86/235/EWG: Beschluß des Rates vom 10. Juni 1986 zur Festlegung eines Forschungsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989)
Amtsblatt Nr. L 159 vom 14/06/1986 S. 0036 - 0040
***** BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 1986 zur Festlegung eines Forschungsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) (86/235/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Nach Artikel 2 des Vertrages ist es unter anderem Aufgabe der Gemeinschaft, eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung und eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung zu fördern. In seiner Entschließung vom 14. Januar 1974 über ein erstes Aktionspogramm der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik (3) erklärte der Rat, daß alle verfügbaren Mittel und Wege in geeigneter Weise in Anspruch zu nehmen sind. In seiner Entschließung vom 25. Juli 1983 (4) hat der Rat ein erstes Rahmenprogramm (1984-1987) für die Tätigkeiten der Gemeinschaft im Bereich Forschung, Entwicklung und Demonstration angenommen; zwei seiner wichtigsten Ziele werden mit dem vorgeschlagenen Forschungsprogramm verfolgt, nämlich industrielle Wettbewerbsfähigkeit und bessere Bewirtschaftung der Rohstoffe. Die wirtschaftliche Verfügbarkeit von Rohstoffen und modernen Werkstoffen ist zur Erhaltung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft unerläßlich. Das mit dem Beschluß 79/968/EWG (5) angenommene Programm auf dem Gebiet der Rückführung von Haushalts- und Industrieabfällen, das zuletzt durch den Beschluß 83/634/EWG (6) geändert wurde, und das mit dem Beschluß 82/402/EWG (7) angenommene Programm auf dem Gebiet der Rohstoffe, zu dem Unterprogramme über Metalle und Mineralstoffe, Holz als erneuerbarer Rohstoff, Rückgewinnung von Nichteisenmetallen und Substitution und Materialtechnologie gehören, haben ermutigende Ergebnisse erbracht und vielversprechende Aussichten im Hinblick auf die angestrebten Ziele eröffnet. Der Rat hat mit dem Beschluß 84/197/EWG (8) eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet des Einsatzes lignozellulosehaltiger und anderer pflanzlicher Stoffe als Tierfutter angenommen. Im Vertrag sind besondere Befugnisse für die Annahme dieses Beschlusses nicht vorgesehen. Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (AWTF) hat zu dem Vorschlag der Kommission Stellung genommen - BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Die Gemeinschaft führt ein Forschungsprogramm über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe), wie im Anhang beschrieben, für einen Zeitraum von vier Jahren mit Wirkung vom 1. Januar 1986 durch. (2) Die Arbeiten werden als Vertragsforschung auf der Basis der Kostenteilung, Koordinierungs- und Ausbildungstätigkeiten und einer konzertierten Aktion, wie im Anhang beschrieben, durchgeführt. Artikel 2 (1) Die für die Durchführung des Programms für erforderlich gehaltenen Mittel belaufen sich einschließlich der Ausgaben für einen Personalbestand von 23 Personen auf 70 Millionen ECU. Eine hinweisende Verteilung dieser Mittel nach Teilprogrammen ist im Anhang aufgeführt. (2) Anhand der bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erfahrungen und nach Eingang der Stellungnahme des in Artikel 3 genannten Ausschusses wird die Kommission ermächtigt, Mittel von einem Teilprogramm zum anderen zu übertragen, wenn die endgültige Zuteilung für ein Teilprogramm nicht um mehr als 15 % von der ursprünglichen im Anhang aufgeführten Zuweisung abweicht. Artikel 3 Die Kommission ist für die Durchführung des Programms verantwortlich. Sie wird in ihrer Aufgabe vom Beratenden Verwaltungs- und Koordinierungsausschuß »Roh- und Werkstoffe" unterstützt, der mit dem Beschluß 84/338/Euratom, EGKS, EWG (9) eingesetzt wurde. Artikel 4 Am Ende des zweiten Jahres wird das Programm überprüft. Im Anschluß an diese Überprüfung kann die Kommission nach den entsprechenden Verfahren dem Rat einen Vorschlag für ein neues Vierjahresprogramm vorlegen, das das derzeitige Programm am Anfang des dritten Jahres ersetzen würde. Artikel 5 (1) Im Rahmen der konzertierten Aktionen tauschen die beteiligten Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft