Erste Richtlinie 80/1335/EWG der Kommission vom 22. Dezember 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Analysemethoden zur Kontrolle der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel
Amtsblatt Nr. L 383 vom 31/12/1980 S. 0027 - 0046
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0087
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 2 S. 0215
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0087
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 2 S. 0215
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0014
++++ ERSTE RICHTLINIE DER KOMMISSION vom 22 . Dezember 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Analysemethoden zur Kontrolle der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel ( 80/1335/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , gestützt auf die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27 . Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ( 1 ) , geändert durch die Richtlinie 79/661/EWG ( 2 ) , insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1 , in Erwägung nachstehende Gründe : Die Richtlinie 76/768/EWG sieht amtliche Kontrollen der kosmetischen Mittel vor , um nachzuprüfen , ob die aufgrund der Gemeinschaftsbestimmungen über die Zusammensetzung der kosmetischen Mittel vorgeschriebenen Bedingungen erfuellt sind . Hierzu müssen so rasch wie möglich alle erforderlichen Analysemethoden festgelegt werden . Die Festsetzung der Methoden für die Probenahme , die Vorbereitung der Proben im Laboratorium , den Nachweis und die quantitative Bestimmung des freien Natrium - und Kaliumhydroxids , den Nachweis und die quantitative Bestimmung von Oxalsäure und ihrer alkalischen Salze in Haarpflegemitteln , die Bestimmung des Chloroformgehalts in Zahnpasten , die Bestimmung des Zinkgehalts , den Nachweis und die quantitative Bestimmung von Phenolsulfonsäure bedeutet einen ersten Schritt in dieser Richtung . Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung an den Technischen Fortschritt im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG - HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN : Artikel 1 Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Maßnahmen , um sicherzustellen , daß für - die Probenahme , - die Vorbereitung der Proben im Laboratorium , - den Nachweis und die quantitative Bestimmung des freien Natrium - und Kaliumhydroxids , - den Nachweis und die quantitative Bestimmung von Oxalsäure und ihrer alkalischen Salze in Haarpflegemitteln , - die Bestimmung des Chloroformgehalts in Zahnpasten , - die Bestimmung des Zinkgehalts , - den Nachweis und die quantitative Bestimmung der Phenolsulfonsäure die amtlichen Kontrollen von kosmetischen Mitteln nach den im Anhang beschriebenen Methoden durchgeführt werden . Artikel 2 Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts - und Verwaltungsvorschriften , um dieser Richtlinie spätestens am 31 . Dezember 1982 nachzukommen . Sie setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis . Artikel 3 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet . Brüssel , den 22 . Dezember 1980 Für die Kommission Richard BURKE Mitglied der Kommission ( 1 ) ABl . Nr . L 262 vom 27 . 9 . 1976 , S . 169 . ( 2 ) ABl . Nr . L 192 vom 31 . 7 . 1979 , S . 35 . ANHANG I . PROBENAHME VON KOSMETISCHEN MITTELN 1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Diese Vorschrift beschreibt die Probenahme von kosmetischen Mitteln , die in den verschiedenen Laboratorien untersucht werden . 2 . DEFINITIONEN Einzelprobe : Einheit , die aus einer zum Verkauf bestimmten Partie entnommen ist ; Gesamtprobe : Summe aller Einzelproben mit demselben Herstellungskennzeichen ; Laborprobe : Teilmenge der Gesamtprobe , die für die einzelnen Laboratorien bestimmt ist ; Versuchsmenge : der für eine Analyse erforderliche Teil der Laborprobe ; Behältnis : Gegenstand , der ein Erzeugnis enthält , und der mit dem Erzeugnis ständig in Berührung kommt . 3 . PROBENAHME 3.1 . Kosmetische Mittel werden in ihrer Originalpackung estnommen und unverändert dem Laboratorium zugeleitet . 3.2 . Bei kosmetischen Mittel die in Grosspackungen oder im Einzelverkauf nicht in der Originalpackung des Herstellers auf den Markt gebracht werden , werden für die Probenahme am Ort , ihrer Verwendung bzw . des Verkaufs besondere Vorschriften erlassen . 3.3 . Aus der Analysenvorschrift und der Zahl der durch jedes Laboratorium vorzunehmenden Analysen ergibt sich die Anzahl an Einzelproben , die für eine Laborprobe erforderlich sind . 4 . IDENTIFIZIERUNG DER PROBEN 4.1 . Die Proben sind am Ort der Probenahme gemäß den geltenden Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats , in dem die Probenahme erfolgt , zu versiegeln und zu identifizieren . 4.2 . Auf jeder Einzelprobe sind folgende Angaben anzubringen : - Name des kosmetischen Mittels , - Datum , Stunde und Ort der Probenahme , - Name der mit der Probenahme beauftragten Person , - Name der die Untersuchung durchführenden Behörde . 4.3 . Über die Probenahme wird gemäß den in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Vorschriften ein Bericht erstellt . 5 . LAGERUNG DER PROBEN 5.1 . Die Einzelproben sind entsprechend den vom Hersteller auf dem Etikett angegebenen Anweisungen zu lagern . 5.2 . Sofern keine besonderen Anweisungen bestehen , sind alle Laborproben bei einer Temperatur zwischen 10 * C und 25 * C und lichtgeschützt aufzubewahre . 