81/599/EWG: Beschluß des Rates vom 27. Juli 1981 zur Festlegung eines dritten Aktionsplans im Bereich der Information und Dokumentation (1981-1983)
Amtsblatt Nr. L 220 vom 06/08/1981 S. 0029 - 0033
**** ( 1 ) ABL . NR . C 278 VOM 28 . 10 . 1980 , S . 4 . ( 2 ) ABL . NR . C 144 VOM 15 . 6 . 1981 , S . 101 . ( 3 ) ABL . NR . C 353 VOM 31 . 12 . 1980 , S . 29 . ( 4 ) ABL . NR . L 311 VOM 4 . 11 . 1978 , S . 1 . BESCHLUSS DES RATES VOM 27 . JULI 1981 ZUR FESTLEGUNG EINES DRITTEN AKTIONSPLANS IM BEREICH DER INFORMATION UND DOKUMENTATION ( 1981-1983 ) ( 81/599/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 235 , AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION ( 1 ), NACH STELLUNGNAHME DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ( 2 ), NACH STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES ( 3 ), IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE : GEMÄSS ARTIKEL 2 DES VERTRAGES IST ES INSBESONDERE AUFGABE DER GEMEINSCHAFT , EINE HARMONISCHE ENTWICKLUNG DES WIRTSCHAFTSLEBENS SOWIE EINE BESTÄNDIGE UND AUSGEWOGENE WIRTSCHAFTSAUSWEITUNG INNERHALB DER GEMEINSCHAFT ZU FÖRDERN . DA SICH DIE VERWERTUNG VON INFORMATION ZU EINEM DER WESENTLICHEN FAKTOREN DES WIRTSCHAFTSGESCHEHENS , DER INNOVATION , DER WISSENSCHAFT , ERZIEHUNG UND VERWALTUNG ENTWICKELT , IST ES WICHTIG , DASS DIE WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE INFORMATION AUF DEN WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN BEREICH ERWEITERT WIRD , INDEM JEDE ART VON INITIATIVE VON ÖFFENTLICHER ODER PRIVATER SEITE ERMUTIGT UND UNTERSTÜTZT WIRD . DIE STAATS- UND REGIERUNGSCHEFS HABEN AUF IHRER TAGUNG VOM 21 . UND 22 . JUNI 1979 IN STRASSBURG ERKLÄRT , DASS DIE DYNAMIK DER AUF DEN NEUEN ELEKTRONISCHEN TECHNOLOGIEN BASIERENDEN INFORMATIONSINDUSTRIE EINE BEDEUTSAME QUELLE DES WIRTSCHAFTLICHEN WACHSTUMS UND DER SOZIALEN ENTWICKLUNG DARSTELLE . DIE GLEICHZEITIGE ENTWICKLUNG DER ERSTELLUNG UND NUTZUNG VON INFORMATIONEN IN DER GEMEINSCHAFT SOLL ES ERMÖGLICHEN , SCHRITTWEISE EIN ANGEMESSENES GLEICHGEWICHT ZWISCHEN EIN- UND AUSGEHENDEN INFORMATIONSFLÜSSEN ÜBER DIE GRENZEN HINWEG , INSBESONDERE ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND DRITTLÄNDERN , AUF DER GRUNDLAGE DER GEGENSEITIGKEIT HERZUSTELLEN , WAS UNTER ANDEREM DEN ZUGANG DER BENUTZER IN DER GEMEINSCHAFT ZU VON AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT STAMMENDEN INFORMATIONSQUELLEN UND