gemäß einem von der Kommission nach Anhörung des in Artikel 3 genannten Ausschusses festzulegenden Verfahren regelmässig alle nützlichen Informationen über die Durchführung der unter solche Tätigkeiten fallenden Forschungsarbeiten aus. Die beteiligten Mitgliedstaaten liefern der Kommission alle einschlägigen Infomationen für Koordinierungszwecke. Sie bemühen sich ferner darum, der Kommission Informationen über ähnliche von nicht ihnen unterstehenden Gremien geplante oder durchgeführte Forschungen zu liefern. Auf Verlangen des betreffenden Mitgliedstaats werden die Informationen vertraulich behandelt. (2) Nach Abschluß des Programms übermittelt die Kommission nach Anhörung des in Artikel 3 genannten Ausschusses den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament einen zusammenfassenden Bericht über die Durchführung und Ergebnisse der konzertierten Aktionen. Sie veröffentlicht den in Unterabsatz 1 genannten Bericht sechs Monate nach seiner Übermittlung an die Mitgliedstaaten, sofern kein Mitgliedstaat Einwände erhebt. Bei Einwänden eines Mitgliedstaats wird der Bericht im Einvernehmen mit dem in Artikel 3 genannten Ausschuß nur an solche Einrichtungen und Unternehmen verteilt, die darum bitten und deren Forschungs- und Produktionsarbeiten den Zugang zu den Forschungsergebnissen aus den konzertierten Aktionen rechtfertigen. Die Kommission trifft geeignete Vorkehrungen, damit der Bericht vertraulich bleibt und nicht an Dritte weitergegeben wird. Artikel 6 (1) Gemäß Artikel 228 des Vertrages kann der Rat Abkommen mit Drittstaaten abschließen, insbesondere mit denjenigen, die an der Europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) beteiligt sind, damit sie voll oder zum Teil an diesem Programm mitwirken können. (2) Die Kommission wird ermächtigt, die in Absatz 1 genannten Abkommen auszuhandeln. Geschehen zu Luxemburg am 10. Juni 1986. Im Namen des Rates Der Präsident G. M. V. van AARDENNE (1) ABl. Nr. C 68 vom 24. 3. 1986, S. 76. (2) ABl. Nr. C 354 vom 31. 12. 1985, S. 6. (3) ABl. Nr. C 7 vom 29. 1. 1974, S. 6. (4) ABl. Nr. C 208 vom 4. 8. 1983, S. 1. (5) ABl. Nr. L 293 vom 20. 11. 1979, S. 19. (6) ABl. Nr. L 357 vom 21. 12. 1983, S. 33. (7) ABl. Nr. L 174 vom 21. 6. 1982, S. 23. (8) ABl. Nr. L 103 vom 16. 4. 1984, S. 23. (9) ABl. Nr. L 177 vom 4. 7. 1984, S. 25. ANHANG I. PRIMÄRE ROHSTOFFE (MINERALE) Für dieses Teilprogramm werden 20 Millionen ECU bereitgestellt. Das Teilprogramm umfasst folgende Forschungsgebiete: 1.2 // 1. // Exploration // 1.1. // Lagerstättenkunde // 1.2. // Geochemische Propspektionsverfahren // 1.3. // Geophysikalische Prospektionsverfahren // 1.4. // Fernerkundung // 2. // Bergbautechnik // 2.1. // Gesteinsablösung // 2.2. // Stabilität im Tief- und Tagebau // 2.3. // Anwendung von Robotik in Bergwerken // 2.4. // Tiefenbezogene Probleme // 2.5. // Modellier- und Simulierverfahren für den Bergbaubetrieb // 3. // Erzaufbereitung // 3.1. // Entwicklung von Aufbereitungsverfahren für die Behandlung einheimischer und nicht-einheimischer Erze: komplexe Erze und Armerze // 3.2. // Pyro- und hydrometallurgische Verfahren // 3.3. // Modellierung und Steuerung der Erzaufbereitung // 3.4. // Industrieminerale II. SEKUNDÄRE ROHSTOFFE Für dieses Unterprogramm werden 10 Millionen ECU bereitgestellt. Diese Summe schließt 250 000 ECU zur Finanzierung der Verlängerung der unter 2.4 genannten konzertierten Aktion (COST 84a) ein. Dieses Teilprogramm umfasst folgende Forschungsgebiete: 1.2 // 1. // Wiederverwertung von NE-Metallen // 1.1. // Bestimmung der physikalischen und chemischen Merkmale der in Schrott und Rückständen enthaltenen Metalle und Legierungen // 1.2. // Verbesserung der physikalischen Trennverfahren // 1.3. // Entwicklung fortgeschrittener hydro- und pyrometallurgischer Verfahren und Technologien // 1.4. // Entwicklung verbesserter Techniken für die Raffination von Sekundärmetallen und -legierungen // 1.5. // Anreicherung von Sekundärlegierungen auf den Stand von Primärlegierungen // 1.6. // Fortschrittliche Verfahren zur Herstellung legierter Vorerzeugnisse aus Abfallmaterialien, die Titan, Wolfram, Molybdän, Aluminium usw. enthalten // 