31984R3657

Verordnung (EWG) Nr. 3657/84 des Rates vom 19. Dezember 1984 zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 652/79 über die Auswirkungen des Europäischen Währungssystems im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik

Amtsblatt Nr. L 340 vom 28/12/1984 S. 0009 - 0009


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VERORDNUNG (EWG) Nr. 3657/84 DES RATES

vom 19. Dezember 1984

zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 652/79 über die Auswirkungen des Europäischen Währungssystems im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Verordnung Nr. 129 des Rates über den Wert der Rechnungseinheit und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 2543/73 (2), insbesondere auf Artikel 3,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 652/79 (3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3604/83 (4), wurde 1979 die ECU für einen vorübergehenden Zeitraum, der wiederholt verlängert worden ist, in die gemeinsame Agrarpolitik eingeführt. Die Verwendung der ECU hat sich für die Festsetzung der auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und deren Folgeerzeugnisse anwendbaren Preise und sonstigen Beträge als ein nützliches Instrument für die Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik erwiesen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen empfiehlt sich die Fortsetzung der Verwendung der ECU -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 652/79 erhält folgende Fassung:

»Sie gilt bis zum 31. März 1987."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 1985.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 1984.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. O'TOOLE

(1) ABl. Nr. 106 vom 30. 10. 1962, S. 2553/62.

(2) ABl. Nr. L 263 vom 19. 9. 1973 S. 1.

(3) ABl. Nr. L 84 vom 4. 4. 1979, S. 1.

(4) ABl. Nr. L 358 vom 22. 12. 1983, S. 1.