31987D0209

87/209/EWG: Beschluß des Rates vom 9. Februar 1987 über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

Amtsblatt Nr. L 081 vom 25/03/1987 S. 0042 - 0042
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0435
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 11 S. 0435


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BESCHLUSS DES RATES

vom 9. Februar 1987

über den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

(87/209/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mexiko hat mit der Gemeinschaft und den übrigen Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Verhandlungen im Hinblick auf seinen Beitritt zu diesem Abkommen aufgenommen.

Das Verhandlungsergebnis ist für die Gemeinschaft annehmbar -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Protokoll über den Beitritt Mexikos zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt.

Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Geschehen zu Brüssel am 9. Februar 1987.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. EYSKENS