2. // Recycling und Verwertung von Abfällen // 2.1. // Modellentwicklung für den Müllanfall, Probenahme und Analyseverfahren (Koordinationstätigkeiten) // 2.2. // Recyclingtechnologien: // // - Rückgewinnungs- und Trennverfahren: // // - Aufbereitung und Verwertung von Recycling-Produkten // 2.3. // Integrierte Technologien für die Abfallverwertung: // // - anärobe Faulung, Kompostierung und sonstige ärobe Behandlungsverfahren (Koordinationstätigkeiten) // // - Herstellung von Chemikalien - Wärmebehandlung von Abfall (hauptsächlich Koordinationstätigkeiten, aber auch Verträge auf Kostenteilungsbasis über sehr spezifische Projekte) // 2.4. // Einsatz lignozellulosehaltiger Nebenerzeugnisse als Tierfutter (konzertierte Aktion COST 84 a) III. HOLZ EINSCHLIESSLICH KORK ALS ERNEUERBARER ROHSTOFF Für dieses Unterprogramm werden 10 Millionen ECU bereitgestellt. Das Teilprogramm umfasst folgende Forschungsgebiete: 1.2 // 1. // Holzerzeugung // 1.1. // Forstbaumzuechtung und Erhaltung von Genressourcen // 1.2. // Schutz gegen Schäden durch biotische und abiotische Wirkungen sowie durch Brände // 1.3. // Bessere Nutzung von Landressourcen (nur Koordinationstätigkeit) // 1.4. // Waldinventur (nur Koordinationstätigkeit) // 2. // Holzernte, -lagerung und -transport // 2.1. // Organisation der Erntemethoden und Entwicklung von Erntemaschinen // 2.2. // Ernte, Behandlung, Lagerung und Transport // 3. // Holz als Werkstoff // 3.1. // Eigenschaften, Schutz und Verbesserung von Holz und Holzwerkstoffen // 3.2. // Entwicklung von Prüfverfahren und Gütesortierung // 4. // Mechanische Holzverarbeitung und Verwendung von fertigen Holzprodukten // 4.1. // Mechanische Verarbeitung und Herstellungverfahren // 4.2. // Trocknungsvorgang // 4.3. // Verwendung von Holz und Holzwerkstoffen in der Bauwirtschaft // 4.4. // Andere Verwendungen von Endprodukten aus Holz // 5. // Zellstoff- und Papierherstellung und -verarbeitung sowie Chemierohstoffe aus Holz // 5.1. // Die physikalische und organische Chemie des Holzaufschlusses // 5.2. // Chemisch-mechanische Papiermasseherstellung (Hochertragspapiermasse) // 5.3. // Papiermasseherstellungsverfahren mit geringwertigem Holz // 5.4. // Substitute für Holzfasern und Materialzusätze // 5.5. // Wiederaufbereitung von Fasern // 5,6. // Herstellungsverfahren für Papier und Pappe // 5.7. // Chemierohstoffe aus Holz IV. MODERNE WERKSTOFFE (EURAM) Für dieses Programm werden 30 Millionen ECU bereitgestellt. Das Teilprogramm umfasst folgende Forschungsgebiete: 1.2 // 1. // Metallische Werkstoffe // 1.1. // Leichte Aluminiumlegierungen // 1.2. // Leichte Magnesiumlegierungen // 1.3. // Leicthte Titanlegierungen // 1.4. // Elektronische Werkstoffe und elektrische Kontaktwerkstoffe // 1.5. // Werkstoffe für Hochleistungsmagneten // 1.6. // Werkstoffe für Beschichtungen und Werkzeugmaschinen // 1.7. // Dünnwandiges Gusseisen // 2. // Keramische Konstruktionswerkstoffe // 2.1. // Optimierung der technischen Keramik // 2.2. // Studien über Metall/Keramik-Schnittstelle // 2.3. // Keramik-Verbundwerkstoffe // 2.4. // Verhalten der Keramik bei erhöhter Temperatur // 3. // Verbundwerkstoffe // 3.1. // Verbundstoffe mit organischer Matrix // 3.2. // Verbundwerkstoffe mit metallener Matrix // 3.3. // Verbundwerkstoffe mit keramischer Matrix // 3.4. // Andere moderne Werkstoffe für spezielle Anwendungsbereiche Durch die im Rahmen der Teilprogramme durchgeführten Forschungen sollen die grundlegenden Elemente einer Politik der Gemeinschaft zur Unterstützung der Erforschung und Entwicklung moderner Werkstoffe und zur Koordinierung der nationalen Programme geschaffen werden. Zu diesem Zweck wird alle zwei Jahre - eine Beurteilung der europäischen Forschungs- und Entwicklungskapazität bei modernen Werkstoffen nach Bereichen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene, vor allem im Vergleich zu den technologischen Kapazitäten Japans und der Vereinigten Staaten, vorgenommen; - eine mittelfristige Analyse und Vorausschätzung des Bedarfs der einzelnen Sektoren der europäischen Industrie, erforderlichenfalls im Zusammenhang mit anderen Gemeinschaftsprogrammen über Materialien, erstellt.