31981R2728

Verordnung (EWG) Nr. 2728/81 der Kommission vom 10. September 1981 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1727/70, (EWG) Nr. 1728/70, (EWG) Nr. 2603/71, (EWG) Nr. 638/74 und (EWG) Nr. 410/76 hinsichtlich ihrer Anwendung nach Tabaksorten der Gemeinschaftserzeugung

Amtsblatt Nr. L 272 vom 26/09/1981 S. 0001 - 0018
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 14 S. 0017
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 23 S. 0100
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 14 S. 0017
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 23 S. 0100


Verordnung (EWG) Nr. 2728/81 der Kommission

vom 10. September 1981

zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1727/70, (EWG) Nr. 1728/70, (EWG) Nr. 2603/71, (EWG) Nr. 638/74 und (EWG) Nr. 410/76 hinsichtlich ihrer Anwendung nach Tabaksorten der Gemeinschaftserzeugung

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Griechenlands, insbesondere auf Artikel 73,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 727/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak [1], zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Griechenlands, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 erster Unterabsatz, Artikel 5 Absatz 6, Artikel 6 Absatz 10 und Artikel 7 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1697/71 des Rates vom 26. Juli 1971 über die Finanzierung der Interventionsausgaben für Rohtabak [2], geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 330/74 [3], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1534/81 des Rates vom 19. Mai 1981 zur Festsetzung der Zielpreise, der Interventionspreise und der den Käufern von Tabakblättern gewährten Prämien sowie der abgeleiteten Interventionspreise für Tabakballen für die Ernte 1981 [4] sind das Verzeichnis der in Griechenland angebauten Tabaksorten und die Bestimmung ihrer Bezugsqualitäten festgelegt worden. Es erscheint daher zweckmäßig, die Verordnungen, die sich auf die verschiedenen Tabaksorten und -bezugsqualitäten beziehen, entsprechend anzupassen. Es handelt sich um folgende Verordnungen:

- (EWG) Nr. 1727/70 der Kommission vom 25. August 1970 über Durchführungsbestimmungen für die Intervention bei Rohtabak [5], zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 290/81 [6],

- (EWG) Nr. 2603/71 der Kommission vom 6. Dezember 1971 über Einzelheiten bei der Vergabe von Verträgen betreffend die erste Bearbeitung und Aufbereitung des im Besitz der Interventionsstellen befindlichen Tabaks [7], zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 290/81,

- (EWG) Nr. 638/74 der Kommission vom 20. März 1974 zur Festsetzung der Töleranzgrenzen für die bei der Intervention durch die Aufbewahrung von Rohtabak auftretenden Fehlmengen [8], geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1979/79 [9],

- (EWG) Nr. 410/76 der Kommission vom 23. Februar 1976 zur Festsetzung des höchstzulässigen Gewichtsverlusts bei der Kontrolle auf der ersten Bearbeitungs- und Aufbereitungsstufe von Tabak [10], zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 290/81.

Durch Anhang I der Akte über den Beitritt Griechenlands waren in die Verordnung (EWG) Nr. 1728/70 der Kommission [11], zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 290/81, für die in Griechenland angebauten Sorten Zu- und Abschläge eingeführt worden. Aufgrund einer eingehenderen Beurteilung des Qualitätsfächers des griechischen Tabaks und nach der Einstufung dieser Tabaksorten durch die Verordnung (EWG) Nr. 1534/81 erscheint es jedoch angezeigt, diese Festsetzung zu ändern.

In Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 327/71 des Rates [12] ist für von den Interventionsstellen angekaufte Tabakblätter der Abschluß von Verträgen der ersten Bearbeitung und Aufbereitung durch einen Zuschlag vorgesehen, der nur für das günstigste Angebot erteilt werden darf, vorausgesetzt, daß dieses den für jede Sorte festgesetzten Höchstbetrag nicht überschreitet.

Diese Beträge sind mit Verordnung (EWG) Nr. 2603/71 festgesetzt worden. Seit ihrer letzten Fortschreibung haben sich die Berechnungsfaktoren für einige Sorten jedoch erheblich erhöht; die Beträge sind daher wiederum auf den neuesten Stand zu bringen.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Tabak —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 wird wie folgt geändert:

1. Anhang I wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.

2. Anhang II wird gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.

3. Anhang IV wird gemäß Anhang III dieser Verord nung geändert.

Artikel 2

Die Verordnung (EWG) Nr. 1728/70 wird wie folgt geändert:

1. Anhang I wird gemäß Anhang IV dieser Verordnung geändert.

2. Anhang II wird gemäß Anhang V dieser Verordnung geändert.

Artikel 3

Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2603/71 erhält die Fassung des Anhangs VI dieser Verordnung.

Artikel 4

Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 638/74 erhält die Fassung des Anhangs VII dieser Verordnung.

