|
6.7.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 173/19 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 126/2020
vom 25. September 2020
zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens [2023/1385]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1675 der Kommission vom 4. Oktober 2019 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Verticillium albo-atrum Stamm: WCS850 als Wirkstoff mit geringem Risiko gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen. |
|
(2) |
Anhang II des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II Kapitel XV des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert:
|
1. |
Unter Nummer 13a (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission) wird folgender Gedankenstrich angefügt:
|
|
2. |
Nach Nummer 13zzzzzzzzzzm (Durchführungsverordnung (EU) 2020/29 der Kommission) wird folgende Nummer eingefügt:
|
Artikel 2
Der Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1675 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 26. September 2020 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 25. September 2020.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Die Präsidentin
Sabine MONAUNI
(1) ABl. L 257 vom 8.10.2019, S. 6.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.