84/579/Euratom, EGKS, EWG: Endgültige Feststellung des Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1984
Amtsblatt Nr. L 329 vom 17/12/1984 S. 0001
+++++ ( 1 ) ABL . NR . L 356 VOM 31 . 12 . 1977 , S . 1 . ( 2 ) ABL . NR . L 12 VOM 16 . 1 . 1984 , S . 5 . ENDGÜLTIGE FESTSTELLUNG DES BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLANS NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 ( 84/579/EURATOM , EGKS , EWG ) DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS - - AUFGRUND DES VERTRAGES ÜBER DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , INSBESONDERE DES ARTIKELS 78 ABSATZ 7 , - AUFGRUND DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE DES ARTIKELS 203 ABSATZ 7 , - AUFGRUND DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE DES ARTIKELS 177 ABSATZ 7 , - AUFGRUND DES AM 22 . JULI 1975 UNTERZEICHNETEN VERTRAGES ZUR ÄNDERUNG BESTIMMTER FINANZVORSCHRIFTEN DER VERTRAEGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DES VERTRAGES ZUR EINSETZUNG EINES GEMEINSAMEN RATES UND EINER GEMEINSAMEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN , - AUFGRUND DER HAUSHALTSORDNUNG VOM 21 . DEZEMBER 1977 FÜR DEN GESAMTHAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ( 1 ) , INSBESONDERE DES ARTIKELS 1 ABSATZ 5 , - IN KENNTNIS DES GESAMTHAUSHALTSPLANS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 ( 2 ) , - IN KENNTNIS DES VON DER KOMMISSION UNTERBREITETEN VORENTWURFS DES BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLANS NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 , - IN KENNTNIS DES VOM RAT AUFGESTELLTEN ENTWURFS EINES BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLANS NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 , - AUFGRUND DER BERATUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS VOM 23 . OKTOBER 1984 , - IN KENNTNIS DES ERGEBNISSES DER BERATUNGEN DES RATES VOM 24 . OKTOBER 1984 ÜBER DIE ÄNDERUNGSVORSCHLAEGE UND DIE ABÄNDERUNGEN , DIE VOM EUROPÄISCHEN PARLAMENT AM 23 . OKTOBER 1984 ANGENOMMEN WURDEN , - AUFGRUND DER BERATUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS VOM 25 . OKTOBER 1984 , - NACHDEM DAS IN ARTIKEL 78 DES VERTRAGES ÜBER DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , ARTIKEL 203 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND ARTIKEL 177 DES VERTRAGES ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT VORGESEHENE VERFAHREN DAMIT ABGESCHLOSSEN IST - STELLT FEST : EINZIGER ARTIKEL DER BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 IST IN DER NACHFOLGENDEN FASSUNG FESTGESTELLT . GESCHEHEN ZU STRASSBURG AM 25 . OKTOBER 1984 . DER PRÄSIDENT PIERRE PFLIMLIN BERICHTIGUNGS - UND NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN NR . 1 DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 1984 INHALT SEITE A . EINNAHMEN 5 B . FINANZIERUNG DES HAUSHALTS 26 EINZELPLAN III : KOMMISSION 29 TEIL A : VERWALTUNGSMITTEL 43 ANLAGE I : LISTE DER AUSSCHÜSSE IM RAHMEN VON ARTIKEL 2 5 1 53 TEIL B : OPERATIONELLE MITTEL 65 ANLAGE I : FORSCHUNGS - UND INVESTITIONSTÄTIGKEITEN 185