5.3 . Die Einzelproben sind erst im Augenblick des Analysebeginns zu öffnen . II . VORBEREITUNG DER PROBEN IM LABORATORIUM 1 . ALLGEMEINES 1.1 . Die Analysebestimmung wird an jeder Einzelprobe durchgeführt . Sofern die Menge zu klein ist , wird eine Mindestzahl von Einzelproben sorgfältig gemischt , bevor die Laborprobe entnommen wird . 1.2 . Das Behältnis wird geöffnet - sofern es die entsprechende Analysemethode vorsieht unter inerter Atmosphäre - und die für die Analyse notwendigen Versuchsmengen möglichst rasch entnommen . Danach werden die Analysen unverzueglich durchgeführt . Wenn die Probe konserviert werden muß , wird das Behältnis unter inerter Atmosphäre wieder verschlossen . 1.3 . Kosmetische Mittel können in fluessigem , festem oder pastösem Zustand sein . Es kann vorkommen , daß ursprünglich homogene Erzeugnisse später in mehreren Phasen vorliegen . In solchen Fällen müssen sie erneut homogenisiert werden . 1.4 . Sofern ein kosmetisches Mittel auf besondere Weise zum Verkauf angeboten wird , so daß nicht im Einklang mit diesen Vorschriften verfahren werden kann , und sofern keine zutreffenden Untersuchungsmethoden bestehen , kann nach eigenen Methoden verfahren werden , wenn diese in schriftlicher Form als Teil des Analyseberichts festgelegt werden . 2 . FLÜSSIGPHASEN 2.1 . In diesem Zustand befinden sich Erzeugnisse wie " Eau de toilette " , Lotionen , Lösungen , Öle , milchige Zubereitungen , die in Flakons , Flaschen , Ampullen oder Tuben verpackt sind . 2.2 . Entnahme der Versuchsmenge : - Vor dem Öffnen das Behältnis kräftig schütteln . - Öffnen . - Einige Milliliter der Flüssigkeit werden zur visuellen Prüfung in ein Reagenzröhrchen gegeben , um festzustellen , welche Eigenschaften das Erzeugnis bei der Entnahme der Versuchsmenge hat . - Behältnis wieder verschließen oder die benötigte Versuchsmenge entnehmen . - Behältnis wieder sorgfältig verschließen . 3 . PASTÖSE PHASEN 3.1 . In diesem Zustand befinden sich Erzeugnisse wie Pasten , Cremes , Emulsionen und Gele , die in Tuben , Druckflaschen oder Tiegel verpackt sind . 3.2 . Entnahme der Versuchsmenge : Zwei Fälle sind möglich : 3.2.1 . Behältnisse mit enger Öffnung ( Tube , Druckflasche ) . Mindestens den ersten Zentimeter des zu analysierenden Produkts beseitigen . Versuchsmenge entnehmen und Behältnis sofort wieder verschließen . 3.2.2 . Behältnis mit weiter Öffnung ( Tiegel ) . Oberfläche leicht wegschaben , um die oberste Schicht zu entfernen . Die Versuchsmenge entnehmen und das Behältnis sofort wieder verschließen . 4 . FESTE PHASEN 4.1 . In diesem Zustand befinden sich Erzeugnisse wie Puder , Kompaktpuder oder Stifte , die in Schachteln oder Dosen verpackt sein können . 4.2 . Entnahme der Versuchsmenge : Zwei Fälle sind möglich : 4.2.1 . Puder . Vor dem Entstöpseln oder Öffnen Puder kräftig schütteln . Öffnen und Versuchsmenge entnehmen . 4.2.2 . Kompaktpuder oder Stift . Durch leichtes Schaben Oberfläche des festen Körpers entfernen und Versuchsmenge entnehmen . 5 . DRUCKGASPACKUNGEN ( Aerosole ) 5.1 . Diese Erzeugnisse sind in Artikel 2 der Richtlinie des Rates 75/324/EWG vom 20 . Mai 1975 definiert ( 1 ) . 5.2 . Laborprobe : Die Druckgaspackung wird zunächst kräftig geschüttelt . Sodann wird eine repräsentative Menge des Inhalts mittels eines Anschlußstücks ( siehe Abbildung 1 ) in eine mit einem Aerosolventil ausgestattete kunststoffbeschichtete durchsichtige Flasche übergeleitet . Die Flasche besitzt kein Steigrohr . In Sonderfällen kann die Analysenmethode die Verwendung anderer Anschlußstücke vorsehen . Durch dieses Überleiten wird der Inhalt der Druckgaspackung gut sichtbar . Vier Fälle sind möglich : 5.2.1 . Der Inhalt ist eine homogene Lösung . Er ist als solcher für die weitere Analyse direkt verwendbar . 5.2.2 . Der Inhalt besteht aus zwei Flüssigphasen . Jede einzelne Phase kann nach dem Umfuellen der untersten Phase in eine zweite Aufnahmeflasche analysiert werden . Beim Umfuellen muß die erste Aufnahmeflasche mit dem Ventil nach unten gehalten werden . Die untere Phase ist häufig wäßrig und enthält kein Treibgas mehr ( Fall Butan/Wasser ) . 5.2.3 . Der Inhalt besteht aus einem Puder in Suspension . Nach Abtrennung des Puders kann die Flüssigphase analysiert werden . 5.2.4 . Aerosolschaum . In die Aufnahmeflasche wird eine Menge von ca . 5 bis 10 Gramm 2-Methoxyäthanol genau eingewogen . Dieser Stoff verhindert bei der Entgasung die Schaumbildung , so daß die Treibgase ohne Flüssigkeitsverlust abgetrennt werden können . 5.3 . Hilfsmittel Das Anschlußstück P1 ( siehe Abbildung 1 ) wird aus Duraluminium oder aus Messing angefertigt . Es ist so beschaffen , daß es mittels eines Anschlußstücks aus Polyäthylen an die unterschiedlichen Ventilsysteme passt ( siehe Abbildungen 2 und 3 ) . Die Aufnahmeflasche ( siehe Abbildung 4 ) besteht aus weissem Glas , das aussen mit einer durchsichtigen Kunststoffschutzschicht überzogen ist . Der Flascheninhalt beträgt 50 bis 100 ml . Die Flasche ist mit dem Ventil , aber ohne Steigrohr ausgestattet . 