86/105/EWG: Beschluß der Kommission vom 25. Februar 1986 zur Änderung der Beschlüsse 76/791/EWG, 78/436/EWG und 81/651/EWG betreffend die Mitgliederzahl der wissenschaftlichen Ausschüsse
Amtsblatt Nr. L 093 vom 08/04/1986 S. 0014 - 0014
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 20 S. 0174
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 20 S. 0174
***** BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Februar 1986 zur Änderung der Beschlüsse 76/791/EWG, 78/436/EWG und 81/651/EWG betreffend die Mitgliederzahl der wissenschaftlichen Ausschüsse (86/105/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Beschluß 76/791/EWG der Kommission vom 24. September 1976 über die Einsetzung eines wissenschaftlichen Futtermittelausschusses (1) und Beschluß 78/436/EWG der Kommission vom 21. April 1978 zur Einsetzung eines wissenschaftlichen Ausschusses für Schädlingsbekämpfungsmittel (2) bestehen diese genannten Ausschüsse aus höchstens 15 Mitgliedern. Gemäß Beschluß 81/651/EWG der Kommission vom 30. Juli 1981 zur Einsetzung eines wissenschaftlichen Veterinärausschusses (3) besteht auch jede der drei Unterabteilungen dieses Ausschusses aus nicht mehr als 15 Mitgliedern. In Anbetracht der seit der Einsetzung der genannten Ausschüsse stattgefundenen Erweiterungen der Gemeinschaft sowie unter Berücksichtigung des gestiegenen Arbeitsanfalls erscheint es angemessen, die in den vorstehend genannten Beschlüssen festgelegte Mitgliederhöchstzahl anzuheben. Folglich sind die fraglichen Beschlüsse zu ändern. BESCHLIESST: Einziger Artikel In Artikel 3 der Beschlüsse 76/791/EWG, 78/436/EWG und 81/651/EWG werden die Wörter »15 Mitglieder" durch »18 Mitglieder" ersetzt. Brüssel, den 25. Februar 1986 Für die Kommission Frans ANDRIESSEN Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 279 vom 9. 10. 1976, S. 35. (2) ABl. Nr. L 124 vom 12. 5. 1978, S. 16. (3) ABl. Nr. L 233 vom 19. 8. 1981, S. 32.