggerät(e ) ( c ) Fänge ( in Tonnen ) an Bord behalten zurück - geworfen Insgesamt ( 8)=(6)+(7 ) Stundenerträge ( 9)=(8)/(4 ) ( 1 ) ( 2 ) ( 3 ) ( 4 ) ( 5 ) ( 6 ) ( 7 ) ( 8 ) ( 9 ) Arten zur gewerbsmässigen Nutzung Arten mit untergeordneter Bedeutung FANGMENGE INSGESAMT ( a ) Die gesuchte(n ) Art(en ) unterstreichen . ( b ) Auf der beigefügten Seekarte angegebenes geographisches Gesamtgebiet . ( c ) Die entsprechenden Kennbuchstaben der internationalen statistischen Klassifizierung der Fanggeräte ( ISSCFG ) eintragen . 2.2A . Übersicht über die Art der Anlandungen/Umladungen Anlandungen/Umladungen Verkauf Bezeichnung der Arten Aufmachung der Produkte ( a) Tatsächliches Gewicht ( in kg ) Umrechnungs - köffizient Fanggewicht ( in kg ) ( 5)=(4)×(3 ) Preis/kg (¹) ( Landeswährung ) Gesamtwert der Anlandungen ( Landeswährung ) ( 7 )=(6)×(3 ) Bestimmung der Anlandungen (;) Art der Endverarbeitung ( b ) Verbrauchermarkt / -märkte ( Land ) ( 1 ) ( 2 ) (3 ) ( 4 ) ( 5 ) ( 6 ) ( 7 ) ( 8 ) ( 9 ) (;) Nur auszufuellen, wenn die geforderten Angaben verfügbar sind . ( a ) Gemäß den Angaben in der Anlande-/Umladungserklärung der Europäischen Gemeinschaften : AUS für Ausnehmen, GEK für Entfernen des Kopfes, FILET für Filetieren, GANZ für ganzen Fisch . ( b ) Angeben, ob die Produkte frisch oder verarbeitet und in welcher Form vermarktet werden ( gefroren, tiefgefroren, in Konserven oder Zubereitungen, geräuchert, gesalzen, getrocknet, Öl, Mehl, sonstiges ). TAGESÜBERSICHT ÜBER DIE FANGTÄTIGKEIT BEI VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNEN Name des Fischereifahrzeugs Rufzeichen Datum . . / . . / . . Tätigkeitsbereich Beginn der Fangtätig - keit ( GMT ) Ende der Fangtätig - keit ( GMT ) Dauer der Fangtätig - keit ( in Stunden ) Position bei Beginn der Fangtätigkeit Breiten - grad Längen - grad Statistische Einteilung Art des Fanggeräts ( a ) Zahl der verwen - deten Fangnetze -leinen Maschen - öffnung Fänge nach Arten ( kg Fanggewicht ) behalten zurückgeworfen behalten zurückgeworfen behalten zurückgeworfen behalten zurückgeworfen behalten zurückgeworfen Zwischensumme pro Tag behalten zurückgeworfen Gesamtsumme für dieFahrt behalten zurückgeworfen Menge ( kg Fanggewicht ) der heute für den menschlichen Verkehr verarbeiteten Fische Menge ( kg Fanggewicht ) der heute für die Fischmehlherstellung verarbeiteten Fische INSGESAMT Bemerkungen ( b ) ( a ) Die entsprechenden Kennbuchstaben gemäß der internationalen statistischen Klassifizierung eintragen . ( b ) Gegebenenfalls angeben, ob während des Tages wissenschaftliche und technische Arbeiten durchgeführt worden sind . ( 1 ) ANHANG IV Mitgliedstaat : Datum des Eingangs bei der Kommission : Vorhaben Nr . ( Wird von der Kommission ausgefuellt ) ZAHLUNGSANTRAG FÜR EINE VERSUCHSFISCHEREIKAMPAGNE Vorhaben Nr . (;) Für das Vorhaben einer Versuchsfischereikampagne von ($): mit Sitz in: bescheinigt die Behörde 1 . Die obengenannte Kampagne ist entsprechend den Angaben in der beigefügten Übersicht I verlaufen . 