5.4 . Verfahren Um eine ausreichende Menge überzuleiten , ist es erforderlich , die Luft aus der Flasche zu verdrängen . Zu diesem Zweck werden mittels des Anschlußstücks P1 ungefähr 10 ml Dichlordifluormethan oder Butan ( je nach Art des zu untersuchenden Aerosols ) eingefuellt . Dieses lässt man bis zum vollkommenen Verschwinden der fluessigen Phase verdampfen ; die Flasche ist dabei mit dem Ventil nach oben zu halten . Das Anschlußstück wird abgetrennt und die Aufnahmeflasche gewogen ( " a " Gramm ) . Die Druckgaspakkung , von der eine Probe entnommen werden soll , wird kräftig geschüttelt . Nun wird das Anschlußstück P1 auf das Ventil der Druckgasflasche aufgesetzt ( Ventil nach oben ) , dann die Aufnahmeflasche P t ( Hals nach unten ) auf das Anschlußstück P1 angeschlossen und gedrückt . Auf diese Weise wird die Aufnahmeflasche bis zu etwa 2/3 gefuellt . Wird die Überleitung aufgrund eines Druckausgleichs vorzeitig unterbrochen , so kann sie durch Abkühlen der Aufnahmeflasche fortgesetzt werden . Das Anschlußstück P1 wird abgenommen , die gefuellte Aufnahmeflasche gewogen ( " b " Gramm ) und das Gewicht des übergeleiteten Erzeugnisses ( m1 ) ermittelt ( m1 = b - a ) . Die auf diese Weise erhaltene Probe kann verwendet werden : 1 . für die übliche chemische Analyse , 2 . für eine gaschromatographische Analyse der fluechtigen Bestandteile . 5.4.1 . Chemische Analyse Mit der Aufnahmeflasche - Hals nach oben - wird nun wie folgt verfahren : - Verdampfen . Wenn durch die Verdampfung Schaum gebildet wird , so ist eine Aufnahmeflasche zu verwenden , in die zuvor mittels einer Injektionsspritze durch das Anschlußstück P1 eine bekannte Menge von 2-Methoxyäthanol ( ca . 5 bis 10 g ) eingegeben wird . - Die quantitative Abtrennung der fluechtigen Bestandteile wird durch Bewegen im Wasserbad von 40 * C vervollständigt . - Nach erneutem Wiegen der Aufnahmeflasche ( " c " Gramm ) wird das Gewicht des Rückstands ( m2 ) ermittelt ( m2 = c - a ) . ( Bei der Berechnung des Gewichts des Rückstands ist gegebenenfalls die Menge des zugegebenen Methoxyäthanols zu berücksichtigen . ) - Anschlußstück P1 von der Aufnahmeflasche abnehmen ; - Rückstand in einer bekannten Menge eines geeigneten Lösungsmittels quantitativ lösen ; - Durchführung der gewünschten Analyse an einer aliquoten Teilmenge . Formeln für die Berechnung : R = r * m2/m1 und Q = R * P/100 ; dabei ist : m1 = das Gewicht des in die Aufnahmeflasche übergeleiteten Erzeugnisses , m2 = das Gewicht des Rückstands nach Erwärmen bei 40 * C , r = Prozentanteil der enthaltenen Substanz in m2 ( Bestimmung durch geeignete Methode ) , R = Prozentanteil der enthaltenen Substanz im gesamten Erzeugnis , Q = absolute Gesamtmenge der enthaltenen Substanz in der Druckgaspackung , P = Nettogewicht der ursprünglichen Druckgaspackung . 5.4.2 . Gaschromatographische Analyse der fluechtigen Bestandteile 5.4.2.1 . Prinzip Aus der Aufnahmeflasche P t wird mittels einer Injektionsspritze zur Gaschromatographie eine ausreichende Menge an Flüssigkeit entnommen . Der Inhalt der Spritze wird sodann in den Chromatograph injiziert . 5.4.2.2 . Hilfsmittel Injektionsspritze zur Gaschromatographie ( Abbildung 5 ) " Precision sampling " , Serie A2 ( oder gleichwertige Spritze ) . Diese Spirtze ist an ihrem Nadelende mit einem Verschlußhahn versehen . Die Spritze ist mit der Augnahmeflasche durch das Anschlußstück P1 und durch ein Polyäthylen-Röhrchen ( Länge 8 mm , Durchmesser 2,5 mm ) verbunden . 5.4.2.3 . Verfahren Nach Überleitung einer ausreichenden Menge des Erzeugnisses in die Aufnahmeflasche mittels des Anschlußstücks P1 wird das konische Ende der Spritze , wie unter 5.4.2.2 beschrieben , auf die Aufnahmeflasche aufgesetzt . Bei geöffnetem Verschlußhahn wird eine ausreichende Menge an Flüssigkeit angesaugt ; Gasblasen durch wiederholtes Hin - und Herbewegen des Kolbens entfernt ( erforderlichenfalls Kühlen der Spritze ) . Wenn die Spritze eine ausreichende Menge an blasenfreier Flüssigkeit enthält , wird der Verschlußhahn geschlossen und die Spritze von der Aufnahmeflasche gelöst . Nun wird eine Nadel aufgesetzt , die Spritze in das Einlaßsystem der Chromatographen eingeführt , der Verschlußhahn geöffnet und injiziert . 5.4.2.4 . Interner Standard Sofern die Anwendung eines internen Standards erforderlich ist , so kann dieser ebenfalls mit Hilfe einer Spritze und eines Anschlußstücks in die Aufnahmeflasche eingegeben werden . Abbildung 1 , 2 , 3 , 4 und 5 : siehe ABl . III . NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG DES FREIEN NATRIUM - UND KALIUMHYDROXIDS 1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Die Methode beschreibt die Identifizierung signifikanter Mengen freier Natrium - und/oder Kaliumhydroxide in kosmetischen Mitteln und die quantitative Bestimmung des freien Natrium - und Kaliumhydroxids in Entkräuselungsmitteln und Nagelhautentfernern . 2 . DEFINITION Freies Natrium - und Kaliumhydroxid wird durch die bei der Neutralisation des kosmetischen Mittels unter den vorgeschriebenen Bedingungen verbrauchte ( eingestellte ) Säuremenge bestimmt . Die titrierte Menge wird als freies Natriumhydroxid angegeben . 3 . PRINZIP Die Probe wird in Wasser gelöst oder dispergiert und mit einer eingestellten Säure titriert . Die pH-Wertänderung wird im Verlauf der Säurezugabe registriert . Bei einer einfachen Natrium - oder Kaliumhydroxidlösung entspricht der Endpunkt einer eindeutigen maximalen neutralisierten Menge des registrierten pH-Wertes . Die normale Titrationskurve kann verändert werden durch die Anwesenheit von a ) Ammoniak und andere schwache organische Basen , die selbst eine verhältnismässig flache Titrationskurve aufweisen . Ammoniak wird bei dieser Methode durch Verdampfen bei vermindertem Druck bei Zimmertemperatur entfernt ; b ) Salzen schwacher Säuren , die eine Titrationskurve mit mehren Umschlagspunkten ergeben können . In solchen Fällen entspricht nur der erste Teil der Kurve bis zu dem ersten Umschlagspunkt der Neutralisation des Hydroxid-Ions durch das freie Natrium - oder Kaliumhydroxid . Ein Alternativverfahren - die Titration in alkoholischer Lösung - ist dort anzuwenden , wo eine grössere Störung durch Salze schwacher Säuren verursacht wird . Auch wenn theoretisch die Möglichkeit besteht , daß andere lösliche starke Basen , wie zum Beispiel Lithiumhydroxid und quaternäre Ammoniumhydroxide einen hohen pH-Wert verursachen könnten , ist ihre Anwesenheit in kosmetischen Mitteln dieser Art sehr unwahrscheinlich . 