DATEN GARANTIEREN WIRD . DIE AUFGABE , DURCH STÜTZUNGSPROGRAMME UND FÖRDERUNGSMASSNAHMEN DIE GRUNDLAGE FÜR WIRKUNGSVOLLE INFORMATIONSDIENSTE HERZUSTELLEN , OBLIEGT HAUPTSÄCHLICH DEN MITGLIEDSTAATEN . DIESE MASSNAHMEN MÜSSTEN DURCH SPEZIFISCHE AKTIONEN DER GEMEINSCHAFT VERSTÄRKT WERDEN . DIE NOTWENDIGKEIT , DIE BEREITS IM RAHMEN DER BEIDEN ERSTEN AKTIONSPLÄNE AUF DEM GEBIET DER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHEN INFORMATION UND DOKUMENTATION ( WTID ) BEGONNENEN TÄTIGKEITEN ZU FESTIGEN UND ZU VERSTÄRKEN , RECHTFERTIGT DIE INGANGSETZUNG EINES DRITTEN AKTIONSPLANS , DER ZUR VERWIRKLICHUNG DER GENANNTEN ZIELE DES VERTRAGES BEITRAGEN SOLL . ES IST ERFORDERLICH , GLEICHZEITIG DIE LEITLINIEN FÜR EINE GEEIGNETE KOORDINIERUNG IN DEM BETREFFENDEN BEREICH AUF NATIONALER UND GEMEINSCHAFTSEBENE ZU DEFINIEREN . IM VERTRAG SIND DIE HIERFÜR ERFORDERLICHEN BESONDEREN BEFUGNISSE NICHT VORGESEHEN . DER AUSSCHUSS FÜR WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE INFORMATION UND DOKUMENTATION ( AWTID ) UND DER AUSSCHUSS FÜR WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE FORSCHUNG ( AWTF ) HABEN ZUM VORSCHLAG DER KOMMISSION STELLUNG GENOMMEN - BESCHLIESST : ARTIKEL 1 FÜR EINEN AM 1 . JANUAR 1981 BEGINNENDEN ZEITRAUM VON DREI JAHREN WIRD EIN DRITTER AKTIONSPLAN IM BEREICH DER INFORMATION UND DOKUMENTATION NACH MASSGABE DES ANHANGS FESTGELEGT . DIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES AKTIONSPLANS ERFORDERLICHEN MITTEL , DEREN BETRAG AUF 15 MILLIONEN ECU FESTGELEGT WIRD , WERDEN IM HAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN VERANSCHLAGT . ARTIKEL 2 DIE KOMMISSION SORGT FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES DRITTEN AKTIONSPLANS UND WIRD VOM AWTID UNTERSTÜTZT . DIE BEFUGNISSE UND ARBEITSWEISE DES AWTID GEMÄSS ANHANG II DES BESCHLUSSES 78/887/EWG DES RATES VOM 9 . OKTOBER 1978 ZUR FESTLEGUNG EINES ZWEITEN DREIJAHRES-AKTIONSPLANS IM BEREICH DER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHEN INFORMATION UND DOKUMENTATION ( 4 ) GELANGEN DABEI NACH MASSGABE DER DURCHFÜHRUNG DES DRITTEN AKTIONSPLANS ENTSPRECHEND ZUR ANWENDUNG . DIE KOMMISSION INFORMIERT DEN AWTID UND DEN AWTF REGELMÄSSIG ÜBER DEN FORTGANG DER ARBEITEN IN DEM BETREFFENDEN BEREICH SOWIE IN DEN DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN BEREICHEN . FERNER LIEGT SIE DEM RAT UND DEM EUROPÄISCHEN PARLAMENT JEDES JAHR EINEN AUSFÜHRLICHEN