Verordnung (EWG) Nr. 3624/82 des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Portugal zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ,,Ursprungserzeugnisse' ' und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Amtsblatt Nr. L 382 vom 31/12/1982 S. 0027 - 0027
++++ VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 3624/82 DES RATES vom 21 . Dezember 1982 über die Anwendung des Beschlusses Nr . 1/82 des Gemischten Ausschusses EWG-Portugal zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zum Protokoll Nr . 3 über die Bestimmung des Begriffs " Ursprungserzeugnisse " und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 113 , auf Vorschlag der Kommission , in Erwägung nachstehender Gründe : Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik ( 1 ) ist am 22 . Juli 1972 unterzeichnet worden und am 1 . Januar 1973 in Kraft getreten . Gemäß Artikel 28 des Protokolls Nr . 3 über die Bestimmung des Begriffs " Ursprungserzeugnisse " und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen , das Bestandteil des Abkommens ist , hat der Gemischte Ausschuß den Beschluß Nr . 1/82 zur Änderung hinsichtlich der Tarifnummer 84.59 in Liste A zu diesem Protokoll gefasst . Dieser Beschluß ist in der Gemeinschaft anzuwenden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN : Artikel 1 Zur Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik findet der Beschluß Nr . 1/82 des Gemischten Ausschusses in der Gemeinschaft Anwendung . Artikel 2 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft . Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat . Geschehen zu Brüssel am 21 . Dezember 1982 . Im Namen des Rates Der Präsident O . MÖLLER ( 1 ) ABl . Nr . L 301 vom 31 . 12 . 1972 , S . 165 .