14.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 227/41


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 173/2020

vom 23. Oktober 2020

zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten [2023/1748]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierten Maßnahmen der Union zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen fortzusetzen.

(2)

Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher geändert werden, um die Fortsetzung dieser Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Januar 2020 zu ermöglichen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 7 Absatz 11 des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen wird die Angabe „und 2019“ durch die Angabe „,2019 und 2020“ ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft (*1).

Er gilt ab dem 1. Januar 2020.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 23. Oktober 2020.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Die Präsidentin

Sabine MONAUNI


(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.