17.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 102/93


EINSEITIGE ERKLÄRUNG DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IM MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSS

vom 24. März 2023

über Marktüberwachung und Durchsetzung

Das Vereinigte Königreich verweist auf seine Zusage, eine solide Marktüberwachung und Durchsetzung im Kontext der einzigartigen Regelungen zu gewährleisten, die mit der Europäischen Union im Einklang mit dem Windsor-Rahmen (1) vereinbart wurden, um den Handel innerhalb des Binnenmarkts des Vereinigten Königreichs sowie die Stellung Nordirlands im Zollgebiet des Vereinigten Königreichs zu schützen und gleichzeitig die Integrität des Binnenmarkts und der Zollunion der Europäischen Union zu gewährleisten.

Das Vereinigte Königreich betont, dass durch eine solide Durchsetzung sichergestellt werden muss, dass Händler diese neuen internen Handelsvereinbarungen des Vereinigten Königreichs nicht missbrauchen, um Waren in die Europäische Union zu verbringen.

Marktüberwachung

Das Vereinigte Königreich erkennt die wichtige Rolle an, die der Marktüberwachung und der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden und anderer zuständiger Behörden bei der Verwirklichung dieser Ziele zukommt. Das Vereinigte Königreich wird daher weiterhin dafür sorgen, dass diese Behörden ein Tätigkeitsprogramm für mehr Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften erfüllen, wobei auch mit Unternehmen zusammengearbeitet wird, um sicherzustellen, dass diese ihre Verpflichtungen kennen, sowie Unterlagen bewertet und gegebenenfalls Waren auf dem Markt überprüft werden.

Das Vereinigte Königreich wird weiterhin

die Fähigkeiten und Kapazitäten von Marktüberwachungsbehörden und anderen zuständigen Behörden aufbauen;

die Methoden für die Risikobewertung zur Produktsicherheit verbessern;

sicherstellen, dass die zuständigen Behörden über die erforderlichen Befugnisse für eine wirksame Überwachungstätigkeit im Zusammenhang mit der internationalen Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union verfügen;

risikobasierte und erkenntnisgestützte Tätigkeiten der zuständigen Behörden unterstützen, einschließlich geeigneter Audits, Inspektionen und Überprüfungen vor Ort, um die Einhaltung der geltenden Anforderungen zu überprüfen;

solide Erkenntnisse und Datenerhebungen für eine detaillierte Faktengrundlage zur Ermittlung neu auftretender Risiken, einschließlich möglicher Bewegungen in die Europäische Union, heranziehen;

mit korrekten und detaillierten Informationen politische Entscheidungen und Durchsetzungsentscheidungen untermauern und

Informationen über die Compliance-Aktivitäten der Marktüberwachungsbehörden und anderer zuständiger Behörden über einschlägige IT-Systeme austauschen und entgegennehmen.

Das Vereinigte Königreich wird auch weiterhin über die zentrale Verbindungsstelle für die Marktüberwachung die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden anderer Märkte unterstützen.

Durchsetzung

Im Rahmen einer soliden Durchsetzung werden keine neuen Überprüfungen und Kontrollen an der Grenze zwischen Nordirland und Irland stattfinden, sondern die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs werden im Einklang mit internationalen bewährten Verfahren gegebenenfalls mit der Europäischen Union und den Behörden der Mitgliedstaaten verstärkt tätig werden, um den Binnenmarkt des Vereinigten Königreichs, den Binnenmarkt und die Zollunion der Europäischen Union zu schützen und illegale Aktivitäten und Schmuggel, auch durch organisierte kriminelle Gruppen, entschieden zu bekämpfen.

In Bezug auf Waren, die Gesundheits- oder Pflanzenschutzvorschriften unterliegen, werden die spezifischen Verfahren, die bei der Einfuhr dieser Waren nach Nordirland zur Anwendung kommen, durch Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen weiter verbessert. Darüber hinaus wird das Vereinigte Königreich seine Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen verstärken, um den Risiken, die sich aus der Paketpostsendung von Waren ergeben, wirksam zu begegnen, wobei die besonders starke Inanspruchnahme dieser Sendungsform durch die Verbraucher anerkannt wird.

Das Vereinigte Königreich wird auch seine strenge Sanktionsregelung für illegalen Handel und Schmuggel beibehalten. Diese wird weiterhin genau geprüft, um eine Verschärfung der Sanktionen im Zusammenhang mit dem Missbrauch dieser neuen Vorschriften durch die Verbringung von Waren in die Europäische Union ins Auge zu fassen, falls dies zur weiteren Abschreckung erforderlich ist.

Das Vereinigte Königreich wird wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Maßnahmen in Bezug auf mögliche Verstöße ergreifen. Dazu gehören Risikoanalysen, risikobasierte Compliance-Maßnahmen und laufende Risikobewertungen hinsichtlich der Händler, die durch Strafen und Sanktionen untermauert werden.


(1)  Siehe die Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023.