4 . IDENTIFIZIERUNG 4.1 . Reagenzien 4.1.1 . standardisierte alkalische Pufferlösung mit einem pH von 9,18 : 0,05 M Natriumtetraborat-Dekahydrat . 4.2 . Apparative Ausrüstung 4.2.1 . übliche Laborgläser 4.2.2 . pH-Meter 4.2.3 . Glaselektrode 4.2.4 . standardisierte Kalomelelektrode . 4.3 . Verfahren Die Eichung des pH-Meters erfolgt mit Hilfe der Pufferlösung ( 4.1.1 ) . Eine 10 %ige Lösung oder Dispersion der Probe ist in Wasser anzusetzen und abzufiltern ; der pH-Wert ist zu messen . Bei einem pH-Wert von * 12 ist eine quantitative Bestimmung vorzunehmen . 5 . QUANTITATIVE BESTIMMUNG 5.1 . Titration in wäßriger Lösung 5.1.1 . Reagenzien 5.1.1.1 . 0,1 N HCl . 5.1.2 . Apparative Ausrüstung 5.1.2.1 . übliche Laborgläser 5.1.2.2 . pH-Meter , eventuell mit Schreiber 5.1.2.3 . Glaselektrode 5.1.2.4 . standardisierte Kalomelelektrode . 5.1.3 . Verfahren In ein 150-ml-Becherglas werden etwa 0,5 bis 1,0 g der Probe genau eingewogen . Nach Zugabe einiger Siedesteinchen wird das Becherglas , sofern Ammoniak vorhanden ist - in einen Vakuumexsikkator gestellt und mit einer Wasserstrahlpumpe drei Stunden lang evakuiert , bis kein Ammoniakgeruch mehr wahrnehmbar ist . Danach werden 100 ml Wasser hinzugefügt , der Rückstand homogenisiert und mit 0,1 N Salzsäure ( 5.1.1.1 ) titriert . Die Änderung des pH-Wertes ist zu registrieren ( 5.1.2.2 ) . 5.1.4 . Berechnung Die Titrationskurve wird aufgenommen und die Umschlagspunkte abgelesen . Tritt der erste Umschlagspunkt bei einem pH-Wert unter 7 auf , so ist die Probe frei von Natrium - oder Kaliumhydroxid . Bei zwei oder mehr Umschlagspunkten sind nur die ersten relevant . Das Titransvolumen bis zu dem ersten Umschlagspunkt ist festzustellen . Wenn V das Titransvolumen in ml , Wenn M die Masse dieses Probenteils in Gramm * edeuten , dann ist die Konzentration von Natrium - und/oder Kaliumhydroxiden in der Probe , ausgedrückt in Masseprozent von Natriumhydroxid : % NaOH = 0,4 V/M Es ist denkbar , daß sich in der Titrationskurve trotz der Anzeichen für die Anwesenheit einer signifikanten Natrium - oder Kaliumhydroxidmenge kein ausgeprägter Umschlagspunkt ausbildet . In diesem Fall ist die Bestimmung durch Titration in Isopropanol zu wiederholen . 5.2 . Titration in Isopropanol 5.2.1 . Reagenzien 5.2.1.1 . Isopropanol 5.2.1.2 . 1 N HCl 5.2.1.3 . 0,1 N HCl in Isopropanol : Unmittelbar vor dem Gebrauch durch Verdünnung der wässerigen 1,0 N HCl mit Isopropanol anzusetzen . 5.2.2 . Apparative Ausrüstung 5.2.2.1 . übliche Laborgläser 5.2.2.2 . pH-Meter , eventuell mit Schreiber 5.2.2.3 . Glaselektrode 5.2.2.4 . standardisierte Kalomeielektrode . 5.2.3 . Verfahren In einem 150-ml-Becherglas werden etwa 0,5 bis 1,0 g der Probe genau eingewogen . Nach Zugabe einiger Siedesteinchen wird das Becherglas - sofern Ammoniak vorhanden ist - in einen Vakuumexsikkator gestellt und mit einer Wasserstrahlpumpe drei Stunden lang evakuiert , bis kein Ammoniakgeruch mehr wahrnehmbar ist . Danach werden 100 ml Isopropanol hinzugefügt , der Rückstand homogenisiert und mit 0,1 N HCl in Isopropanol ( 5.2.1.3 ) titriert . Die Änderung des pH-Wertes ( 5.2.2.2 ) ist zu registrieren . 5.2.4 . Berechnung Wie in ( 5.1.4 ) tritt der erste Umschlagspunkt bei einem pH-Wert von etwa 9 auf . 5.3 . Wiederholbarkeit ( 2 ) Bei einem Gehalt von 5 % m/m darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Parallelbestimmungen an derselben Probe nicht höher sein als 0,25 % . IV . NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON OXALSÄURE UND IHRER ALKALISCHEN SALZE IN HAARPFLEGEMITTELN 1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Die im folgenden beschriebene Methode ist für die quantitative und qualitative Bestimmung von Oxalsäure und deren Alkalisalze in Haarpflegemitteln geeignet . Sie kann in farblosen , wässerigen oder wässerigalkoholischen Lösungen und Lotionen , die etwa 5 % Oxalsäure oder eine äquivalente Menge deren Alkalisalze enthalten , verwendet werden . 2 . DEFINITION Die nach dieser Methode bestimmten Gehalte der Oxalsäure und/oder ihrer Alkalisalze werden in Massenprozent ( m/m ) angegeben . 3 . PRINZIP Nach der Entfernung eventuell anwesender anionaktiver Tenside mittels p-Toluidinhydrochlorid wird die Oxalsäure und/oder ihre Alkalisalze gefällt und die Lösung filtriert . Der Niederschlag wird in Schwefelsäure gelöst und mit Kaliumpermanganat titriert . 4 . REAGENZIEN Alle Reagenzien müssen analysenrein sein . 4.1 . Ammoniumacetatlösung : 5 %ig ( m/m ) 4.2 . Calciumchloridlösung : 10 %ig ( m/m ) 4.3 . Äthanol : 95 %ig ( v/v ) 4.4 . Tetrachlorkohlenstoff 4.5 . Diäthyläther 4.6 . p-Toluidinhydrochloridlösung : 6,8 %ig ( m/m ) 4.7 . 0,1 N Kaliumpermanganatlösung 4.8 . Schwefelsäure : 20 %ig ( m/m ) 4.9 . Salzsäure : 10 %ig ( m/m ) 4.10 . Natriumacetat * 3H2O 4.11 . Eisessig 4.12 . Schwefelsäure ( 1 : 1 ) 4.13 . Bariumhydroxidlösung ( gesättigt ) . 