2 . Der von den - nationalen Behörden : - regionalen/kommunalen Behörden : bewilligte einzelstaatliche Zuschuß zu den zuschußfähigen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der obengenannten Kampagne stehen und in der beigefügten Übersicht II aufgeführt sind, - mit einer Höhe von insgesamt : - d . h . . . . % der tatsächlichen zuschußfähigen Gesamtaufwendungen - wurde am . . / . . / . . auf das Konto Nr. überwiesen . Der beantragte Gemeinschaftszuschuß beträgt : d . h . 20 % der tatsächlichen zuschußfähigen Gesamtaufwendungen . 3 . Die gemäß dem der Kommission mitgeteilten Prüfungsverfahren durchzuführenden Kontrollen sind erfolgt; und erklärt : 1 . Der/die Antragsteller hat/haben den ordnungsgemäß erstellten Abschlußbericht über die Kampagne vorgelegt unf jede grössere Abweichung vom ursprünglichen Vorhaben gesondert begründet . Der obengenannte einzelstaatliche Zuschuß wird gegebenenfalls so angepasst, daß er bei der Zahlung innerhalb der in Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 4028/86 des Rates (³) festgelegten Anteils an den zuschußfähigen Ausgaben der bei der Gewährung der Förderungsprämie zugrunde gelegten Kampagne bleibt . 2 . Mit der Übermittlung der Belege beauftragte Behörde oder Stelle : Dienststelle : Telefon : Zuständiger Sachbearbeiter : Fernschreiber Nr .: Datum : Unterschrift : Dienstsiegel der Behörde (;) Nummer des Vorhabens, die auf der von der Kommission bei der Registrierung des Zuschussantrags ausgestellten Empfangsbescheinigung vermerkt ist . ($) Name des Hauptantragstellers . (=) ABl . Nr . L 376 vom 31 . 12. 1986, S . 7 . ÜBERSICHT 1 Name des Fischereifahrzeugs Kennzeichen Ausfahrt von (;) Rückkehr nach (;) Hauptfanggebiet Zahl der Tage auf See geplant tatsächlich Zuschußfähige Ausgaben geplant tatsächlich Gesamtausgaben geplant tatsächlich (;) Gemäß Artikel 3 der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S. 1 ). ÜBERSICHT II Wichtig : Die Beträge sind in Landeswährung und ohne MwSt . anzugeben, wenn diese rückerstattungsfähig ist . Name des Schiffes : KAMPAGNE Nr . . . . VON . . / . . / . . BIS . . / . . / . . Ausgaben geplant tatsächlich 1 . Laufende Betriebskosten : - Schiffsbedarf - Wartung/Instandhaltung 2 . Entlohnung der Besatzung : - Heuern - Sozialabgaben - Zulagen/Prämien 3 . Betriebsaufwendungen : - Fangmaterial - Verbrauchbare Fanggeräte - Verpackungen - Hafengebühren und -abgaben - Anlandungskosten - Fracht - Lagerung 4 . Wissenschaftliche Aufwendungen : - Dienstbezuege - andere 5.1 . Lizenzgebühren (;) 6.1 . Versicherung (;) 7.1 . Kreditkosten (;) 8.1 . Abschreibungen (;) 9.1 . Sonstige Kosten (;) Zuschußfähige Kosten insgesamt : Nicht zuschußfähige Kosten insgesamt, davon : 5.2 . Lizenzgebühren (;) 7.2 . Kreditkosten (;) 8.2 . Abschreibungen (;) 9.2 . Verschiedene GESAMTKOSTEN Einkünfte : 1 . Verkauf 2 . Beihilfen GESAMTEINNAHMEN ERGEBNIS (;) Gemäß Anhang I der Verordnung ( EWG ) Nr . 1871/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 180 vom 3 . 7 . 1987, S . 1 ). Bemerkungen zu den einzelnen Posten gegebenenfalls als Analge beifügen .