Berichtigung der Entscheidung 82/637/EWG der Kommission vom 7. September 1982, mit der festgestellt wird, daß der "Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal" nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (ABl. Nr. L 264 vom 14.9.1982)
Amtsblatt Nr. L 276 vom 28/09/1982 S. 0024 - 0024
BERICHTIGUNG FÜR : 82/637/EWG: Entscheidung der Kommission vom 7. September 1982, mit der festgestellt wird, daß der ,,Crystal Technology-Lithium Niobate, Optical Parametric Oscillator Crystal' ' nicht unter Befreiung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann BERICHTIGUNG DER ENTSCHEIDUNG 82/637/EWG DER KOMMISSION VOM 7 . SEPTEMBER 1982, MIT DER FESTGESTELLT WIRD, DASS DER "CRYSTAL TECHNOLOGY-LITHIUM NIOBATE, OPTICAL PARAMETRIC OSCILLATOR CRYSTAL" NICHT UNTER BEFREIUNG VON ZÖLLEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS EINGEFÜHRT WERDEN KANN ( AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN NR . L 264 VOM 14 . SEPTEMBER 1982 ) SEITE 18, ZWEITE SPALTE, SECHSTE ZEILE MUSS GESTRICHEN WERDEN : " . . FÜR EIN DRUCKMESSSYSTEM . .".