31974D0491

74/491/EWG: Entscheidung der Kommission vom 17. September 1974 zur Entbindung des Königreichs Dänemark von der Verpflichtung, die Richtlinie des Rates vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen hinsichtlich einiger Arten anzuwenden (Nur der dänische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 267 vom 03/10/1974 S. 0018 - 0018


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. September 1974 zur Entbindung des Königreichs Dänemark von der Verpflichtung, die Richtlinie des Rates vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen hinsichtlich einiger Arten anzuwenden (Nur der dänische Text ist verbindlich) (74/491/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie des Rates vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie des Rates vom 11. Dezember 1973 (2), insbesondere auf Artikel 22,

auf Antrag des Königreichs Dänemark,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Im Königreich Dänemark werden die Arten Erdnuß, Hanf, Soja, Baumwolle und Sonnenblume üblicherweise nicht angebaut ; ebensowenig wird dort Saatgut dieser Arten vermehrt oder in den Verkehr gebracht.

Solange dies der Fall ist, erscheint es angebracht, die genannten Arten von der Verpflichtung zur Anwendung der einschlägigen Richtlinie zu entbinden.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Königreich Dänemark wird von der Verpflichtung entbunden, die Richtlinie des Rates vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Futterpflanzen, ausgenommen deren Artikel 13 Absatz 1, auf folgende Arten anzuwenden:

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Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

Brüssel, den 17. September 1974

Für die Kommission

Der Präsident

François-Xavier ORTOLI (1)ABl. Nr. L 169 vom 10.7.1969, S. 3. (2)ABl. Nr. L 356 vom 27.12.1973, S. 79.