31976D0368

76/368/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 30. März 1976 zur Genehmigung des Erwerbs von 75% des Stammkapitals der Walter Blume GmbH durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 094 vom 09/04/1976 S. 0044 - 0045


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 30. März 1976 zur Genehmigung des Erwerbs von 75 % des Stammkapitals der Walter Blume GmbH durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich) (76/368/EGKS)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

auf Grund des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere des Artikels 66,

auf Grund der Entscheidung Nr. 24/54 der Hohen Behörde vom 6. Mai 1954 betreffend eine Verordnung über die Tatbestandsmerkmale der Kontrolle eines Unternehmens auf Grund des Artikels 66 § 1 des Vertrages (1),

auf Grund des Antrags der British Steel Corporation, London, vom 5. Dezember 1975 auf Genehmigung des Erwerbs von 75 % des Stammkapitals der Walter Blume GmbH, Stuttgart,

nach Einholung der Äusserung der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland sowie der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,

in Erwägung folgender Gründe:

I

Die British Steel Corporation (BSC), London, mit einem Stammkapital von 500 Mill. £ ist ein Stahl erzeugendes Unternehmen im Sinne von Artikel 80 des Vertrages. BSC kontrolliert auch Unternehmen, die nicht unter Artikel 80 fallen.

Die British Steel Corporation (International) Ltd. (BSC International) ist zu 100 % Tochtergesellschaft der BSC und mit der Verwaltung und Förderung der Tätigkeiten von BSC ausserhalb des Vereinigten Königreichs beauftragt. BSC hat die Möglichkeit, BSC International im Sinne der Entscheidung Nr. 24/54 zu kontrollieren. Demnach sind BSC und BSC International im Sinne des Artikels 66 § 1 zusammengeschlossen.

Die Walter Blume GmbH (Blume), Stuttgart, ist im Sinne des Artikels 80 des Vertrages auf dem Gebiet des Stahlvertriebs tätig. Das Unternehmen hält ein Stammkapital von 4 500 000 DM.

Die BSC International beabsichtigt den Erwerb von 75 % des Stammkapitals von Blume.

Das fragliche Vorgehen wird der BSC International die Kontrolle über Blume geben und folglich zu einem Zusammenschluß zwischen BSC und Blume führen.

II

Im Jahr 1974 setzte BSC in der Bundesrepublik Deutschland 36 000 Tonnen Stahlerzeugnisse, davon 23 000 Tonnen Bleche unter 3 mm Stärke und 13 000 Tonnen Bleche von 3 mm Stärke und mehr ab. Diese Lieferungen machen weniger als 0,50 % des deutschen Verbrauchs an diesen Erzeugnissen aus.

Im Jahr 1974 belief sich der Umsatz von Blume auf 300 000 Tonnen Bleche aller Stärken. Davon entfielen 200 000 Tonnen auf Lagerverkäufe, während 100 000 Tonnen direkt abgesetzt wurden.

Das Vertriebsnetz von Blume besteht in der Bundesrepublik Deutschland aus 15 Verkaufsbüros, die hauptsächlich im Ruhrgebiet und Südwestdeutschland tätig sind. Die Exportverkäufe von Blume sind unerheblich. Somit kann der deutsche Markt für Flacherzeugnisse als relevanter Markt angesehen werden. Obwohl BSC einer der grössten Hersteller von Flacherzeugnissen der Gemeinschaft ist, erhält BSC durch das Vorhaben keine zusätzlichen Produktionsmöglichkeiten. Die deutschen Erzeuger beliefern diesen Markt zum grössten Teil, entweder unmittelbar oder über Händler, selbst.

In der Bundesrepublik Deutschland sind zahlreiche Lagerhändler in Verbindung mit Herstellern oder auch selbständig tätig. Im Jahr 1974 betrug ihr Gesamtumsatz an Stahlerzeugnissen 8 Mill. Tonnen. Blume hält mit 200 000 Tonnen nur einen Verkaufsanteil von 2,5 % der deutschen Lagerhändler. Auf dem deutschen Markt für Grob- und Mittelbleche liegt der Marktanteil von Blume bei 7 %, bei Feinblechen bei 3 %.

Im Streckengeschäft liegt der Marktanteil von Blume unter 1 %. (1)Amtsblatt der EGKS vom 11.5.1954, S. 345/54.

Infolge des beabsichtigten Vorgehens erhält BSC die Möglichkeit, über das Vertriebsnetz von Blume den deutschen Markt für Stahlerzeugnisse besser zu durchdringen. Die Einführung der Erzeugnisse eines bislang praktisch nicht vertretenen Unternehmens wird einen verstärkten Marktwettbewerb bewirken.

Unter diesen Umständen wird der Erwerb von Blume durch BSC International den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, auf einem bedeutenden Teil des Marktes für Flacherzeugnisse die Preise zu bestimmen, die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirklichen Wettbewerb zu verhindern.

BSC liefert gegenwärtig durchschnittlich 8 000 ja/t Bleche von 3 mm Stärke und mehr an Blume. Angenommen, Blume würde nach Durchführung des beabsichtigten Vorhabens sämtliche Stahlerzeugnisse von BSC beziehen, so entspräche dies nur 7,5 % der Gesamtblechlieferungen von BSC ; doch ist vorgesehen, daß mindestens 40 % der Lieferungen an Blume von anderen Unternehmen als BSC getätigt werden.

Unter diesen Umständen wird das beabsichtigte Vorgehen den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, den aus der Anwendung des Vertrages sich ergebenden Wettbewerbsregeln zu entgehen, insbesondere durch Schaffung einer künstlichen Vorzugsstellung, die einen wesentlichen Vorteil im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringt.

Demnach entspricht das beabsichtigte Vorgehen den Genehmigungsvoraussetzungen des Artikels 66 § 2 und kann genehmigt werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Erwerb von 75 % des Stammkapitals der Walter Blume GmbH durch die British Steel Corporation wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die British Steel Corporation, London, gerichtet.

Brüssel, den 30. März 1976

Für die Kommission

A. BORSCHETTE

Mitglied der Kommission