5 . GERÄTE 5.1 . Scheidetricher : 500 ml 5.2 . Bechergläser : 50 und 600 ml 5.3 . Glasfiltertiegel : G-4 5.4 . Meßzylinder : 25 und 100 ml 5.5 . Pipetten : 10 ml 5.6 . Saugflasche : 500 ml 5.7 . Wasserstrahlpumpe 5.8 . Thermometer : 0 bis 100 * C 5.9 . Magnetrührer mit Heizelement 5.10 . Magnetrührstäbchen , teflonbeschichtet 5.11 . Bürette : 25 ml 5.12 . Erlenmeyerkolben : 250 ml . 6 . DURCHFÜHRUNG 6.1 . 6 bis 7 g der Probe werden in ein 50-ml-Becherglas eingewogen , mit verdünnter Salzsäure ( 4.9 ) auf pH = 3 eingestellt und dann die Lösung mit 100 ml destilliertem Wasser in einen Scheidetrichter überführt . Anschließend werden 25 ml Äthanol ( 4.3 ) , 25 ml p-Toluidinhydrochloridlösung ( 4.6 ) sowie 25 bis 30 ml Tetrachlorkohlenstoff ( 4.4 ) hinzugefügt und die Mischung kräftig geschüttelt . 6.2 . Nach der Trennung der Phasen wird die untere Schicht ( organische Phase ) verworfen , die Extraktion mit den unter 6.1 genannten Reagenzien wiederholt und die organische Phase erneut verworfen . 6.3 . Die wässerige Lösung wird in ein 600-ml-Becherglas gespült und der noch in der Lösung enthaltene Tetrachlorkohlenstoff verkocht . 6.4 . Anschließend werden 50 ml Ammoniumacetatlösung ( 4.1 ) hinzugegeben , die Lösung zum Sieden erhitzt ( 5.9 ) und zu der kochenden Lösung 10 ml erwärmte Calciumchloridlösung ( 4.2 ) unter Rühren hinzugefügt ; den Niederschlag lässt man absetzen . 6.5 . Die vollständige Fällung wird durch Zusatz einiger Tropfen Calciumchloridlösung ( 4.2 ) geprüft . Man lässt auf Zimmertemperatur abkühlen , fügt unter Rühren ( 5.10 ) 200 ml Äthanol ( 4.3 ) hinzu und lässt diese Lösung 30 Minuten lang stehen . 6.6 . Die Flüssigkeit wird durch einen Glasfiltertiegel ( 5.3 ) filtriert , der Niederschlag mit einer kleinen Menge warmem Wasser ( 50 bis 60 * C ) in den Glasfiltertiegel eingebracht und mit kaltem Wasser gewaschen . 6.7 . Anschließend wird der Niederschlag noch fünfmal mit wenig Methanol ( 4.3 ) und etwas Diäthyläther ( 4.5 ) nachgewaschen , danach in 50 ml heisser Schwefelsäure ( 4.8 ) gelöst und die Lösung durch einen Filtertiegel gesaugt . 6.8 . Die Lösung wird quantitativ in einen Erlenmeyerkolben ( 5.12 ) überführt und mit Kaliumpermanganatlösung ( 4.7 ) bis zur schwachen Rosafärbung titriert . 7 . BERECHNUNG Der Oxalsäuregehalt der Probe wird in Massenprozent nach der folgenden Formel berechnet : % Oxalsäure = A mal 4,50179 mal 100/E mal 1 000 hierbei ist : A = Verbrauch an 0,1 N Kaliumpermanganatlösung ( 6.8 ) , E = Einwaage der Probe in Gramm ( 6.1 ) , 4,50179 = Umrechnungsfaktor für Oxalsäure . 8 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 ) Bei einem Oxalsäuregehalt von etwa 5 % ( m/m ) darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von zwei Parallelbestimmungen an der gleichen Probe 0,15 % nicht überschreiten . 9 . NACHWEIS 9.1 . Prinzip Oxalsäure und/oder ihre Alkalisalze werden als Calciumoxalat gefällt und in Schwefelsäure gelöst . Der Lösung wird wenig Kaliumpermanganatlösung hinzugegeben , das durch Oxalat unter Freisetzen von Kohlensäure entfärbt wird . Durch Einleiten der Kohlensäure in Bariumhydroxidlösung entsteht ein weisser Niederschlag ( Trübung ) von Bariumcarbonat . 9.2 . Verfahren 9.2.1 . Ein Teil der Probe wird nach 6.1 bis 6.3 behandelt ; eventuell enthaltene waschaktive Substanzen werden auf diese Weise entfernt . 9.2.2 . Etwa 10 ml der nach 9.2.1 ethaltenen Lösung wird eine Spatelspitze Natriumacetat ( 4.10 ) zugegeben und die Lösung mit einigen Tropfen Eisessig ( 4.11 ) angesäuert . 9.2.3 . Dieser Lösung wird eine 10 %ige Calciumchloridlösung ( 4.2 ) zugegeben und danach die Lösung filtriert . Der Calciumoxalatniederschlag wird in 2 ml Schwefelsäure 1 : 1 ( 4.12 ) gelöst . 9.2.4 . Die Lösung wird in ein Reagenzglas eingegeben und tropfenweise etwa 0,5 ml 0,1 N Kaliumpermanganatlösung hinzugefügt . Bei Gegenwart von Oxaiat entfärbt sich diese Lösung erst langsam und dann schnell . 9.2.5 . Nach der Zugabe der Kaliumpenmanganatlösung ( 4.7 ) wird das Reagenzglas sofort mit einem geeigneten Stopfen mit einem Glasröhrchen verschlossen , leicht erwärmt und die freigesetzte Kohlensäure in gesättigte Bariumhydroxidlösung ( 4.13 ) eingeleitet . Die Bildung einer weissen Trübung von Bariumcarbonat innerhalb von 3 bis 5 Minuten zeigt das Vorhandensein von Oxalsäure an . V . BESTIMMUNG DES CHLOROFORMGEHALTS IN ZAHNPASTEN 1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Die Methode beschreibt die gaschromatographische Bestimmung von Chloroform in Zahnpasten . Sie eignet sich für die Bestimmung eines Chloroformgehalts bis zu 5 % . 2 . DEFINITION Das nach dieser Arbeitsvorschrift bestimmte Chloroform wird in Massenprozent des Erzeugnisses ausgedrückt . 3 . PRINZIP Die Zahnpasta wird in einem Gemisch von Dimethylformamid und Methanol , dem eine bekannte Menge Acetonitril als interner Standard zugegeben ist , suspendiert und zentrifugiert . Ein Teil der fluessigen Phase wird gaschromatographisch analysiert und danach der Chloroformgehalt berechnet . 4 . REAGENZIEN Alle Reagenzien müssen analysenrein sein . 4.1 . Porapak Q oder Chromosorb 101 , 80 - 100 mesh oder gleichwertiges Material 4.2 . Acetonitril 4.3 . Chloroform 4.4 . Dimethylformamid 4.5 . Methanol 4.6 . Lösung für den internen Standard : Mit einer Pipette werden 5 ml Dimethylformamid ( 4.4 ) in einen 50-ml Meßkolben eingegeben und hierzu etwa 300 mg ( M ) Acetonitril genau eingewogen . Danach wird bis zur Marke mit Dimethylformamid aufgefuellt und gemischt . 4.7 . Lösung zur Bestimmung des relativen Ansprechfaktors : 5,0 ml der internen Standardlösung ( 4.6 ) werdem mit einer Pipette in einen 10-ml-Meßkolben gegeben , hierzu etwa 300 mg ( M1 ) Chloroform ( 4.3 ) genau eingewogen und bis zur Marke mit Dimethylformamid aufgefuellt . 