31976H0493

76/493/EWG: Empfehlung des Rates vom 4. Mai 1976 über die rationelle Energienutzung bei Heizanlagen in bestehenden Gebäuden

Amtsblatt Nr. L 140 vom 28/05/1976 S. 0012 - 0013
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 1 S. 0130
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0115
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0115


EMPFEHLUNG DES RATES vom 4. Mai 1976 über die rationelle Energienutzung bei Heizanlagen in bestehenden Gebäuden (76/493/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

nach Kenntnisnahme von dem Entwurf der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe;

Der Rat hat in seiner Entschließung vom 17. September 1974 betreffend eine neue energiepolitische Strategie für die Gemeinschaft (1) folgende Leitlinie gebilligt : "Senkung der Wachstumsrate des innergemeinschaftlichen Verbrauchs durch Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Energieeinsparung, ohne daß hierdurch die Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt werden".

Der Rat hat in seiner Entschließung vom 17. Dezember 1974 für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung (2) davon Kenntnis genommen, daß die Kommission in ihrer einschlägigen Mitteilung an den Rat ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der rationellen Energienutzung aufgestellt hat.

Es sollten möglichst schnell greifbare Ergebnisse im Bereich der rationellen Energienutzung erzielt werden ; bei den Heizanlagen in vorhandenen Gebäuden sind kurzfristig bedeutende Einsparungen möglich.

Dieses Ziel lässt sich in Gebäuden mit zentraler Heizanlage nur erreichen, wenn die Bewohner die Möglichkeit haben, ihren Verbrauch zu regulieren und aus den erzielten Einsparungen Nutzen zu ziehen.

Die empfohlenen Maßnahmen sind geeignet, ausreichende Energieeinsparungen herbeizuführen, um die Rentabilität der erforderlichen Investitionen zu gewährleisten -

EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN,

die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, um folgendes zu erreichen: 1. Vorhandene teilzeitlich benutzte Gebäude, wie Bürogebäude und bestimmte öffentliche Gebäude 1.1. Wo es wirtschaftlich vertretbar ist, sollen die Wärmeerzeugungsanlagen ein automatisches Steuer- und Regelungssystem erhalten, mit dem das vorgesehene Temperaturdiagramm durchgeführt werden kann;

Es wird empfohlen, die Temperatur in den Stunden, in denen die Räume benutzt werden, nicht über 20 ºC steigen zu lassen und in der übrigen Zeit die Wärmezufuhr möglichst niedrig zu halten, wobei jedoch die Temperatur hoch genug bleiben muß, damit Innenstrukturen und -einrichtungen nicht beschädigt werden und die empfohlene Temperatur wiederhergestellt werden kann, sobald die Räume benutzt werden.

1.2. Wo es wirtschaftlich vertretbar ist, soll jeder Raum mit unabhängigen und automatischen Einrichtungen zur Regelung des Heizsystems versehen sein. So soll zum Beispiel bei einer Heizanlage mit Heizkörpern mindestens ein Heizkörper in jedem Zimmer ein Thermostatventil aufweisen, mit dem der Wasserzufluß automatisch herabgesetzt werden kann, damit die empfohlene Hoechsttemperatur nicht überschritten wird;

2. Vorhandene Wohngebäude 2.1. Wo es wirtschaftlich vertretbar ist, sollen die Einzelanlagen zur Wärmeerzeugung durch eine oder mehrere Vorrichtungen gesteuert werden, mit denen die Wärmezufuhr in den Wohnungen entsprechend den Aussen- und Innentemperaturen bzw. einer dieser Temperaturen geregelt werden kann; (1)ABl. Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. C 153 vom 9.7.1975, S. 5.

2.2. Wo es wirtschaftlich vertretbar ist, soll die Wärmeabgabe der zentralen Heizanlagen von der Aussentemperatur abhängig gemacht werden und jede Wohnung, wenn technisch möglich, einen eigenen Zähler oder ein eigenes Wärmeverteilersystem erhalten, mit dem die vom einzelnen Benutzer verbrauchte Wärme bestimmt werden kann, so daß die Heizkosten an Hand des Einzelverbrauchs berechnet werden können;

2. Wartung und Kontrolle der Wärmeerzeuger mit Ausnahme von elektrischen Einrichtungen >PIC FILE= "T0010338"> 3.2. Das Programm zur Überprüfung und Nachregulierung der Wärmeerzeugungsanlagen soll auf ausgeglichene Weise nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Interventionsmöglichkeiten durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Hoechsttarife für die Überprüfungs- und Interventionsleistungen durch Vorschriften geregelt werden.

4. Verbesserung des Nutzungsgrads der Warmwasserbereitung in Gebäuden 4.1. Jede Wohneinheit soll, wenn technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, mit einem Zähler für den Warmwasserverbrauch des einzelnen Benutzers ausgestattet werden, damit die Kosten der Warmwasserbereitung an Hand des individuellen Verbrauchs berechnet werden können;

4.2. die Temperatur des gelieferten Warmwassers soll in Übereinstimmung mit den besonderen Gegebenheiten der Installation und den Benutzungserfordernissen möglichst niedrig gehalten werden.

Es soll eine Informationskampagne eingeleitet werden, um die Benutzer darauf hinzuweisen, daß die Wassertemperatur beim Verlassen des Warmwasserbereiters möglichst niedrig gehalten und die Anlage regelmässig gewartet werden sollte, um den Nutzungsgrad der Warmwasserbereitung in Einfamilienhäusern zu verbessern.

Geschehen zu Brüssel am 4. Mai 1976.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. THORN (1)Im Sinne dieser Empfehlung ist die Leistung einer Heizanlage das Produkt von der bei kontinuierlichem Maximalbetrieb je Stunde verbrauchten Brennstoffmenge, multipliziert mit der unteren konventionellen Heizleistung des Brennstoffs.