31980D1043

80/1043/Euratom: Entscheidung des Rates vom 11. November 1980 zur Änderung der Entscheidung 75/328/Euratom über die Errichtung der Schnell-Brüter- Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) als gemeinsames Unternehmen

Amtsblatt Nr. L 307 vom 18/11/1980 S. 0025 - 0025
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 08 Band 2 S. 0005
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0286
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0286


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 11. November 1980 zur Änderung der Entscheidung 75/328/Euratom über die Errichtung der Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) als gemeinsames Unternehmen (80/1043/Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 47,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat mit Entscheidung 75/328/Euratom (1) die Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) als gemeinsames Unternehmen errichtet.

Die SBK hat die Anpassung dieser Entscheidung an die derzeitigen Gegebenheiten beantragt.

Aufgrund der Beteiligung der SBK an der Firma NERSA, Initiator des Demonstrationskraftwerks Super-Phénix, kann die SBK an letzten technischen Fortschritten in diesem Bereich teilhaben.

Es erscheint angezeigt, den Zweck des gemeinsamen Unternehmens demjenigen des bereits vom Rat genehmigten Gesellschaftsvertrags der SBK anzupassen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 Absatz 2 der Entscheidung 75/328/Euratom erhält folgende Fassung:

"Zweck der Gesellschaft ist es, durch Bau und Betrieb eines Prototyp-Kernkraftwerks mit einem schnellen natriumgekühlten Brutreaktor in Kalkar sowie durch Beteiligung an Kraftwerksgesellschaften, deren Zweck es ist, schnelle natriumgekühlte Brutreaktoren zu errichten und zu betreiben, die Baulinie der schnellen Brutreaktoren zur Marktreife zu entwickeln."

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten und an die SBK gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 11. November 1980.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. NEY (1)ABl. Nr. L 152 vom 12.6.1975, S. 8.