82/286/EWG: Beschluß des Rates vom 4. Mai 1982 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Spanien mit einem genehmigten Protokoll und einer zeitlich begrenzten Vereinbarung über die Abstimmung der Verhaltensweisen bei den Einfuhren von Käse nach Spanien
Amtsblatt Nr. L 131 vom 13/05/1982 S. 0020
***** RAT ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 4. Mai 1982 über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Spanien mit einem genehmigten Protokoll und einer zeitlich begrenzten Vereinbarung über die Abstimmung der Verhaltensweisen bei den Einfuhren von Käse nach Spanien (82/286/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Spanien hat gemäß Artikel XIX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Käse getroffen, für den die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Hauptlieferant ist. Die Kommission hat gemäß Artikel XIX des GATT Verhandlungen mit Spanien aufgenommen, die zu einem zufriedenstellenden Abkommen geführt haben - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Spanien mit einem genehmigten Protokoll und einer zeitlich begrenzten Vereinbarung über die Abstimmung der Verhaltensweisen bei den Einfuhren von Käse nach Spanien wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 1982. Im Namen des Rates Der Präsident M. EYSKENS