31986D0658R(01)

BERICHTIGUNG FÜR : - 86/658/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Senegal über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. Oktober 1986 bis zum 28. Februar 1988

Amtsblatt Nr. L 041 vom 11/02/1987 S. 0038


BERICHTIGUNG FÜR :

86/658/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Senegal über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. Oktober 1986 bis zum 28. Februar 1988

Berichtigung des Beschlusses 86/658/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fischereirechte und des finanziellen Ausgleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Senegal über die Fischerei vor der senegalesischen Küste für die Zeit vom 1. Oktober 1986 bis zum 28. Februar 1988

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 382 vom 31. Dezember 1986)

Seite 34, Artikel 8:

1.2 // anstatt: // ». . . auf 1,5 Milliarden . . .", // muß es heissen: // ». . . auf 1,55 Milliarden . . .".