BERICHT DARÜBER VOR . ARTIKEL 3 ( 1 ) NACH ARTIKEL 228 DES VERTRAGES KANN DIE GEMEINSCHAFT MIT DRITTEN LÄNDERN KOOPERATIONSABKOMMEN SCHLIESSEN , INSBESONDERE IM RAHMEN DER EUROPÄISCHEN KONFERENZ DER VERWALTUNG FÜR POST UND FERNMELDEWESEN ( CEPT ). ( 2 ) DIE KOMMISSION IST BEFUGT , KOOPERATIONSABKOMMEN NACH MASSGABE DES BESCHLUSSES 78/887/EWG , INSBESONDERE DES ARTIKELS 3 UND DES ANHANGS II , AUSZUHANDELN . GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 27 . JULI 1981 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT P . WALKER **** ( 1 ) EINSCHLIESSLICH EINES VORLÄUFIG EINGESETZTEN BETRAGS VON 5 500 000 ECU , DER FÜR DIE AUFRUFE ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLAEGEN IM RAHMEN DIESES ZIELS VORGESEHEN IST . ANHANG DRITTER AKTIONSPLAN IM BEREICH DER INFORMATION UND DOKUMENTATION ( 1981-1983 ) AUFBAUEND AUF EURONET DIANE UND ANDEREN VON 1975 BIS 1980 IM RAHMEN DER BEIDEN ERSTEN AKTIONSPLÄNE ERZIELTEN ERFOLGEN , SOWIE ZUR STÄRKUNG UND ERGÄNZUNG NATIONALER MASSNAHMEN DER MITGLIEDSLÄNDER , STREBT DER DRITTE AKTIONSPLAN AN : 1 . DIE KONSOLIDIERUNG UND STEIGERUNG DER LEISTUNGSFÄHIGKEITEN VON EURONET UND DIE ERWEITERUNG UND VERBESSERUNG DER DIENSTE VON DIANE ; 2 . ZUR SCHAFFUNG WEITERER QUALITATIV ANSPRUCHSVOLLER INFORMATIONSDIENSTE IN EUROPA BEIZUTRAGEN , UM DIE UNTERSCHIEDLICHSTEN BEDÜRFNISSE ZU BEFRIEDIGEN UND SOWOHL ÖFFENTLICHE ALS AUCH KOMMERZIELLE AKTIVITÄTEN AUF DIESEM GEBIET ANZUREGEN ; 3 . DIE UNTERSTÜTZUNG DER BENUTZER UND INFORMATIONSVERMITTLER UND DIE ENTWICKLUNG DES INFORMATIONSMARKTES IN DEN MITGLIEDSTAATEN ; 4 . DIE FÖRDERUNG DER ANWENDUNG NEUER TECHNOLOGIEN UND METHODEN AUF DIE INFORMATIONSDIENSTE . DIE BEIDEN ERSTEN ZIELE SIND GEGENWÄRTIG VORRANGIG ; DIE ANDEREN BEIDEN ZIELE SIND ERGÄNZUNGEN , WOBEI ES SICH HIERBEI WÄHREND DER LAUFZEIT DES DRITTEN AKTIONSPLANS IM WESENTLICHEN UM DIE BEOBACHTUNG UND BEWERTUNG DER ENTWICKLUNGEN , DIE DURCHFÜHRUNG VON UNTERSUCHENDEN STUDIEN , DIE KOORDINIERUNG NATIONALER AUFFASSUNGEN UND TÄTIGKEITEN , DIE BESTIMMUNG VON AKTIONEN , DIE AUF GEMEINSCHAFTSEBENE ANGEMESSEN SEIN KÖNNEN UND DIE DEFINITION VON VORHABEN HANDELN WIRD , DIE SOLCHE AKTIONEN SICHERSTELLEN KÖNNEN . WÄHREND DER LAUFZEIT DES DRITTEN AKTIONSPLANS SOLLTEN GROSSE ANSTRENGUNGEN IM BEREICH DER INFORMATION UND DER DOKUMENTATION UNTERNOMMEN WERDEN , UM DIE VERWIRKLICHUNG ALLER VOM RAT IN SEINER ENTSCHLIESSUNG VOM 24 . JUNI 1971 GESETZTEN