31981R3811

Verordnung (EWG) Nr. 3811/81 des Rates vom 15. Dezember 1981 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/81 des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich - Gemeinschaftliches Versandverfahren - zur Änderung der Anlage II zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren

Amtsblatt Nr. L 383 vom 31/12/1981 S. 0024
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 9 S. 0029
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 9 S. 0029


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( 1 ) ABL . NR . L 294 VOM 29 . 12 . 1972 , S . 87 .

VERORDNUNG ( EWG ) NR . 3811/81 DES RATES VOM 15 . DEZEMBER 1981 ZUR DURCHFÜHRUNG DES BESCHLUSSES NR . 1/81 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG - ÖSTERREICH - GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - ZUR ÄNDERUNG DER ANLAGE II ZUM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUR ANWENDUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DAS GEMEINSCHAFTLICHE VERSANDVERFAHREN$$

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 113 ,

AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION ,

IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE :

ARTIKEL 16 DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUR ANWENDUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DAS GEMEINSCHAFTLICHE VERSANDVERFAHREN ( 1 ) ERMÄCHTIGT DEN DURCH DAS ABKOMMEN EINGESETZTEN GEMISCHTEN AUSSCHUSS , BESTIMMTE ÄNDERUNGEN DES ABKOMMENS SOWIE SEINER ANLAGEN ZU BESCHLIESSEN .

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS HAT BESCHLOSSEN , DIE ANLAGE II ZUM ABKOMMEN ZU ÄNDERN , UM DEM SICHERUNGSGEBER IM RAHMEN DES PAUSCHALBÜRGSCHAFTSSYSTEMS DIE MÖGLICHKEIT ZU GEBEN , BEI AUSGABE DER SICHERHEITSTITEL DIE HÖHE DES HIERDURCH VON IHM ÜBERNOMMENEN RISIKOS ZU BESCHRÄNKEN .

DIESE ÄNDERUNG IST GEGENSTAND DES BESCHLUSSES NR . 1/81 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES . ZUR DURCHFÜHRUNG DIESES BESCHLUSSES MÜSSEN DIE ERFORDERLICHEN MASSNAHMEN GETROFFEN WERDEN -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

ARTIKEL 1

DER BESCHLUSS NR . 1/81 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG - ÖSTERREICH - GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - ZUR ÄNDERUNG DER ANLAGE II ZUM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK ÖSTERREICH ZUR ANWENDUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DAS GEMEINSCHAFTLICHE VERSANDVERFAHREN FINDET IN DER GEMEINSCHAFT ANWENDUNG .

DER WORTLAUT DES BESCHLUSSES IST DIESER VERORDNUNG BEIGEFÜGT .

ARTIKEL 2

DIESE VERORDNUNG TRITT AM TAG NACH IHRER VERÖFFENTLICHUNG IM AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN KRAFT .

DIESE VERORDNUNG IST IN ALLEN IHREN TEILEN VERBINDLICH UND GILT UNMITTELBAR IN JEDEM MITGLIEDSTAAT .

GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 15 . DEZEMBER 1981 .

IM NAMEN DES RATES

DER PRÄSIDENT

D . HOWELL