Artikel 5

Die Verordnung (EWG) Nr. 410/76 wird gemäß Anhang VIII dieser Verordnung geändert.

Artikel 6

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie ist erstmals anwendbar auf die Tabakernte 1981.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. September 1981

Für die Kommission

Poul Dalsager

Mitglied der Kommission

[1] ABl. Nr. L 94 vom 28. 4. 1970, S. 1.

[2] ABl. Nr. L 175 vom 4. 8. 1971, S. 8.

[3] ABl. Nr. L 37 vom 9. 2. 1974, S. 5.

[4] ABl. Nr. L 156 vom 15. 6. 1981, S. 1.

[5] ABl. Nr. L 191 vom 27. 8. 1970, S. 5.

[6] ABl. Nr. L 32 vom 4. 2. 1981, S. 9.

[7] ABl. Nr. L 269 vom 8. 12. 1971, S. 11.

[8] ABl. Nr. L 77 vom 22. 3. 1974, S. 30.

[9] ABl. Nr. L 228 vom 8. 9. 1979, S. 23.

[10] ABl. Nr. L 50 vom 26. 2. 1976, S. 11.

[11] ABl. Nr. L 191 vom 27. 8. 1970, S. 18.

[12] ABl. Nr. L 39 vom 17. 2. 1971, S. 3.

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ANHANG I

Anhang 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 wird wie folgt geändert:

I. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 1 erhält folgende Fassung:

"1. BADISCHER GEUDERTHEIMER".

II. Der Text der laufenden Nummer 10 erhält folgende Fassung:

"10. a) KENTUCKY und Hybriden; b) MORO DI CORI; c) SALENTO

Klasse A : Blätter mit breiter Oberfläche, völlig reif, mit fleischigem und biegsamem Blattgewebe, gut getrocknet und erhalten, braun, ohne Beschädigungen, von guter Brennfähigkeit.

Klasse B : Vollreife Blätter mit festem Blattgewebe, ohne Trocknungsfehler und Lagerschäden, von brauner Farbe, mit einigen Beschädigungen, von guter Brennfähigkeit [1].

Klasse C : Blätter von ausreichender Reife, auch mit leichtem oder grobem Blattgewebe, mit Wartungsfehlern, ungleich braun, auch mit auffälligen Beschädigungen".

III. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 11 erhält folgende Fassung:

"11. a) FORCHHEIMER HAVANNA II c); b) NOSTRANO DEL BRENTA; c) RESISTENTE 142; d) GOJANO".

IV. Folgende Spalten werden hinzugefügt:

17. BASMA

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis 15 cm lang, goldgelb, orange bis gelbrot, biegsam und glänzend, ausreichend schnittfest, offenporig, von gutem Blattgewebe, mit typischem und ausgeprägtem Aroma, gut glimmfähig.

Qualität III : Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit leichten Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis 20 cm lang, hellgelb, gelbgrün, rötlich oder hellbraun; ziemlich offenporig und von gutem Gewebe; von durchschnittlicher Biegsamkeit; mäßig glänzend, mäßig fleischig; mit typischem und ausgeprägtem Aroma, sehr gut glimmfähig.

Qualität IV : Schwache, dünne oder grobe Blätter mit ausgesprochenen Trocknungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, nicht einheitlich in der Farbe, mit deutlichen Fehlern, mit Krankheits- oder Insektenschäden, von mildem Geruch, jedoch den Anforderungen der Intervention genügend.

Qualität I/I1I :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis 15 cm lang, goldgelb, orange bis gelbrot, biegsam und glänzend, ausreichend schnittfest, offenporig, von gutem Blattgewebe mit typischem und ausgeprägtem Aroma, gut glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 45 % der Qualität I/III aus.

Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit leichten Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis 20 cm lang, hellgelb, gelbgrün, rötlich oder hellbraun; ziemlich offenporig und von gutem Gewebe; von durchschnittlicher Biegsamkeit; mäßig glänzend, mäßig fleischig; mit typischem und ausgeprägtem Aroma, sehr gut glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 55 % der Qualität I/III aus [1].

18. KATERINI und ähnliche Sorten

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 20 cm lang, hellgelb oder orange bis rötlich, offenporig, gut biegsam, glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Qualität III : Reife Blätter mit einigen Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 25 cm lang, gelb, orange, gelbgrün, rötlich oder hellbraun, offenporig, mäßig fleischig, mäßig biegsam und glänzend, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Qualität IV : Magere, papierdünne oder grobkörnige Blätter mit ausgesprochenen Trocknungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, nicht einheitlich in der Farbe, mit deutlichen Fehlern und Krankheitsschäden, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 20 cm lang, hellgelb oder orange bis rötlich, offenporig, gut biegsam, glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 45 % der Qualität I/III aus.

Reife Blätter mit einigen Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 25 cm lang, gelb, orange, gelbgrün, rötlich oder hellbraun, offenporig, mäßig fleischig, mäßig biegsam und glänzend, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 55 % der Qualität I/III aus [1].

