31982R3551

Verordnung (EWG) Nr. 3551/82 des Rates vom 29. Dezember 1982 zur Verlängerung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten

Amtsblatt Nr. L 373 vom 31/12/1982 S. 0002 - 0002


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VERORDNUNG (EWG) Nr. 3551/82 DES RATES

vom 29. Dezember 1982

zur Verlängerung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Am 8. Oktober 1981 wurde das Zusatzprotokoll zum Zweiten AKP-EWG-Abkommen im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet.

In Erwartung des Inkrafttretens dieses Protokolls empfiehlt es sich, daß die Gemeinschaft unter Berücksichtigung des Protokolls die für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten geltende Regelung, die mit der Verordnung (EWG) Nr. 439/81 (1) festgelegt und zuletzt durch die Verordnung (EWG) Nr. 1734/82 (2) verlängert wurde, vom 1. Januar 1983 an autonom verlängert -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1983 gilt für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten die im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 439/81 aufgeführte Regelung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel, am 29. Dezember 1982.

Im Namen des Rates

Der Präsident

O. MÖLLER

(1) ABl. Nr. L 53 vom 27. 2. 1981, S. 19.

(2) ABl. Nr. L 190 vom 1. 7. 1982, S. 1.