ZIELE ZU ERMÖGLICHEN UND DIE GEMEINSCHAFT SOWIE DEREN WIRTSCHAFT , INDUSTRIE , WISSENSCHAFT , FORSCHUNG UND VERWALTUNG AUF DIE AUFGABENSTELLUNGEN DER 80ER JAHRE VORZUBEREITEN . DER DRITTE AKTIONSPLAN ENTHÄLT FOLGENDE VIER HAUPTKAPITEL : 1 . EURONET : ÖFFENTLICHES NETZ AB 1983 DAS EURONET NETZWERK , SEIT NOVEMBER 1979 OPERATIONELL UND MIT EINER ERHEBLICH ERWEITERTEN KAPAZITÄT SEIT MITTE 1980 , - WIRD BIS ENDE 1983 VON DEN NATIONALEN POSTVERWALTUNGEN UNTER AUFSICHT DER KOMMISSION , WELCHE WEITERHIN ZUR TEILWEISEN DECKUNG ETWAIGER BETRIEBSVERLUSTE BEITRAGEN WIRD , VERWALTET . DIE FINANZIERUNG DER BETRIEBSVERLUSTE MUSS AUF DER GRUNDLAGE DER UNTERHALTSKOSTEN NEU VERHANDELT WERDEN , WOBEI DIE BEI DER INDIENSTSTELLUNG DES NETZES EINGETRETENE VERZÖGERUNG UND DAS AUFTAUCHEN PARALLELER NATIONALER NETZE ANGEMESSEN ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND ; - MUSS INSBESONDERE AUF GRIECHENLAND AUSGEDEHNT UND INNERHALB ALLER MITGLIEDSTAATEN ERWEITERT WERDEN , UM DER STEIGENDEN NACHFRAGE NACH INFORMATION UND DOKUMENTATION SCHNELL FOLGEN ZU KÖNNEN . DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE NOTWENDIGE ERWEITERUNG SOLL IN ZUNEHMENDEM MASSE BEI DEN POSTVERWALTUNGEN LIEGEN UND GEMEINSCHAFTSMITTEL SOLLEN FÜR REGIONALE ERWEITERUNGEN INNERHALB DER MITGLIEDSTAATEN NICHT BENUTZT WERDEN ; - SOLL MIT ANDEREN NETZEN IN EUROPA AUF DER GRUNDLAGE VON KOOPERATIONSABKOMMEN GEMÄSS ARTIKEL 3 DES VORLIEGENDEN BESCHLUSSES VERBUNDEN WERDEN ; ETWAIGE VERBINDUNGEN MIT NETZEN IN NICHTEUROPÄISCHEN INDUSTRIELÄNDERN SOLLEN AUF DER GRUNDLAGE DER GEGENSEITIGKEIT UND MIT VERKEHRSGARANTIEN IN BEIDEN RICHTUNGEN HERGESTELLT WERDEN , UNTER WAHRUNG DER GRUNDPRINZIPIEN DES VERTRAGES UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER INTERESSEN DES DIANE-NETZES , DESSEN DIENSTE NACH MÖGLICHKEIT AUF ENTWICKLUNGSLÄNDER , EINSCHLIESSLICH DER LÄNDER DES LOME-ABKOMMENS , AUSGEDEHNT WERDEN SOLLEN ; - MUSS WEITERHIN AKTIV VOM " LAUNCH TEAM " UNTERSTÜTZT WERDEN , SOLANGE DIES NOTWENDIG IST ; - WIRD SPEZIELL VON SEITEN DER POSTVERWALTUNGEN MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES DRITTVERKEHRS ERFORDERN , UM EIN BESSERES FINANZIELLES GLEICHGEWICHT SICHERZUSTELLEN ; - MUSS SCHRITTWEISE UND REIBUNGSLOS BIS SPÄTESTENS ENDE 1983 IN EIN ÖFFENTLICHES NETZ ÜBERFÜHRT WERDEN , DAS UNTER ALLEINIGER VERANTWORTUNG DER POSTVERWALTUNGEN STEHEN WIRD . DIESER WECHSEL ERFORDERT EINE VERLÄNGERUNG DER VEREINBARUNGEN ÜBER DIE TARIFE FÜR EINEN AUSREICHEND LANGEN ZEITRAUM , UM DIE INTERESSEN DER BENUTZER ZU SCHÜTZEN UND DIE FÖRDERUNG DER DIENSTE DER DIANE-HOSTS ZU UNTERSTÜTZEN . DER FÜR DIESES ZIEL BEREITGESTELLTE BETRAG BELÄUFT SICH AUF 4 500 000 ECU . 