31984B0579

84/579/Euratom, EGKS, EWG: Endgültige Feststellung des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1984

Amtsblatt Nr. L 329 vom 17/12/1984 S. 0001


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( 1 ) ABL . NR . L 356 VOM 31 . 12 . 1977 , S . 1 .

( 2 ) ABL . NR . L 12 VOM 16 . 1 . 1984 , S . 5 .

ENDGÜLTIGE FESTSTELLUNG DES BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLANS NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 ( 84/579/EURATOM , EGKS , EWG )

DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS -

- AUFGRUND DES VERTRAGES ÜBER DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , INSBESONDERE DES ARTIKELS 78 ABSATZ 7 ,

- AUFGRUND DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE DES ARTIKELS 203 ABSATZ 7 ,

- AUFGRUND DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE DES ARTIKELS 177 ABSATZ 7 ,

- AUFGRUND DES AM 22 . JULI 1975 UNTERZEICHNETEN VERTRAGES ZUR ÄNDERUNG BESTIMMTER FINANZVORSCHRIFTEN DER VERTRAEGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DES VERTRAGES ZUR EINSETZUNG EINES GEMEINSAMEN RATES UND EINER GEMEINSAMEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ,

- AUFGRUND DER HAUSHALTSORDNUNG VOM 21 . DEZEMBER 1977 FÜR DEN GESAMTHAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ( 1 ) , INSBESONDERE DES ARTIKELS 1 ABSATZ 5 ,

- IN KENNTNIS DES GESAMTHAUSHALTSPLANS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 ( 2 ) ,

- IN KENNTNIS DES VON DER KOMMISSION UNTERBREITETEN VORENTWURFS DES BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLANS NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 ,

- IN KENNTNIS DES VOM RAT AUFGESTELLTEN ENTWURFS EINES BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLANS NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 ,

- AUFGRUND DER BERATUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS VOM 23 . OKTOBER 1984 ,

- IN KENNTNIS DES ERGEBNISSES DER BERATUNGEN DES RATES VOM 24 . OKTOBER 1984 ÜBER DIE ÄNDERUNGSVORSCHLAEGE UND DIE ABÄNDERUNGEN , DIE VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT AM 23 . OKTOBER 1984 ANGENOMMEN WURDEN ,

- AUFGRUND DER BERATUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS VOM 25 . OKTOBER 1984 ,

- NACHDEM DAS IN ARTIKEL 78 DES VERTRAGES ÜBER DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , ARTIKEL 203 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND ARTIKEL 177 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT VORGESEHENE VERFAHREN DAMIT ABGESCHLOSSEN IST -

STELLT FEST :

EINZIGER ARTIKEL

DER BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 IST IN DER NACHFOLGENDEN FASSUNG FESTGESTELLT .

GESCHEHEN ZU STRASSBURG AM 25 . OKTOBER 1984 .

DER PRÄSIDENT

PIERRE PFLIMLIN

BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984

INHALT

SEITE

A . EINNAHMEN 5

B . FINANZIERUNG DES HAUSHALTS 26

EINZELPLAN III : KOMMISSION 29

TEIL A : VERWALTUNGSMITTEL 43

ANLAGE I : LISTE DER AUSSCHÜSSE IM RAHMEN VON ARTIKEL 2 5 1 53

TEIL B : OPERATIONELLE MITTEL 65

ANLAGE I : FORSCHUNGS - UND INVESTITIONSTÄTIGKEITEN 185