31982R3624

Verordnung (EWG) Nr. 3624/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Portugal zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

Amtsblatt Nr. L 382 vom 31/12/1982 S. 0027 - 0027


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VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 3624/82 DES RATES

vom 21 . Dezember 1982

über die Anwendung des Beschlusses Nr . 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Portugal zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zum Protokoll Nr . 3 über die Bestimmung des Begriffs " Ursprungserzeugnisse " und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 ,

auf Vorschlag der Kommission ,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik ( 1 ) ist am 22 . Juli 1972 unterzeichnet worden und am 1 . Januar 1973 in Kraft getreten .

Gemäß Artikel 28 des Protokolls Nr . 3 über die Bestimmung des Begriffs " Ursprungserzeugnisse " und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen , das Bestandteil des Abkommens ist , hat der Gemischte Ausschuß den Beschluß Nr . 1/82 zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zu diesem Protokoll gefasst .

Dieser Beschluß ist in der Gemeinschaft anzuwenden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

Artikel 1

Zur Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik findet der Beschluß Nr . 1/82 des Gemischten Ausschusses in der Gemeinschaft Anwendung .

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1982 .

Im Namen des Rates

Der Präsident

O . MÖLLER

( 1 ) ABl . Nr . L 301 vom 31 . 12 . 1972 , S . 165 .