19. Klassischer KABA KOULAK

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang, mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb, gelbgrün, rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmäßig biegsam und mäßig glänzend, hervorragend glimmfähig.

Qualität IV : Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit ausgesprochenen Trocknungsfehlern und Schäden, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, nicht einheitlich in der Farbe, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang, mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend; offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb, gelbgrün, rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmäßig biegsam und mäßig glänzend, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus [1].

20. a) Nicht klassischer KABA KOULAK

b) ELASSONA, MYRODATA SMYRNE, TRAPEZOUS und PHI 1

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bei Kaba Koulak Macedonia und Trape-zous bis zu 30 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 20 cm und bei Myro-data Smyrne bis zu 15 cm lang, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Kaba Koulak Macedonia und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrne bis zu 20 cm lang, gelb, gelbgrün oder hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig.

Qualität IV : Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit ausgesprochenen Trocknungsfehlern und schweren Beschädigungen, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, nicht einheitlich in der Farbe, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bei Kaba Koulak Macedonia und Trapezous bis zu 30 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 20 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 15 cm, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Kaba Koulak Macedonia und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrna bis zu 20 cm, gelb, gelbgrün oder hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus [1].

21. MYRODATA AGRINION

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 25 cm lang, gelb bis dunkelorange, gut biegsam und glänzend; offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 25 cm lang, gelbgrün oder hell-rötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig.

Qualität IV : Ausreichend reife und unbeschädigte Blätter mit deutlichen Trocknungsfehlern und Krankheitszeichen, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, Farbe uneinheitlich, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen, außer den ersten (protomana), bis zu 25 cm lang, gelb bis dunkelorange, gut biegsam und glänzend; offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter, mit leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 30 cm lang, gelbgrün oder hellrötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und glänzend, hervorragend glifnmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus [1].

22. ZICHNOMYRODATA

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bis 20 cm lang, hellgelb bis hellorange, gut biegsam und glänzend, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 25 cm lang, gelb, gelbgrün oder hellrötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und ziemlich glänzend, hervorragend glimmfähig.

Qualität IV : Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit deutlichen Trocknungsfehlern und Krankheitszeichen, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, Farbe uneinheitlich, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bis 20 cm lang, hellgelb bis hellorange, gut biegsam und glänzend, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlem, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 25 cm lang, gelb, gelbgrün oder hellrötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und ziemlich glänzend, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus [1].

23. TSEBELIA

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten, bis zu 35 cm lang, gelbrot, orange bis rötlich, offenporig, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Qualität III : Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, hellgelb, gelbgrün, rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, ziemlich biegsam und mittelmäßig glänzend, recht fleischig, sehr glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch leicht beeinträchtigte Blätter, auch mit leichten Beschädigungen.

Qualität IV : Magere, dünne oder grobkörnige Blätter mit deutlichen Trocknungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, Farbe uneinheitlich, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten, bis zu 35 cm lang, gelbrot, orange bis rötlich, offenporig, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 45 % der Qualität I/III aus.

Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, hellgelb, gelbgrün, rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, ziemlich biegsam und mittelmäßig glänzend, recht fleischig, sehr glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch leicht beeinträchtigte Blätter, auch mit leichten Beschädigungen.

Die hier beschriebenen Blätter machen 55 % der Qualität I/III aus [1].

24. MAVRA

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 30 cm lang, Farbe von gelbrötlich bis orange und rötlich, offenporig, von gutem Gewebe, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig und gut glimmfähig.

Qualität III : Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, gelblich, gelbgrün (zitronengelb), rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, gut glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch leicht beeinträchtigte Blätter, auch mit leichten Beschädigungen.

Qualität IV : Magere, dünne oder grobkörnige Blätter mit deutlichen Trocknungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, Farbe uneinheitlich, mit deutlichen Fehlern und Krankheitszeichen, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 30 cm lang, Farbe von gelbrötlich bis orange und rötlich, offenporig, von gutem Gewebe, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig und gut glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 45 % der Qualität I/III aus.

Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, gelblich, gelbgrün (zitronengelb), rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, gut glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch leicht beeinträchtigte Blätter, auch mit leichten Beschädigungen.

Die hier beschriebenen Blätter machen 55 % der Qualität I/III aus [1].

25. BURLEY GR

Qualität A : Vollreife, voll entwickelte, unbeschädigte, gesunde Blätter, ohne Trocknungsfehler, aus dem Mittelgut, Farbe einheitlich mittelnußbraun bis nußbraunrot, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig [1].

Qualität B : Ausgereifte und ausreichend entwickelte Blätter mit einigen leichten Trocknungsfehlern, genügend vollständig, mit leichten Beschädigungen, meistens von den niedrigeren Blattstufen, Farbe verschiedene Schattierungen von nußbraun, mäßig offenporig, von mittelfeinem Blattgewebe und sehr guter Brennbarkeit.

