Verordnung (EWG) Nr. 3507/86 der Kommission vom 18. November 1986 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1634/86 mit Durchführungsbestimmungen zum ergänzenden Handelsmechanismus bei nach Portugal eingeführtem Olivenöl und Ölkuchen
Amtsblatt Nr. L 324 vom 19/11/1986 S. 0008 - 0008
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 22 S. 0053
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 22 S. 0053
***** VERORDNUNG (EWG) Nr. 3507/86 DER KOMMISSION vom 18. November 1986 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1634/86 mit Durchführungsbestimmungen zum ergänzenden Handelsmechanismus bei nach Portugal eingeführtem Olivenöl und Ölkuchen DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 569/86 des Rates vom 25. Februar 1986 zur Festlegung der Grundregeln für die Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1634/86 der Kommission (2) teilt Portugal der Kommission die Erzeugnismengen mit, für welche EHM-Lizenzen ausgestellt worden sind. Diese Verpflichtung muß jedoch für alle Mitgliedstaaten gelten. Die genannte Verordnung sollte deshalb geändert werden. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Fette - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1634/86 erhält folgende Fassung: »Artikel 3 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission vor dem 15. jedes Monats die Mengen mit, für die im Vormonat EHM-Lizenzen ausgestellt wurden." Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. November 1986 Für die Kommission Frans ANDRIESSEN Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 55 vom 1. 3. 1986, S. 106. (2) ABl. Nr. L 144 vom 29. 5. 1986, S. 20.