2 . BESCHLEUNIGTE ENTWICKLUNG HOCHWERTIGER DIENSTE IN EUROPA DIE KONTINUIERLICHE ENTWICKLUNG DER INFORMATIONSBEREITSTELLUNG AUS PRIVATEN UND ÖFFENTLICHEN QUELLEN FÜR EUROPÄISCHE BENUTZER IST EIN WICHTIGES ZIEL DES DRITTEN AKTIONSPLANS , MIT DEM DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR WEITERE HOCHWERTIGE INFORMATIONSDIENSTE GESCHAFFEN WERDEN SOLLEN . DIE IN DIESEM BEREICH DURCHZUFÜHRENDEN MASSNAHMEN SOLLEN : - ZUR SCHAFFUNG WEITERER HOCHWERTIGER DIENSTE BEITRAGEN UND LÜCKEN DORT SCHLIESSEN , WO DIES FÜR DIE GEMEINSCHAFT VON BEDEUTUNG IST ; - GEMEINSCHAFTSINTERESSEN ENTSPRECHEN UND , SOWEIT ERFORDERLICH , ELEMENTE ENTHALTEN , DIE EINE EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT BEDINGEN ; - NATIONALE PROGRAMME BERÜCKSICHTIGEN UND , SOWEIT DIES MÖGLICH UND ANGEMESSEN IST , TÄTIGKEITEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN DURCH GEMEINSCHAFTSUNTERSTÜTZUNG FÖRDERN . DIE KOMMISSION WIRD MIT HILFE DES AWTID VOR DEM 1 . JANUAR 1982 DIE KRITERIEN , VERFAHREN UND MECHANISMEN FESTLEGEN , DIE DIE BESCHLEUNIGUNG EINER DERARTIGEN ENTWICKLUNG WÄHREND DER LAUFZEIT DES AKTIONSPLANS ( INSBESONDERE FÜR DIE AUFRUFE ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLAEGEN ) ERMÖGLICHEN . DER FÜR DIESES ZIEL BEREITGESTELLTE BETRAG BELÄUFT SICH AUF 7 500 000 ECU ( 1 ). 3 . BENUTZERUNTERSTÜTZUNG UND MARKTENTWICKLUNG IN ERGÄNZUNG DER VORRANGIGEN TÄTIGKEITEN DER NUMMERN 1 UND 2 MÜSSEN EINIGE BEGLEITENDE MASSNAHMEN DURCHGEFÜHRT WERDEN , DIE SICH AUF GEMEINSCHAFTSEBENE ZUR BEWERTUNG DER SITUATION UND ZUR VORBEREITUNG ZUKÜNFTIGER UNTERSTÜTZENDER POLITIKEN UND TÄTIGKEITEN ALS ERFORDERLICH ERWEISEN : - ZUR ANREGUNG EINES GRÖSSEREN UND TRANSPARENTEREN MARKTES FÜR EUROPÄISCHE INFORMATIONSDIENSTE UND BESONDERS FÜR DIE ÜBER DIANE ANGEBOTENEN DIENSTE , BEI DENEN EINE ZUNEHMENDE BETEILIGUNG UND EINE STUFENWEISE ÜBERTRAGUNG DER VERANTWORTUNG AUF DIE HOSTS , DATENBASENHERSTELLER UND DIE ANDEREN INTERESSIERTEN PARTEIEN GEPLANT IST ; - ZUR VERBESSERUNG DES INFORMATIONSMARKTES IN EUROPA ANHAND SYSTEMATISCHER ANALYSEN ; - ZUR FÖRDERUNG DER AUSFUHR VON ERZEUGNISSEN UND INFORMATIONSDIENSTEN AUS DER GEMEINSCHAFT IN ANDERE