Qualität C : Reife, aber nicht voll entwickelte (grobkörnige) Blätter, teilweise gebrochen, mit schwerwiegenden Krankheitszeichen, unabhängig von ihrer Größe, Blattstufe und Farbe, mit deutlichen Trocknungsfehlern (Feuchtstellen, Brandstellen), jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

26. VIRGINIA GR

Qualität A : Vollreife, voll entwickelte, gesunde, unbeschädigte Blätter, ohne Trock-nungssfehler, Farbe einheitlich zitronengelb bis mittelorange, fleischig, von gutem Gewebe, gut glimmfähig, vor allem aus dem Mittelgut [1].

Qualität B : Ausgereifte und entwickelte, ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Krankheitszeichen, mit geringfügigen Trocknungsfehlern, von leicht variierender Farbe, zitronengelb, orange, bis hellrot mit zartgrüner Färbung, von guter Brennbarkeit, größtenteils von der unteren Blattstufe.

Qualität C : Reife, aber nicht voll entwickelte Blätter, ausreichend vollständig, mit schwerwiegenden Beschädigungen, unabhängig von der Größe und Blattstufe, mit deutlichen Trocknungsfehlern, vielfarbig (von gelb bis nußbraun oder hellgrün), jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

[1] Bezugsqualität.

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ANHANG II

Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 wird wie folgt geändert:

I. Die Sortenbezeichnung der laufenden Nummer 1 erhält folgende Fassung:

"1. BADISCHER GEUDERTHEIMER".

II. Der Text der laufenden Nummer 10.I. erhält folgende Fassung:

10. a) KENTUCKY und Hybriden; b) MORO DI CORI; c) SALENTO

I. Tabak der Ernten 1980 und folgender:

Klasse A : ABlätter mit breiter Oberfläche, völlig reif, mit fleischigem und biegsamem Blattgewebe, gut getrocknet und erhalten, braun, ohne Beschädigungen, von guter Brennfähigkeit.

Klasse B : Vollreife Blätter mit festem Blattgewebe, ohne Trocknungsfehler und Lagerschäden, von brauner Farbe, mit einigen Beschädigungen, von guter Brennfähigkeit [1].

Klasse C : Blätter von ausreichender Reife, auch mit leichtem oder grobem Blattgewebe, mit Wartungsfehlern, ungleich braun, auch mit auffälligen Beschädigungen.

III. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 11 erhält folgende Fassung:

"11. a) FORCHHEIMER HAVANNA II c); b) NOSTRANO DEL BRENTA; c) RESISTENTE 142; d) GOJANO".

IV. Folgende Spalten werden hinzugefügt:

17. BASMA

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, gut getrocknet; aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis 15 cm lang, goldgelb, orange bis gelbrot; gut biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, offenporig und von gutem Blattgewebe, mit typischem und ausgeprägtem Aroma, gut glimmfähig.

Qualität III : Reife, hinreichend unbeschädigte Blätter mit einigen leichten Trocknungs- fehlern, mit einigen Krankheitszeichen; bis 20 cm lang, hellgelb, rötlich oder hellbraun; ziemlich offenporig und von gutem Gewebe; durchschnittlich biegsam und glänzend, mäßig fleischig, mit typischem und ausgeprägtem Aroma, sehr gut glimmfähig.

Qualität IV : Schwache, dünne oder grobe Blätter mit deutlichen Behandlungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, nicht einheitlich in der Farbe, deutliche Fehler aufweisend, von mildem Geruch, mit Krankheitsund Insektenschäden, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, gut getrocknet; aus allen Erntestufen außer den ersten (protomana), bis 15 cm lang, goldgelb, orange bis gelbrot; gut biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, offenporig und von gutem Blattgewebe, mit typischem und ausgeprägtem Aroma, gut glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (I/II) machen 45 % der Qualität I/III aus.

Reife, hinreichend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen; bis 20 cm lang, hellgelb, rötlich oder hellbraun; ziemlich offenporig und von gutem Gewebe; durchschnittlich biegsam und glänzend, mäßig fleischig, mit typischem und ausgeprägtem Aroma, sehr gut glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (III) machen 55 % der Qualität I/III aus [1].

18. KATERINI und ähnliche Sorten

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, gut getrocknet, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 20 cm lang, hellgelb oder orange bis rötlich, offenporig, gut biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Qualität III : Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis 25 cm lang, gelb, orange, gelb-grün, rötlich oder hellbraun; offenporig, ziemlich fleischig, mäßig biegsam und glänzend, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Qualität IV : Magere, papierdünne oder grobkörnige Blätter mit ausgesprochenen Be- handlungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, nicht einheitlich in der Farbe, mit deutlichen Fehlern und Krankheitsschäden, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde Blätter, gut getrocknet, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 20 cm lang, hellgelb oder orange bis rötlich, offenporig, gut biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (I/II) mächen 45 % der Qualität I/III aus

Reife Blätter, mit einigen leichten Beschädigungen und Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis 25 cm lang, gelb, orange, gelb-grün, rötlich oder hellbraun; offenporig, ziemlich fleischig, mäßig biegsam und glänzend.

