85/506/EWG, Euratom: Beschluß des Rates vom 4. November 1985 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Schweden
Amtsblatt Nr. L 313 vom 22/11/1985 S. 0001 - 0001
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 2 S. 0028
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 16 Band 2 S. 0028
BESCHLUSS DES RATES vom 4. November 1985 zum Abschluß des Rahmenabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Schweden (85/506/EWG, Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,auf Empfehlung der Kommission,in der Erwägung, daß das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem Königreich Schweden genehmigt werden sollte - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaf- ten und dem Königreich Schweden wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt.Der Wortlaut des Rahmenabkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Rahmenabkommens vorgesehene Mitteilung vor. Geschehen zu Brüssel am 4. November 1985.Im Namen des Rates Der Präsident R. GÖBBELS