81/9/EWG: Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 1980 zur Änderung der Entscheidung der Kommission 78/463/EWG zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe
Amtsblatt Nr. L 033 vom 05/02/1981 S. 0028 - 0030
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 21 S. 0032
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 21 S. 0032
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 15. Dezember 1980 zur Änderung der Entscheidung der Kommission 78/463/EWG zur Schaffung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe (81/9/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf den am 28. Mai 1979 unterzeichneten Vertrag über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 146 der beigefügten Akte, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 22 der Akte muß die Entscheidung der Kommission 78/463/EWG (2) gemäß den in Anhang II gegebenen Ausrichtungen und unter den in Artikel 146 dieser Akte vorgesehenen Bedingungen geändert werden. Infolgedessen ist Anhang I entsprechend zu ergänzen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang I Buchstabe "A. Standarddeckungsbeiträge" der Entscheidung 78/463/EWG wird wie folgt ergänzt: 1. Der letzte Unterabsatz wird durch folgenden Satz ergänzt: "; die SDB werden in Griechenland in 15 Bezirksgruppen unterteilt." 2. Fußnote (1) wird durch folgenden Umrechnungskurs ergänzt: ", 35,3081 Drachmen." 3. Die SDB für die Mitgliedstaaten werden durch die im Anhang für Griechenland genannten ergänzt. Artikel 2 Diese Entscheidung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 15. Dezember 1980 Für die Kommission Finn GUNDELACH Vizepräsident (1) ABl. Nr. L 291 vom 19.11.1979, S. 9. (2) ABl. Nr. L 148 vom 5.6.1978, S. 1. ANHANG >PIC FILE= "T0020150"> >PIC FILE= "T0020151">