31979R1552

Verordnung (EWG) Nr. 1552/79 des Rates vom 24. Juli 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis

Amtsblatt Nr. L 188 vom 26/07/1979 S. 0009 - 0009
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 11 S. 0037
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 03 Band 25 S. 0240
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 11 S. 0037


VERORDNUNG (EWG) Nr. 1552/79 DES RATES vom 24. Juli 1979 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 43,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 des Rates vom 21. Juni 1976 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis (3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1260/78 (4), kann bis Ende des Wirtschaftsjahres 1978/79 eine Erstattung bei der Erzeugung von in der Brauindustrie verwendetem Bruchreis gewährt werden.

Eine allgemeine Entscheidung über die Regelung der Erstattungen bei der Erzeugung ist noch nicht getroffen worden. Die Möglichkeit zur Gewährung von Erstattungen bei der Erzeugung von Erzeugnissen, die zur Bierherstellung bestimmt sind, sollte für die Dauer eines weiteren Wirtschaftsjahres fortbestehen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 wird die Angabe "Wirtschaftsjahres 1978/79" durch die Angabe "Wirtschaftsjahres 1979/80" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. September 1979.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 1979.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. GIBBONS (1)ABl. Nr. C 140 vom 5.6.1979, S. 95. (2)Stellungnahme vom 29.6.1979 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3)ABl. Nr. L 166 vom 25.6.1976, S. 1. (4)ABl. Nr. L 156 vom 14.6.1978, S. 11.