31981D0747

81/747/EWG: Beschluß des Rates vom 17. September 1981 zur Ersetzung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Amtsblatt Nr. L 269 vom 24/09/1981 S. 0021 - 0021


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BESCHLUSS DES RATES

vom 17. September 1981

zur Ersetzung eines stellvertretenden Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer

(81/747/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 27,

gestützt auf den Beschluß des Rates vom 17. März 1980 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer für die Zeit bis zum 16. März 1982,

in der Erwägung, daß infolge des Rücktritts von Frau Renken, der dem Rat am 2. September 1981 mitgeteilt wurde, ein Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des eingangs genannten Ausschusses in der Gruppe der Vertreter der Arbeitnehmer frei geworden ist,

gestützt auf die am 2. September 1981 vorgelegte Kandidatur -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Herr Rolf Aschenbeck wird als Nachfolger von Frau Renken für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 16. März 1982, zum stellvertretenden Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 17. September 1981.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. HOWE

(1) ABl. Nr. L 257 vom 19. 10. 1968, S. 2.