31982D0678

82/678/EWG: Beschluß des Rates vom 4. Oktober 1982 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung

Amtsblatt Nr. L 285 vom 08/10/1982 S. 0027


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BESCHLUSS DES RATES

vom 4. Oktober 1982

zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung

(82/678/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Beschluß 78/688/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit Beschluß 80/376/EWG (2) hat der Rat Herrn Choisselet für die Zeit bis zum 25. März 1983 zum stellvertretenden Mitglied ernannt.

Die französische Regierung hat am 2. September 1982 Herrn Duliège als Nachfolger des stellvertretenden Mitglieds des genannten Ausschusses Herrn Choisselet benannt -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Herr Duliège wird als Nachfolger von Herrn Choisselet für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. März 1983, zum stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung ernannt.

Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 1982.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. GROVE

(1) ABl. Nr. L 233 vom 24. 8. 1978, S. 15.

(2) ABl. Nr. L 93 vom 10. 4. 1980, S. 22.