5 . GERÄTE 5.1 . Analysenwaage 5.2 . Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor 5.3 . Injektionsspritze : 5 bis 10 ml mit 0,1-Mikrolitereinteilung 5.4 . Messpipetten : 1,4 und 5 ml 5.5 . Meßkolben : 10 und 50 ml 5.6 . Reagenzgläser mit etwa 20 ml Volumen mit Schraubstopfen , der an der Innenseite mit einem teflonbeschichteten Verschlussplättchen versehen ist 5.7 . Zentrifuge 6 . DURCHFÜHRUNG 6.1 . Empfohlene gaschromatographische Bedingungen 6.1.1 . Säulentyp : Glas Länge : 150 cm Durchmesser innen : 4 mm Durchmesser aussen : 6 mm 6.1.2 . Säulenfuellmaterial : Poropak Q oder Chromosorb 101 - 80 bis 100 mesh oder gleichwertiges Material ( 4.1 ) . 6.1.3 . Detektor : Flammenionisationsdetektor , dessen Empfindlichkeit so einzustellen ist , daß bei Injektion von 3 ml der Lösung ( 4.7 ) die Höhe des Acetonitril-Peaks etwa 3/4 der Gesamtskala abdeckt . 6.1.4 . Gase : Trägergas : Stickstoff - 65 ml pro min . Hilfsgase : Luft oder Sauerstoff ; der Gasdurchsatz für den Flammenionisationsdetektor ist so einzustellen , daß der Luft - oder Sauerstoffdurchsatz 5-bis 10mal höher als der Wasserstoffdurchsatz ist . Wasserstoff . 6.1.5 . Temperatur : Injektionsblock : 210 * C Detektor : 210 * C Säule : 175 * C 6.1.6 . Schreiber : Papiervorschub etwa 100 cm pro Stunde . 6.2 . Probenvorbereitung Die Probe für die Analyse wird einer noch nicht geöffneten Tube entnommen . Ein Drittel des Tubeninhalts ist zu verwerfen . Danach wird die Tube verschlossen , der Inhalt gründlich durchgemischt und die Analysenprobe entnommen . 6.3 . Quantitative Bestimmung 6.3.1 . 6 bis 7 g ( M0 ) der nach ( 6.2 ) vorbereiteten Zahnpastenprobe werden auf 10 mg genau in ein Reagenzglas mit Schraubstopfen ( 5.6 ) eingewogen und einige Glasperle * beigegeben . 6.3.2 . In das Reagenzglas werden 5,0 ml der Standardlösung ( 4.6 ) , 4 ml Dimethylformamid ( 4.4 ) und 1 ml Methanol ( 4.5 ) einpipettiert , mit dem Schraubstopfen verschlossen und homogenisiert . 6.3.3 . Das verschlossene Reagenzglas wird eine halbe Stunde mechanisch geschüttelt und dann etwa 15 Minuten bei einer Drehzahl , die eine saubere Trennung der Phasen erlaubt , zentrifugiert . Bemerkung : Gelegentlich kommt es vor , daß die fluessige Phase nach dem Zentrifugieren noch getrübt ist . Hier lässt sich eine Verbesserung erreichen indem man 1 bis 2 g Natriumchlorid zu der fluessigen Phase gibt und erneut zentrifugiert . 6.3.4 . 3 ml dieser Lösung ( 6.3.3 ) werden unter den in ( 6.1 ) beschriebenen Bedingungen injiziert . Dieser Vorgang wird wiederholt . Bei Beachtung der oben beschriebenen Voraussetzungen gelten als Retentionszeiten folgende Richtwerte : Methanol ca . 1 Min . Acetonitril ca . 2,5 Min . Chloroform ca . 6 Min . Dimethylformamid 15 Min . 6.3.5 . Bestimmung des relativen Ansprechfaktors Zur Bestimmung des relativen Ansprechfaktors werden 3 ml der Lösung ( 4.7 ) injiziert . Dieser Vorgang ist zu wiederholen . Der relative Ansprechfaktor ist täglich zu bestimmen . 7 . BERECHNUNG 7.1 . Berechnung des relativen Ansprechens 7.1.1 . Die Höhe und die Breite in halber Höhe des Acetonitril-Peaks und des Chloroform-Peaks ist zu messen und die Fläche der beiden Peaks mit der Formel Höhe mal Breite ( in halber Höhe ) zu berechnen . 7.1.2 . Man bestimmt die Fläche der nach ( 6.3.5 ) erhaltenen Chromatogramme und berechnet den relativen Ansprechfaktor f s mit Hilfe folgender Formel : f s = AS * Mi/MS * Ai = AS * 1/10 M/Ai * M1 ; hierbei ist : f s = relativer Ansprechfaktor für das Chloroform , AS = Fläche des Chloroform-Peaks ( 6.3.5 ) , Ai = Fläche des Acetonitril-Peaks ( 6.3.5 ) , MS = Chloroformmenge in mg pro 10 ml der nach ( 6.3.6 ) aufgegebenen Lösung ( = M1 ) , Mi = Acetonitrilmenge in mg pro 10 ml der nach ( 6.3.6 ) aufgegebenen Lösung ( = 1/10 M ) Abschließend wird das Mittel der festgestellten Werte berechnet . 7.2 . Berechnung des Chloroformgehalts 7.2.1 . Berechnet wird die Fläche des Chloroform-Peaks und des Acetonitril-Peaks der gemäß ( 6.3.4 ) erhaltenen und nach ( 7.1.1 ) ausgewerteten Chromatogramme . 7.2.2 . Der Gehalt der Zahnpasta an Chloroform wird nach der folgenden Formel berechnet : % X = As * Mi/f s * M sx * Ai 100 % = As * M/f s * Ai * M o * 100 ; hierbei ist : % X = Gehalt an Chloroform in % der Masse der Zahnpasta , As = Fläche des Chloroform-Peaks ( 6.3.4 ) , Ai = Fläche des Acetonitril-Peaks ( 6.3.4 ) , M sx = Masse in mg der nach ( 6.3.1 ) geprüften Analysenprobe ( = 1 000 * M o ) , Mi = Acetonitrilmenge in mg pro 10 ml der nach ( 6.3.2 ) erhaltenen Lösung ( 1/10 M ) . Abschließend wird der Mittelwert der festgestellten Gehalte berechnet . Das Ergebnis wird mit einer Dezimalstelle nach dem Komma angegeben . 8 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 ) Bei einem Chloroformgehalt von 3 % m/m darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Parallelbestimmungen an derselben Probe nicht höher sein als 0,3 % . VI . BESTIMMUNG DES ZINKGEHALTS 1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Die Methode beschreibt die Bestimmung von Zink , das als Chlorid , Sulfat bzw . Phenolsulfonat oder als Kombination mehrerer dieser Zinksalze in Kosmetika enthalten ist . 2 . DEFINITION Der Zinkgehalt der Probe wird als Zink-2-methyl-8-oxychinolat gravimetrisch nach dem nachstehenden Verfahren bestimmt und als Massenprozent Zink angegeben . 3 . PRINZIP Das gelöste Zinksalz wird in saurem Milieu als Zink-2-methyl-8-oxychinolat gefällt . Der Niederschlag wird abfiltriert , getrocknet und ausgewogen . 