81/74/EGKS: Beschluß des Rates vom 9. Februar 1981 zur Ersetzung eines Mitglieds des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Amtsblatt Nr. L 057 vom 04/03/1981 S. 0022 - 0022
**** ( 1 ) ABL . NR . L 283 VOM 28 . 10 . 1980 , S . 28 . ( 2 ) ABL . NR . L 326 VOM 2 . 12 . 1980 , S . 20 . BESCHLUSS DES RATES VOM 9 . FEBRUAR 1981 ZUR ERSETZUNG EINES MITGLIEDS DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL ( 81/74/EGKS ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ÜBER DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 18 , GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 20 . OKTOBER 1980 ÜBER DIE BESTIMMUNG DER MASSGEBENDEN ORGANISATIONEN , DENEN ES OBLIEGT , LISTEN DER KANDIDATEN FÜR DEN BERATENDEN AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL AUFZUSTELLEN ( 1 ), GESTÜTZT AUF DEN BESCHLUSS DES RATES VOM 25 . NOVEMBER 1980 ZUR ERNENNUNG DER MITGLIEDER DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL FÜR DIE ZEIT BIS ZUM 24 . NOVEMBER 1982 ( 2 ), IN DER ERWAEGUNG , DASS IN DIESEM AUSSCHUSS DURCH DEN RÜCKTRITT VON HERRN KARL-ERNST BROSCH , VON DEM DER RAT AM 26 . JANUAR 1981 UNTERRICHTET WURDE , EIN SITZ IN DER GRUPPE DER ARBEITNEHMER FREI GEWORDEN IST , NACH KENNTNISNAHME VON DER AM 26 . JANUAR 1981 VORGELEGTEN KANDIDATUR - BESCHLIESST : EINZIGER ARTIKEL HERR KARL-HEINZ SABELLEK WIRD ZUM MITGLIED DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL ERNANNT UND ERSETZT IN DIESER EIGENSCHAFT HERRN BROSCH FÜR DESSEN VERBLEIBENDE AMTSZEIT , D.H . BIS ZUM 24 . NOVEMBER 1982 . GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 9 . FEBRUAR 1981 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT G . BRAKS