INDUSTRIELÄNDER SOWIE IN ENTWICKLUNGSLÄNDER EINSCHLIESSLICH DER LÄNDER DES LOME-ABKOMMENS , INSBESONDERE DURCH SEMINARE , STUDIEN , ARBEITSGRUPPEN UND ANDERE MITTEL ; - ZUR BEWERTUNG DES BENUTZERBEDARFS UND ZU DEREN ANGEMESSENER UNTERSTÜTZUNG , BESONDERS DURCH AUSKUNFTS- UND VERMITTLUNGSDIENSTE ; - ZUR ANREGUNG WIRKSAMER DOKUMENTLIEFERDIENSTE UNTER BERÜCKSICHTIGUNG BESTEHENDER EINRICHTUNGEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN ; - ZUR ENTWICKLUNG GEEIGNETER MEHRSPRACHIGKEITSHILFSMITTEL , UM DIE SPRACHBARRIEREN FÜR DIE BENUTZER ZU SENKEN ; - ZUR BESONDEREN BERÜCKSICHTIGUNG DER ANFORDERUNGEN DER KLEIN- UND MITTELBETRIEBE UND UM DIE WEITERE ENTWICKLUNG VON VERMITTLUNGS- UND ANDEREN DIENSTEN ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER BESONDEREN BEDÜRFNISSE UND SACHZWÄNGE DIESER BETRIEBE ZU ERMUTIGEN ; - ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER BENUTZERINTERESSEN BEI DER DEFINITION ODER EINFÜHRUNG EUROPÄISCHER ODER INTERNATIONALER NORMEN . DER FÜR DIESES ZIEL BEREITGESTELLTE BETRAG BELÄUFT SICH AUF 2 000 000 ECU . 4 . NEUE TECHNOLOGIEN UND METHODEN DIESE MÜSSEN BEOBACHTET UND SELEKTIV PROJEKTIERT WERDEN ZUR QUALITÄTSVERBESSERUNG , LEISTUNGSSTEIGERUNG , KOSTENSENKUNG , STÄRKUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER INFORMATIONSSYSTEME UND -DIENSTE IN EUROPA UND ZUR ERWEITERUNG IHRES ERFASSUNGSBEREICHS . ES IST BESONDERS WICHTIG , DASS SOLCHE ENTWICKLUNGEN IN ANGEMESSENER WEISE EINGEFÜHRT WERDEN , UM SOWOHL DIE INFORMATIONSLIEFERANTEN WIE AUCH DIE BENUTZER IN DEN GENUSS DER VORTEILE DER NEUEN TECHNOLOGIEN ZU BRINGEN . ES IST NICHT BEABSICHTIGT , IM RAHMEN DES DRITTEN AKTIONSPLANS NEUE TECHNOLOGIEN ZU ENTWICKELN , SONDERN IHRE ANWENDUNG UND ANPASSUNG IN DER GEMEINSCHAFT SO SCHNELL UND WIRKUNGSVOLL WIE MÖGLICH ZU FÖRDERN . ZUNÄCHST SOLLTE DIES AUF FOLGENDE WEISE ERREICHT WERDEN : - DURCH BEOBACHTUNG DER ENTSTEHENDEN TECHNOLOGIEN UND IHRER ANWENDUNGEN ; - DURCH ERSTELLUNG EINER KOORDINIERTEN UND SYSTEMATISCHEN ORIENTIERUNG DER ENTWICKLUNGEN , DIE SICH MÖGLICHERWEISE AUF DIE INFORMATION UND DOKUMENTATION AUSWIRKEN ; - DURCH DURCHFÜHRUNG SPEZIELLER STUDIEN , BEISPIELSWEISE STÄRKER BENUTZERORIENTIERTER RETRIEVALSYSTEME UND DES ELEKTRONISCHEN VERÖFFENTLICHUNGSWESENS ; - DURCH BESTIMMUNG UND DEFINITION VON AKTIONEN , DIE SICH AUF GEMEINSCHAFTSEBENE ANBIETEN . DER FÜR DIESES ZIEL BEREITGESTELLTE BETRAG BELÄUFT SICH AUF 1 000 000 ECU .