Die hier beschriebenen Blätter machen 55 % der Qualität I/III aus [1].

19. Klassischer KABA KOULAK

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang; mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend; offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb bis rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmäßig biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig.

Qualität IV : Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit deutlichen Behandlungsfehlern, starken Beschädigungen, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, Farbe hellgelb bis hellgrün, grün oder braun, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 25 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 20 cm lang; mittel- bis dunkelgelb, gut biegsam, glänzend; offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife Blätter mit einigen leichten Beschädigungen und/oder Trocknungsfehlern mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Macedonia Kaba Koulak bis zu 30 cm und bei Karatzova und Kontoula bis zu 25 cm lang, gelb bis rötlich, ziemlich offenporig und von recht gutem Gewebe, mittelmäßig und biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 53 % der Qualität I/III aus [1].

20. a) Nicht klassischer KABA KOULAK

b) ELASSONA, MYRODATA SMYRNE, TRAPEZOUS und PHI 1

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde, gut getrocknete Blätter, aus allen Erntestu- fen außer dem Obergut, bei Kaba Koulak Macedonia und Trapezous bis zu 30 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 20 cm und bei Myrodata Smyrne bis zu 15 cm lang, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trock- nungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Kaba Koulak Macedonia und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrne bis zu 20 cm lang, gelb bis hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig.

Qualität IV : Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter mit deutlichen Behandlungs- fehlern und ernsthaften Beschädigungen, von allen Blattstufen, unabhängig von ihrer Größe, Farbe uneinheitlich, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde, gut getrocknete Blätter, aus allen Erntestufen außer dem Obergut, bei Kaba Koulak Macedonia und Trapezous bis zu 30 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 20 cm und bei Myrodata Smyrne bis zu 15 cm, hellgelb bis rötlich, gut biegsam und glänzend, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (I/II) machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife und genügend unbeschädigte Blätter, mit einigen leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bei Kaba Koulak Macedonia und Trapezous bis zu 35 cm lang, bei Elassona und PHI 1 bis zu 25 cm und bei Myrodata Smyrne bis zu 20 cm, gelb bis hellbraun, ziemlich offenporig, von ziemlich gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, sehr glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (III) machen 53 % der Qualität I/III aus [1].

21. MYRODATA AGRINION

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter, aus allen Ernte- stufen außer der ersten (protomana), bis zu 25 cm lang, gelb bis dunkelorange, gut biegsam und glänzend, offenporig, von gutem Gewebe und hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife und ausreichend unbeschädigte Blätter, mit leichten Trocknungsfeh- lern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 30 cm lang, gelb bis hellrötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig.

Qualität IV : Ausreichend reife und unbeschädigte Blätter mit deutlichen Behandlungs- fehlern und ernsthaften Krankheitszeichen, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, Farbe nicht einheitlich, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 25 cm lang, gelb bis dunkelorange, gut biegsam und glänzend, offenporig, von gutem Gewebe und hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (I/II) machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife, und ausreichend unbeschädigte Blätter, mit leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 30 cm lang, gelb bis hellrötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (III) mächen 53 % der Qualität I/III aus [1].

22. ZICHNOMYRODATA

Qualität I/Il : Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter, aus allen Ernte- stufen außer dem Obergut, bis zu 20 cm lang, hellgelb bis hellorange, gut biegsam und glänzend, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Qualität III : Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 25 cm lang, gelb bis hellrötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig.

Qualität IV : Magere, dünne oder grobkörnige Blätter mit deutlichen Behandlungsfehlern und Krankheitszeichen, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, von uneinheitlicher Farbe, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig gewartete Blätter, aus allen Ernte- stufen außer dem Obergut, bis zu 20 cm lang, hellgelb bis hellorange, gut biegsam und glänzend, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 47 % der Qualität I/III aus.

Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Trocknungsfehlern, mit einigen Krankheitszeichen, aus allen Erntestufen, bis zu 25 cm lang, gelb bis hellrötlich, ziemlich offenporig, von recht gutem Gewebe, ziemlich biegsam und glänzend, hervorragend glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (III) machen 53 % der Qualität I/III aus [1].

23. TSEBELIA

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde, gut gewartete Blätter, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 30 cm lang, gelbrot, orange bis rötlich, offenporig, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Qualität III : Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter, mit leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, hellgelb bis rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, ziemlich biegsam und mittelmäßig glänzend, recht fleischig, von ziemlich gutem Gewebe und sehr glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch Blätter mit leichten Krankheitszeichen und/oder leichten Beschädigungen.

