31981D0074

81/74/EGKS: Beschluß des Rates vom 9. Februar 1981 zur Ersetzung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Amtsblatt Nr. L 057 vom 04/03/1981 S. 0022 - 0022


****

( 1 ) ABL . NR . L 283 VOM 28 . 10 . 1980 , S . 28 .

( 2 ) ABL . NR . L 326 VOM 2 . 12 . 1980 , S . 20 .

BESCHLUSS DES RATES

VOM 9 . FEBRUAR 1981

ZUR ERSETZUNG EINES MITGLIEDS DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL

( 81/74/EGKS )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ÜBER DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 18 ,

GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 20 . OKTOBER 1980 ÜBER DIE BESTIMMUNG DER MASSGEBENDEN ORGANISATIONEN , DENEN ES OBLIEGT , LISTEN DER KANDIDATEN FÜR DEN BERATENDEN AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL AUFZUSTELLEN ( 1 ),

GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 25 . NOVEMBER 1980 ZUR ERNENNUNG DER MITGLIEDER DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL FÜR DIE ZEIT BIS ZUM 24 . NOVEMBER 1982 ( 2 ),

IN DER ERWAEGUNG , DASS IN DIESEM AUSSCHUSS DURCH DEN RÜCKTRITT VON HERRN KARL-ERNST BROSCH , VON DEM DER RAT AM 26 . JANUAR 1981 UNTERRICHTET WURDE , EIN SITZ IN DER GRUPPE DER ARBEITNEHMER FREI GEWORDEN IST ,

NACH KENNTNISNAHME VON DER AM 26 . JANUAR 1981 VORGELEGTEN KANDIDATUR -

BESCHLIESST :

EINZIGER ARTIKEL

HERR KARL-HEINZ SABELLEK WIRD ZUM MITGLIED DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL ERNANNT UND ERSETZT IN DIESER EIGENSCHAFT HERRN BROSCH FÜR DESSEN VERBLEIBENDE AMTSZEIT , D.H . BIS ZUM 24 . NOVEMBER 1982 .

GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 9 . FEBRUAR 1981 .

IM NAMEN DES RATES

DER PRÄSIDENT

G . BRAKS