Beschluß des Rates vom 1. Januar 1973 über die Änderung der Zahl der Mitglieder der Kommission
Amtsblatt Nr. L 002 vom 01/01/1973 S. 0028 - 0028
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 1 S. 0200
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 01 Band 1 S. 0200
++++ BESCHLUSS DES RATES VOM 1 . JANUAR 1973 ÜBER DIE ÄNDERUNG DER ZAHL DER MITGLIEDER DER KOMMISSION DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - GESTÜTZT AUF DEN VERTRAG ZUR EINSETZUNG EINES GEMEINSAMEN RATES UND EINER GEMEINSAMEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN , INSBESONDERE AUF ARTIKEL 10 , IN DER ERWAEGUNG , DASS EINE ÄNDERUNG DER ZAHL DER MITGLIEDER DER KOMMISSION NOTWENDIG ERSCHEINT - BESCHLIESST : EINZIGER ARTIKEL ARTIKEL 10 ABSATZ 1 UNTERABSATZ 1 DES VERTRAGES ZUR EINSETZUNG EINES GEMEINSAMEN RATES UND EINER GEMEINSAMEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ERHÄLT FOLGENDE FASSUNG : " DIE KOMMISSION BESTEHT AUS DREIZEHN MITGLIEDERN , DIE AUF GRUND IHRER ALLGEMEINEN BEFÄHIGUNG AUSGEWÄHLT WERDEN UND VOLLE GEWÄHR FÜR IHRE UNABHÄNGIGKEIT BIETEN MÜSSEN . " GESCHEHEN ZU BRÜSSEL AM 1 . JANUAR 1973 . IM NAMEN DES RATES DER PRÄSIDENT P . HARMEL