4 . REAGENZIEN Alle Reagenzien müssen analysenrein sein . 4.1 . Ammoniak , konz . 25 %ig ( m/m ) ; d ( 20,4 ) = 0,91 4.2 . Eisessig 4.3 . Ammoniumacetat 4.4 . 2-Methyl-8-oxychinolin 4.5 . Ammoniaklösung : 6 %ig ( m/v ) . Hierzu werden 240 g Ammoniak ( 4.1 ) in einen 1 000-ml-Meßkolben gegeben und mit destilliertem Wasser bis zur Marke aufgefuellt . 4.6 . Ammoniumacetatlösung ; 0,2 molar : Hierzu werden 15,4 g Ammoniumacetat ( 4.3 ) in destilliertem Wasser gelöst , die Lösung in einen 1 000-ml-Meßkolben eingegeben , bis zur Marke mit destilliertem Wasser aufgefuellt und gemischt . 4.7 . 2-Methyl-8-oxychinolin-Lösung : 5 g 2-Methyl-8-oxychinolin werden in 12 ml Eisessig in einem 1 000-ml-Meßkolben gelöst , bis zur Marke mit destilliertem Wasser aufgefuellt und gemischt . 5 . GERÄTE 5.1 . Meßkolben : 100 und 1 000 ml 5.2 . Bechergläser : 400 ml 5.3 . Meßzylinder : 50 und 150 ml 5.4 . Messpipetten : 10 ml 5.5 . Glasfiltertiegel G 4 5.6 . Saugflasche : 500 ml 5.7 . Wasserstrahlpumpe 5.8 . Thermometer : Skala 0 bis 100 * C 5.9 . Exsikkator mit geeignetem Trocknungsmittel mit Feuchtigkeitsindikator , z . B . Silikagel oder gleichwertiges 5.10 . Trockenschrank : eingestellt auf 150 mehr oder weniger 2 * C 5.11 . pH-Indikatorpapier 5.12 . Heizplatte 6 . DURCHFÜHRUNG 6.1 . 5 bis 10 g ( M ) der zu untersuchenden Probe , die etwa 50 bis 100 mg Zink enthalten , werden in ein 400-ml-Becherglas eingewogen , 50 ml destilliertes Wasser hinzugefügt und der Inhalt durchgemischt . 6.2 . Für je 10 mg in der Lösung ( 6.1 ) enthaltenes Zink werden 2 ml der 2-Methyl-8-oxychinolinlösung ( 4.7 ) zugegeben und erneut durchgemischt . 6.3 . Nach dem Verdünnen mit 150 ml destilliertem Wasser wird die Lösung auf 60 * C erwärmt ( 5.12 ) , dann werden unter Rühren 45 ml 0,2 molare Ammoniumacetatlösung ( 4.6 ) hinzugegeben . 6.4 . Der pH-Wert der Lösung wird durch Einrühren von Ammoniaklösung ( 4.5 ) auf 5,7 bis 5,9 eingestellt ; er wird mit pH-Indikatorpapier ( 5.11 ) kontrolliert . 6.5 . Die Lösung wird 30 Minuten lang stehengelassen und danach mit einer Wasserstrahlpumpe durch eine zuvor bei 150 * C getrocknete und nach dem Abkühlen gewogene ( M0 ) Fritte ( G 4 ) filtriert . Anschließend wird der in der Fritte gesammelte Niederschlag mit insgesamt 150 ml etwa 95 * C heissem destilliertem Wasser gewaschen . 6.6 . Der Niederschlag wird in einem Trockenofen bei 150 * C eine Stunde lang getrocknet . 6.7 . Nach der Trockenzeit wird die Fritte mit dem Niederschlag aus dem Trockenofen genommen und in einen Exsikkator ( 5.9 ) gestellt ; nach dem Abkühlen auf Zimmertemperatur wird deren Masse ( M1 ) bestimmt . 7 . BERECHNUNG Der Zinkgehalt der Probe wird in Massenprozenten ( % m/m ) nach folgender Formel berechnet : % Zink = ( M1 - M o ) mal 17,12/M ; hierbei ist : M = Masse in Gramm der Probe ( 6.1 ) , M o = Masse in Gramm der leeren und getrockneten Fritte ( 6.5 ) , M1 = Masse in Gramm der Fritte mit dem Niederschlag ( 6.7 ) . 8 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 ) Bei einem Zinkgehalt von etwa 1 % ( m/m ) darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von 2 Parallelbestimmungen an der gleichen Probe 0,1 % nicht überschreiten . VII . NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG DER PHENOLSULFONSÄURE 1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Die Methode beschreibt die qualitative und quantitative Bestimmung der Phenolsulfonsäure in kosmetischen Erzeugnissen , z . B . in Aerosolen und Gesichtswässern . 2 . DEFINITION Die nach dieser Vorschrift bestimmte Phenolsulfonsäure wird in Massenprozent als Zinkphenolsulfonsäure ( wasserfreie Substanz ) ausgedrückt , siehe Punkt 11 . 3 . PRINZIP Der zu analysierende Teil der Probe wird unter vermindertem Druck eingeengt , in Wasser gelöst und mit Chloroform extrahiert . Die Bestimmung der Phenolsulfonsäure erfolgt bromo-jodometrisch in einem aliquoten Teil der gereinigten und filtrierten wässerigen Lösung . 4 . REAGENZIEN Alle Reagenzien müssen analysenrein sein . 4.1 . Salzsäure , konz . 36 %ig ( d ( 20,4 ) = 1,18 ) 4.2 . Chloroform 4.3 . n-Butanol 4.4 . Eisessig 4.5 . Kaliumjodid 4.6 . Kaliumbromid 4.7 . Natriumcarbonat 4.8 . Sulfanilsäure 4.9 . Natriumnitrit 4.10 . Kaliumbromatlösung : 0,1 N 4.11 . Natriumthiosulfatlösung : 0,1 N 4.12 . Stärkelösung : 1 %ig ( m/v ) in Wasser 4.13 . Natriumcarbonatlösung : 2 %ig ( m/v ) in Wasser 4.14 . Natriumnitritlösung : 4,5 %ig ( m/v ) in Wasser 4.15 . Dithizonlösung : 0,05 %ig ( m/v ) in Chloroform 4.16 . Fließmittel : n-Butanol-Eisessig-Wasser ( 4:1:5 ) , v ) ; nach dem Mischen im Scheidetrichter wird die untere Phase verworfen . 4.17 . Reagenz nach Pauly für die Dünnschichtchromatographie : 4,5 g Sulfanilsäure ( 4.8 ) werden in 45 ml konzentrierter Salzsäure ( 4.1 ) unter Erwärmen gelöst und die Lösung mit Wasser auf 500 ml verdünnt . 10 ml der Lösung werden in Eiswasser gekühlt und unter Rühren 10 ml klare Natriumnitritlösung ( 4.14 ) zugesetzt . Danach lässt man die Lösung ca . 15 Minuten bei 0 * C stehen - die Lösung ist bei dieser Temperatur 1 bis 3 Tage stabil ; kurz vor dem Besprühen ( 7.5 ) werden 20 ml Natriumcarbonatlösung ( 4.13 ) hinzugegeben . 4.18 . Zellulosebeschichtete Fertigplatten für die Dünnschichtchromatographie ; Format 20 mal 20 cm , Dicke der Sorbtionsschicht 0,25 mm . 