Qualität IV : Magere, dünne oder grobkörnige Blätter mit deutlichen Behandlungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, Farbe uneinheitlich, mit deutlichen Fehlern und schwerwiegenden Krankheitszeichen, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde, gut gewartete Blätter, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 30 cm lang, gelbrot, orange bis rötlich, offenporig, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, von gutem Gewebe, sehr glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter (I/II) machen 45 % der Qualität I/III aus.

Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, hellgelb bis rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, ziemlich biegsam und mittelmäßig glänzend, recht fleischig, von ziemlich gutem Gewebe und sehr glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch Blätter mit leichten Krankheitszeichen und/oder leichten Beschädigungen.

Die hier beschriebenen Blätter machen 55 % der Qualität I/III aus [1].

24. MAVRA

Qualität I/II : Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig getrocknete Blätter, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 30 cm lang, Farbe von gelbrot oder orange bis rötlich, offenporig, von gutem Gewebe, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig und gut glimmfähig.

Qualität III : Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter, mit leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, gelblich bis rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, gut glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch Blätter mit leichten Krankheitszeichen und/oder leichten Beschädigungen.

Qualität IV : Magere, dünne oder grobkörnige Blätter mit deutlichen Behandlungsfehlern, von allen Blattstufen, unabhängig von der Größe, Farbe nicht einheitlich, mit deutlichen Fehlern und Krankheitszeichen, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

Qualität I/III :

Reife, unbeschädigte, gesunde, sorgfältig getrocknete Blätter, aus allen Erntestufen außer der ersten (protomana), bis zu 30 cm lang, Farbe von gelbrot oder orange bis rötlich, offenporig, von gutem Gewebe, biegsam und glänzend, ziemlich fleischig und gut glimmfähig.

Die hier beschriebenen Blätter machen 45 % der Qualität I/III aus.

Reife, ausreichend unbeschädigte Blätter mit leichten Trocknungsfehlern, aus allen Erntestufen, bis zu 40 cm lang, gelblich bis rötlich oder hellbraun, ziemlich offenporig, von gutem Gewebe, recht biegsam und glänzend, ziemlich fleischig, gut glimmfähig. Zu dieser Qualität gehören auch Blätter mit leichten Krankheitszeichen und/oder leichten Beschädigungen.

Die hier beschriebenen Blätter machen 55 % der Qualität l/III aus [1].

25. BURLEY GR

Qualität A : Vollreife, voll entwickelte, unbeschädigte, gesunde, gut getrocknete Blätter, aus dem Mittelgut, Farbe einheitlich mittelnußbraun bis nußbraunrot, offenporig, von gutem Gewebe, hervorragend glimmfähig [1].

Qualität B : Ausgereifte und ausreichend entwickelte Blätter mit einigen leichten Behandlungsfehlern, genügend vollständig, mit leichten Beschädigungen, meistens von den unteren Blattstufen, mit verschiedenen Schattierungen von nußbraun, mäßig offenporig, von mittelfeinem Blattgewebe und sehr guter Brennbarkeit.

Qualität C : Reife, aber nicht voll entwickelte (grobkörnige) Blätter, teilweise gebrochen, mit schwerwiegenden Krankheitszeichen, unabhängig von ihrer Größe, Blattstufe und Farbe, mit deutlichen Behandlungsfehlern, jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

26. VIRGINIA GR

Qualität A : Vollreife, voll entwickelte, gesunde, unbeschädigte, sorgfältig gewartete Blätter, aus dem Mittelgut, Farbe einheitlich zitronengelb bis mittelorange, von gutem Gewebe, gut glimmfähig [1].

Qualität B : Ausgereifte und entwickelte Blätter, größtenteils von der unteren Blattstufe stammend, ausreichend unbeschädigt, mit leichten Krankheitszeichen, einigen geringfügigen Behandlungsfehlern, von leicht variierender Farbe, gelb, zitronenfarben, orange oder hellrot mit zartgrüner Färbung und von guter Brennbarkeit.

Qualität C : Reife, aber nicht voll entwickelte Blätter, ausreichend vollständig, mit schwerwiegenden Beschädigungen, unabhängig von Größe und Blattstüfe, mit deutlichen Behandlungsfehlern, vielfarbig (von gelb bis nußbraun oder hellgrün), jedoch mit den für die Intervention erforderlichen Mindesteigenschaften.

[1] Bezugsquälität.

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ANHANG III

Anhang IV der Verordnung (EWG) Nr. 1727/70 wird wie folgt geändert:

I. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 1 erhält folgende Fassung:

"1. Badischer Geudertheimer".

II. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 11 erhält folgende Fassung:

"11. | a)Forchheimer Havanna 11 c) | } | 26 % | 16 % |

b)Nostrano del Brenta |

c)Resistente 142 |

d)Gojano". |

III. Folgende Spalten werden hinzugefügt:

Laufende Nummer | Sorten | Feuchtigkeit |

Tabakblätter | Tabakballen |

"17. | Basma | | 17 % | 13 % |

18 | Katerini und ähnliche Sorten | | 16 % | 13 % |

19 | Klassischer Kaba Koulak | | 17 % | 13 % |

20 | a)Nicht kalssicher Kaba Koulak | } | 17 % | 13 % |

| b)Elassona, Myrodata Smyrne, Trapezous und PHI 1 |

21 | Myrodata Agrinion | | 15 % | 14 % |

22 | Zichnomyrodata | | 17 % | 13 % |

23 | Tsebelia | | 14 % | 13 % . |

24 | Mavra | | 14 % | 13 % |

25 | Burley GR | | 22 % | 13 % |

26 | Virginia GR | | 19 % | 13 %" |

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ANHANG IV

Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1728/70 wird wie folgt geändert:

I. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 1 erhält folgende Fassung:

"1. Badischer Geudertheimer".

II. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 11 erhält folgende Fassung:

"11. a) Forchheimer Havanna II c)

b) Nostrano del Brenta

c) Resistente 142

d) Gojano".

III. Folgende Spalten werden hinzugefügt:

Laufende Nummer | Sorten | Qualität | Klasse I | Klasse II | Klasse III |

17 | Basma | I/III | 112 | 100 [1] | |

I/II | 139 | 124 | |

III | 91 | 81 | |

IV | 34 | 30 | |

18 | Katerini und ähnliche Sorten | I/III | 100 [1] | | |

I/II | 124 | | |

III | 81 | | |

IV | 30 | | |

19 | Klassischer Kaba Koulak | I/III | 100 [1] | | |

I/II | 112 | | |

III | 89 | | |

IV | 30 | | |

20 | a)Nicht klassischer Kaba Koulak | I/III | 100 [1] | 109 | |

b)Elassona, Myrodata Smyrne, Trapezous und PHI 1 | I/II | 112 | 122 | |

III | 89 | 97 | |

IV | 30 | 33 | |

21 | Myrodata Agrinion | I/III | 100 [1] | | |

22 | Zichnomyrodata | I/II | 112 | | |

III | 89 | | |

IV | 30 | | |

23 | Tsebelia | I/III | 128 | 115 | 100 [1] |

I/II | 159 | 143 | 124 |

III | 104 | 93 | 81 |

IV | 38 | 35 | 30 |

24 | Mavra | I/III | 100 [1] | 128 | |

I/II | 124 | 159 | |

III | 81 | 104 | |

IV | 30 | 35 | |

25 | Burley GR | A | 104 | 100 [1] | |

B | 68 | 65 | |

C | 50 | 48 | |

26 | Virginia GR | A | 100 [1] | | |

B | 65 | | |

C | 50 | | |

[1] Bezugsqualität.

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ANHANG V

Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 1728/70 wird wie folgt geändert:

I. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 1 erhält folgende Fassung:

"1. Badischer Geudertheimer".

II. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 11 erhält folgende Fassung:

"11. a) Forchheimer Havanna II c)

b) Nostrano del Brenta

c) Resistente 142

d) Gojano".

III. Folgende Spalten werden hinzugefügt:

Laufende Nummer | Sorten | Qualität | Klasse I | Klasse II | Klasse III |

17 | Basma | I/III | 112 | 100 [1] | |

| | I/II | 139 | 124 | |

| | III | 91 | 81 | |

| | IV | 34 | 30 | |

18 | Katerini und ähnliche Sorten | I/III | 100 [1] | | |

| | I/II | 124 | | |

| | III | 81 | | |

| | IV | 30 | | |

19 | Klassischer Kaba Koulak | I/III | 100 [1] | | |

| | I/II | 112 | | |

| | III | 89 | | |

| | IV | 30 | | |

20 | a)Nicht klassischer Kaba Koulak | I/III | 100 [1] | 109 | |

| b)Elassona, Myrodata Smyrne, Trapezous und PHI 1 | I/II | 112 | 122 | |

| | III | 89 | 97 | |

| | IV | 30 | 33 | |

21 | Myrodata Agrinion | I/III | 100 [1] | | |

22 | Zichnomyrodata | I/II | 112 | | |

| | III | 89 | | |

| | IV | 30 | | |

23 | Tsebelia | I/III | 128 | 115 | 100 [1] |

| | I/II | 159 | 143 | 124 |

| | III | 104 | 93 | 81 |

| | IV | 38 | 35 | 30 |

24 | Mavra | I/III | 100 [1] | 128 | |

| | I/II | 124 | 159 | |

| | III | 81 | 104 | |

| | IV | 30 | 38 | |

25 | Burley GR | A | 104 | 100 [1] | |

| | B | 68 | 65 | |

| | C | 50 | 48 | |

26 | Virginia GR | A | 100 [1] | | |

| | B | 65 | | |

| | C | 50 | | |

[1] Bezugsqualität.

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ANHANG VI

In Artikel 1 Absatz 6 der Verordnung (EWG) Nr. 327/71 genannter Betrag

Laufende Nummer | Sorten | Betrag ECU/kg Tabakblätter |

1 | Badischer Geudertheimer | | 0,684 |

2 | Badischer Burley E | | 0,682 |

3 | Virgin D | | 0,641 |

4 | a)Paraguay und seine Hybridenb)Dragon vert und seine HybridenPhilippinPetit Grammont (Flobecq)SemoisAppelterre | } | 0,510 |

5 | Nijkerk | | 0,410 |

6 | a)Misionero und seine Hybridenb)Rio Grande und seine Hybriden | } | 0,511 |

7 | Bright | | 0,692 |

8 | Burley I | | 0,644 |

9 | Maryland | | 0,644 |

10 | a)Kentucky und seine Hybridenb)Moro di Coric)Salento | } | 0,627 |

11 | a)Forchheimer Havanna II cb)Nostrano del Brentac)Resistente 142d)Gojano | } | 0,684 |

12 | a)Beneventanob)Brasile Selvaggio und ähnliche Sorten | } | 0,474 |

13 | Xanti-Yakà | | 1,088 |

14 | a)Perustitzab)Samsun | } | 0,741 |

15 | Erzegovina und ähnliche Sorten | | 0,677 |

16 | a)Round Tipb)Scafatic)Sumatra I | } | 8,000 |

17 | Basma | | 0,986 |

18 | Katerini und ähnliche Sorten | | 1,006 |

19 | Klassischer Kaba Koulak | | 0,908 |

20 | a)Nicht klassischer Kaba Koulakb)Elassona, Myrodata Smyrne, Trapezous und PHI 1 | } | 0,908 |

21 | Myrodata Agrinion | | 0,908 |

22 | Zichnomyrodata | | 0,908 |

23 | Tsebelia | | 0,908 |

24 | Mavra | | 0,908 |

25 | Burley GR | | 0,501 |

26 | Virginia GR | | 0,692 |

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ANHANG VII

TOLERANZGRENZEN IN PROZENT DES EIGENGEWICHTS

I. Tabak durch die Interventionsstelle in Blättern gekauft

Sorten | im Laufe des Kaufjahres |

Dark, air-cured (1, 4, 5, 6, 11, 12) | 8 % |

Fire-cured (10) | 8 % |

Spezialtabak (10) | 8 % |

Light, air-cured (2, 8, 9, 25) | 5 % |

Flue-cured (3, 7, 26) | 5 % |

Sun-cured (13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24) | 8 % |

II. Tabak durch die Interventionsstelle in Ballen gekauft

Sorten | im Laufe des Kaufjahres | im Laufe der folgenden Jahre |

Dark, air-cured (1, 4, 5, 6, 11, 12) | 1,5 % | 0,7 % |

Fire-cured (10) | 1,5 % | 0,7 % |

Spezialtabak (16) | 1,5 % | 0,7 % |

Light, air-cured (2, 8, 9, 25) | 1,0 % | 0,6 % |

Flue-cured (3,7,26) | 1,0 % | 0,8 % |

Sun-cured (13, 14, 15) (17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24) | 1,0 % 2,0 % | 0,6 % 1,0 % |

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ANHANG VIII

Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 410/76 wird wie folgt geändert:

I. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 1 erhält folgende Fassung:

"1. Badischer Geudertheimer".

II. Die Sortenbezeichnung gegenüber der laufenden Nummer 11 erhält folgende Fassung

"11. | a)Forchheimer Havanna II c) | } | 26 % |

b)Nostrano del Brenta |

c)Resistente 142 |

d)Gojano". |

III. Folgende Spalten werden hinzugefügt:

Laufende Nummer | Sorten | Höchstzulässiger Gewichtsverlust (in Prozent des Eigengewichts der Tabakblätter) [1] |

17 | Basma | 13,7 |

18 | Katerini und ähnliche Sorten | 17,6 |

19 | Klassischer Kaba Koulak | 14,9 |

20 | a)Nicht klassischer Kaba Koulak b) Elassona, Myrodata Smyrne, Trapezous und PHI 1b)Elassona, Myrodata Smyrne, Trapezous und PHI 1 | 14,9 |

21 | Myrodata Agrinion | 13,4 |

22 | Zichnomyrodata | 14,9 |

23 | Tsebelia | 14,9 |

24 | Mavra | 14,9 |

25 | Burley GR | 24,9 |

26 | Virginia GR | 14,0 |

[1] Diese Sätze werden bei entripptem Tabak um 4 Punkte erhöht.

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