5 . GERÄTE 5.1 . Rundkolben mit Schliff : 100 ml 5.2 . Scheidetrichter : 100 ml 5.3 . Erlenmeyerkolben mit Schliff : 250 ml 5.4 . Bürette : 25 ml 5.5 . Vollpipetten : 1 , 2 und 10 ml 5.6 . Messpipette : 5 ml 5.7 . Injektionsspritze : 10 ml mit 0,1 Mikroliterskala 5.8 . Thermometer : Skala von 0 bis 100 * C 5.9 . Wasserbad mit Heizung 5.10 . Trockenofen : gut ventiliert und auf 80 * C eingestellt 5.11 . Übliche Ausrüstung für die Dünnschichtchromatographie 6 . PROBENVORBEREITUNG Für die im folgenden beschriebene qualitative und quantitative Bestimmung der Phenolsulfonsäure in Aerosolen kann der Rückstand des Sprühdoseninhalts verwendet werden , der durch Abdestillation der fluechtigen Lösungs - und Treibmittel unter normalem Druck erhalten wird . 7 . IDENTIFIZIERUNG 7.1 . Auf der Startlinie - 1 cm über der unteren Kante der Dünnschichtplatte ( 4.18 ) - werden auf sechs Punkte mit einer Injektionsspritze ( 5.7 ) jeweils 5 ml des Rückstandes ( 6 ) oder der Probe aufgetragen . 7.2 . Die Platte wird in eine Entwicklungskammer mit dem Fließmittel ( 4.16 ) eingesetzt und so lange entwickelt , bis die Fließmittelfront 15 cm über der Startlinie erreicht hat . 7.3 . Dann wird die Platte aus der Entwicklungskammer genommen , bei 80 * C getrocknet , bis keine Essigsäuredämpfe mehr wahrnehmbar sind , anschließend mit Natriumcarbonatlösung ( 4.13 ) besprüht und an der Luft getrocknet . 7.4 . Die eine Hälfte der Platte wird mit einer Glasplatte abgedeckt und der nicht abgedeckte Teil mit 0,05 %iger Dithizonlösung ( 4.15 ) besprüht . Zink-Ionen werden durch Bildung rotvioletter Flecke angezeigt . 7.5 . Dann wird die bereits besprühte Hälfte mit Pauly-Reagens ( 4.17 ) besprüht . Die p-Phenolsulfonsäure ( R f-Wert etwa 0,26 ) wird als gelb-brauner , die m-Phenolsulfonsäure ( R f-Wert etwa 0,45 ) als gelber Fleck im Chromatogramm sichtbar . 8 . QUANTITATIVE BESTIMMUNG 8.1 . 10 g der Probe oder des Rückstandes ( 6 ) werden in einen 100-ml-Rundkolben eingewogen und mittels eines Rotationsverdampfers im Vakuum im Wasserbad von 40 * C annähernd zur Trocknung eingeengt . 8.2 . Danach werden 10,0 ml ( V1 ) Wasser in den Kolben einpipettiert und der Abdampfrückstand ( 8.1 ) in der Wärme gelöst . 8.3 . Die Lösung wird in einen Scheidetrichter ( 5.2 ) quantitativ überführt und die wässerige Lösung zweimal mit jeweils 20 ml Chloroform ( 4.2 ) extrahiert ; die Chloroformphase wird nach jeder Extraktion verworfen . 8.4 . Die wässerige Lösung wird durch einen Papierfilter filtriert und je nach dem erwarteten Gehalt an Phenolsulfonsäure 1,0 oder 2,0 ml ( V2 ) des Filtrats in einen 250-ml-Erlenmeyerkolben ( 5.3 ) eingegeben und mit destilliertem Wasser auf 75 ml verdünnt . 8.5 . Anschließend werden 2,5 ml 36 %ige Salzsäure ( 4.1 ) sowie 2,5 g Kaliumbromid ( 4.6 ) zugefügt , durchgemischt und die Lösung im Wasserbad auf 50 * C erwärmt . 8.6 . Aus einer Bürette wird so viel 0,1 N Kaliumbromatlösung ( 4.10 ) hinzugefügt , bis die Farbe der 50 * C warmen Lösung nach gelb umschlägt . 8.7 . Nach dem Zusatz weiterer 3,0 ml Kaliumbromatlösung ( 4.10 ) wird der Kolben verschlossen und 10 Minuten in ein Wasserbad ( 50 * C ) eingestellt . Sollte nach 10 Minuten die Gelbfärbung der Lösung verschwunden sein , werden weitere 2,0 ml Kaliumbromatlösung ( 4.10 ) in den Kolben gegeben , dieser erneut mit dem passenden Stopfen verschlossen und weitere 10 Minuten in das Wasserbad eingestellt . Die Gesamtmenge ( a ) der zugegebenen Kaliumbromatlösung ist festzuhalten . 8.8 . Die Lösung wird auf Zimmertemperatur abgekühlt , 2 g Kaliumjodid ( 4.5 ) zugegeben und durchgemischt . 8.9 . Das gebildete Jod wird mit 0,1 N Natriumthiosulfatlösung ( 4.11 ) titriert . Zum Abschluß der Titration werden einige Tropfen Stärkelösung ( 4.12 ) als Indikator zugesetzt . Die verbrauchte Menge Natriumthiosulfat ( b ) ist festzuhalten . 9 . BERECHNUNG Der Gehalt an Zinkphenolsulfonat der Probe oder des Rückstands ( 6 ) wird in Massenprozent ( % m/m ) mittels folgender ormel berechnet : % Zinkphenolsulfonat = ( a - b ) mal V1 mal 0,00514 mal 100 / ( m mal V2 ) ; hierbei ist a = Gesamtverbrauch in ml an 0,1 N Kaliumbromatlösung ( 8.7 ) , b = Verbrauch an 0,1 N Natriumthiosulfatlösung für die Rücktitration in ml ( 8.9 ) , m = Einwaage der Probe ( des Rückstands ) in g ( 8.1 ) , V1 = Volumen der nach 8.2 erhaltenen Lösung in ml , V2 = Volumen des für die Analyse verwendeten gelösten Abdampfrückstands ( 8.4 ) in ml . Bemerkung Bei Aerosolen muß das Messergebnis in % ( m/m ) des Rückstands ( 6 ) auf das ursprüngliche Erzeugnis umgerechnet werden . 10 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 ) Bei einem Gehalt von etwa 5 % Zinkphenolsulfonat darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von 2 Parallelbestimmungen an der gleichen Probe nicht mehr als 0,5 % relativ betragen . 11 . INTERPRETATION DER MESSERGEBNISSE Nach der Richtlinie für kosmetische Mittel dürfen Gesichtswässer und Deodorantien höchstens 6 % ( m/m ) Zinkphenolsulfonat enthalten . Aufgrund dieser Vorschrift muß neben dem Gehalt an Phenolsulfonsäure auch der Gehalt an Zink bestimmt werden . Multipliziert man den berechneten ( 9 ) Gehalt an Zinkphenolsulfonat mit dem Faktor 0,1588 , dann wird der Zinkgehalt in % ( m/m ) erhalten , der aufgrund des gemessenen Gehalts an Phenolsulfonsäure mindestens in dem Erzeugnis enthalten sein muß . Der tatsächliche , gravimetrisch bestimmte Zinkgehalt - siehe die entsprechende Vorschrift - kann jedoch höher sein , da zur Herstellung kosmetischer Mittel auch Zinkchlorid und/oder Zinksulfat verwendet werden darf . ( 1 ) ABl . Nr . L 147 vom 9 . 6 . 1975 , S . 40 . ( 2 ) Siehe Norm ISO/DIS 5725 .